Prüfungsrecht und Prüfungsanfechtungen

Prüfungsrecht

Im Prüfungsrecht sind Konsequenz und Durchsetzungsvermögen ebenso wichtig wie Sensibilität und Fingerspitzengefühl. Es geht im Prüfungsrecht um die Bewertung Ihrer Leistung und damit um eine sehr persönliche und nicht selten lebensentscheidende Frage. Sie wenden sich an einen Anwalt, weil sie das Gefühl haben ungerecht behandelt worden zu sein. Wir werden alles daran setzen dieses Gefühl zu beseitigen.

Prüfungsanfechtungen
Bestandene Prüfungen nach Gruppen 2021

Wir sind seit über 15 Jahren im Prüfungsrecht tätig und haben unzählige prüfungsrechtliche Verfahren geführt. Wir kennen daher die gesamte prüfungsrechtliche Rechtsprechung und sind auch im Umgang mit den Behörden und Hochschulen sehr routiniert. Wir sind geübt darin Prüfungsanfechtungen professionell zu begleiten. Unsere Erfahrung führt zu ausgefeilten Strategien und erhöht die Erfolgschancen. Prüfungsanfechtungen sind häufig erfolgreich, weil Behörden und Hochschulen sich frühzeitig auf einen Vergleich einlassen. Dies setzt allerdings voraus, dass die Begründung der Prüfungsanfechtung stichhaltig und professionell erstellt wird. Auch im Klageverfahren erhöhen wir durch Gründlichkeit, Erfahrung und Fingerspitzengefühl Ihre Chancen. Vertrauen Sie uns als professionellen Partnern im Prüfungsrecht.

Erfahrung

Erfahrung im Prüfungsrecht bedeutet langjährige Tätigkeit im Bereich der Prüfungsanfechtungen mit eindeutiger Schwerpunktsetzung. Wir sind seit langer Zeit im Prüfungsrecht tätig. Herr Münch hat seinen eindeutigen Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Prüfungsanfechtungen. Es dürfte kaum eine Konstellation oder Problemstellung im Prüfungsrecht geben, mit der er nicht schon einmal konfrontiert war. Zwar arbeitet Herr Münch von Hamburg und Berlin aus, die Prüfungsanfechtungen wurden allerdings von Beginn an bundesweit durchgeführt. Herr Hansen hat große Erfahrung mit der Anfechtung juristischer Staatsexamina. Die meisten Hochschulen und staatlichen Prüfungsämter sind uns somit aus prüfungsrechtlichen Verfahren bekannt. Unser Wissen werden wir zu Ihrem Vorteil einsetzen. Wir sind fachlich immer auf dem aktuellen Stand des Prüfungsrechts. Sowohl Herr Hansen als auch Herr Münch halten prüfungsrechtliche Fachvorträge und Seminare.

Strategie

Eine erfolgreiche Prüfungsanfechtung erfordert eine wirkungsvolle und durchdachte Strategie. Wir werden die prüfungsrechtliche Ausgangssituation mit Ihnen in Ruhe besprechen und nach eingehender Analyse die Vorgehensweise mit der größten Erfolgschance wählen. Dabei können wir auf unsere Datenbanken und Erfahrungen zurückgreifen. Häufig kennen wir die Verhaltensweisen der Prüfungsämter und Prüfer bereits aus vorherigen Verfahren und können dieses Wissen einsetzen. Für eine erfolgreiche Prüfungsanfechtung ist grundsätzlich eine Doppelstrategie erforderlich. Im Überdenkungsverfahren kommt es darauf an, den Prüfer von einer Anhebung der Bewertung zu überzeugen. Dabei führen Aggressivität, Arroganz und Überheblichkeit nicht zu einem Erfolg der Prüfungsanfechtung. Vielmehr geht es darum, den richtigen „Ton“ zu treffen und auch fachlich überzeugend zu argumentieren. Inzwischen konnten wir uns z.B. in den Bereichen der Lehramtsprüfungen und Gesundheitsprüfungen so viel Fachwissen aneignen, dass wir mit Prüfern auf Augenhöhe argumentieren können. Dies erspart teure fachliche Gutachten. Daneben kommt es darauf an, Verfahrensfehler und Bewertungsfehler in der Prüfungsentscheidung zu erkennen und entschlossen vorzutragen. Insbesondere im Klageverfahren ist eine scharfe, präzise und entschlossene juristische Argumentation erforderlich. Je nach Ausgangssituation und Verfahrensstand werden wir die Strategie wählen, die für Sie die größeren Erfolgschancen garantiert.

Erfolg

Wir können und werden Ihnen keinen Erfolg ihrer Prüfungsanfechtung garantieren. Es ist praktisch unmöglich, einen bestimmten Erfolg sicher zu versprechen. Jede Prüfungsanfechtung ist anders und auch das Verhalten der Prüfer und Prüfungsämter ist nicht sicher vorherzusagen. Wir garantieren Ihnen allerdings, dass wir unsere gesamte Überzeugungskraft und Fachkompetenz für Ihren Erfolg einsetzen werden. Aus unserer Erfahrung und unserem Wissen werden wir eine Strategie entwickeln, um die Erfolgschancen ihrer Prüfungsanfechtung zu maximieren. Insgesamt bestehen häufig gute Chancen, dass eine Anhebung der Bewertung oder ein neuer Prüfungsversuch erreicht werden kann. Vertrauen Sie uns im Prüfungsrecht.

Bewertungsfehler

Der erste entscheidende Punkt einer Prüfungsanfechtung ist die Analyse der Bewertung und das Erkennen der dabei gemachten Fehler. Prüfungsentscheidungen sind grundsätzlich vollständig von den Gerichten kontrollierbar. Allerdings wird bei Prüfungsentscheidungen ein sogenannter Beurteilungsspielraum anerkannt, der gerichtlich nur auf die Einhaltung bestimmter Grenzen überprüfbar ist. Zu den prüfungsspezifischen Fragen, die im Beurteilungsspielraum des Prüfers liegen und deshalb gerichtlich auch nur in eingeschränktem Maß angegriffen werden können, zählen insbesondere:

  • Die Auswahl der Prüfungsaufgaben
  • Die Gewichtung des Schwierigkeitsgrades einzelner Prüfungsaufgaben
  • Die konkrete Gestaltung der Prüfung
  • Die Art und Weise der Gesprächsführung in einem Prüfungsgespräch
  • Die Würdigung von sprachlicher Qualität, Überzeugungskraft und Darstellung
  • Bestimmung der Stärken und Schwächen einer Bearbeitung
  • Gewichtung eines Fehlers
  • Skalierung einer Prüfungsleistung durch Punktvergabe und Notengebung
  • Feststellung des Bestehens und Nichtbestehens einer Prüfung

Um in einer Prüfungsanfechtung in diesen Bereichen den Prüfer zu überzeugen, muss das Überdenkungsverfahren genutzt werden. Hier kommt es gerade darauf an, den Prüfer in diesen prüfungsspezifischen Fragen von unserer Sichtweise zu überzeugen. Der richtige „Ton“ muss getroffen werden und es muss fachlich kompetent argumentiert werden.

Die Bewertung durch den Prüfer kann allerdings auch an „richtigen“ Rechtsfehlern leiden. Das Erkennen dieser sogenannten „Bewertungsfehler“ ist durchaus anspruchsvoll. Herr Hansen und Herr Münch haben große Erfahrung darin Bewertungsfehler zu erkennen und im gerichtlichen Verfahren vorzutragen. Bewertungsfehler in einer Prüfung bestehen insbesondere dann, wenn der Prüfer,

  • in der Prüfung zwingend anzuwendendes Recht nicht erkannt hat
  • bei seinen Bewertungen von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist
  • allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe außer Acht gelassen hat
  • er das Willkürverbot verletzt hat oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen

Diese Bewertungsfehler arbeiten wir gründlich heraus und tragen diese im Widerspruchs- und Klageverfahren vor. Der Erfolg der Prüfungsanfechtung hängt entscheidend davon ab, dass diese Fehler erkannt und genutzt werden. Wenn das Überdenkungsverfahren nicht zum Erfolg führte, dann müssen Bewertungsfehler entschlossen und präzise vorgetragen werden.

Verfahrensfehler

Der zweite entscheidende Aspekt einer Prüfungsanfechtung ist das Erkennen und Nutzen von Verfahrensfehlern. Tatsächlich kann eine Prüfung nur dann angefochten werden, wenn ein rechtlicher Fehler vorliegt. Ein rechtlicher Fehler ist entweder ein Bewertungsfehler oder ein Verfahrensfehler. In einer Prüfung können offene oder verdeckte Verfahrensfehler auftreten.

Offene Verfahrensfehler sind solche, die von dem Prüfling selbst erkannt werden können. Beispielsweise beklagen Prüflinge häufig, dass der Prüfer eine abwertende Bemerkung gemacht hat oder ihnen gegenüber befangen bzw. voreingenommen war. Ist der Prüfungsraum zu heiß oder dringt erheblicher Lärm von außen ein, so stellt dies ebenfalls einen offenen Verfahrensfehler dar. Das gleiche gilt, wenn zulässige Hilfsmittel - wie beispielsweise ein Taschenrechner - nicht erlaubt werden oder die Prüfungszeit unterschritten wird. Es sind unzählige weitere offene Verfahrensfehler in einer Prüfung denkbar. All diese Verfahrensfehler können bereits vom Prüfling erkannt werden und müssen von diesem daher auch gerügt werden. Dies bedeutet, dass der Prüfling während der Prüfung auf den Verfahrensfehler hinweisen muss, sonst kann er sich in einer späteren Prüfungsanfechtung nicht darauf berufen. Dies stellt ein erhebliches Problem dar, da die meisten Prüflinge eine Rüge unterlassen. Mit einer fundierten rechtlichen Argumentation kann die Erforderlichkeit einer Rüge allerdings umgangen werden. Hier zeigt sich die Notwendigkeit einer guten anwaltlichen Beratung bei einer Prüfungsanfechtung.

Verdeckte Verfahrensfehler sind solche, die ein Prüfling nicht selbst erkennen kann. Ohne prüfungsrechtliche Kenntnisse können diese Verfahrensfehler nicht erkannt werden. Ein Beispiel für einen verdeckten Verfahrensfehler ist die Rechtswidrigkeit der Prüfungsordnung wegen eines nicht ordnungsgemäß geregelten Verfahrens. Auch die fehlende Bestellung der Prüfer, oder die fehlende Qualifikation der Prüfer stellen verdeckte Verfahrensfehler dar. Auch die Durchführung von Online-Prüfungen seit der Corona-Pandemie führte zu zahlreichen verdeckten Verfahrensfehlern. So fehlt es häufig an einer entsprechenden Regelung in der Prüfungsordnung. Der Erfolg einer Prüfungsanfechtung hängt entscheidend davon ab, dass diese Verfahrensfehler erkannt werden. Wir werden mit unseren prüfungsrechtlichen Kenntnissen jeden Verfahrensfehler entdecken und für Ihre Prüfungsanfechtung nutzen.

Ein Verfahrensfehler kann dazu führen, dass die Prüfung noch einmal wiederholt werden muss. Ein solcher zusätzlicher Prüfungsversuch kann bei einer Prüfungsanfechtung der gewünschte Erfolg sein, wenn die Prüfung endgültig nicht bestanden wurde. Manche Prüflinge wollen allerdings ausschließlich eine Anhebung der Bewertung und die Prüfung nicht noch einmal neu schreiben. In einem solchen Fall kommt es sehr darauf an, nur die „richtigen“ Verfahrensfehler vorzutragen. Ähnliches gilt im Verhältnis zu den Bewertungsfehler. Ob Bewertungsfehler und Verfahrensfehler vorgetragen, oder ob nur manche Fehler eingesetzt werden, muss in jedem Einzelfall sorgfältig überprüft werden. Bei dieser Auswahl können Sie sich auf uns und unserer Erfahrung verlassen. Wir werden genau diese Fehler vortragen, die zu dem von Ihnen gewünschten Rechtsschutzziel führen.

Täuschung und Plagiat

Sowohl bei einer Klausur, als auch bei einer häuslichen Arbeit kann der Vorwurf eines Täuschungsversuchs erhoben werden. Häufig geht es dann um die Benutzung fremder Hilfsmittel oder aber eine angeblich falsche Zitierweise. In diesen Fällen sind wir die richtigen Ansprechpartner, um Ihre Prüfungsleistung zu retten.

Gerade bei Hausarbeiten oder Doktorarbeiten werden die Universitäten und Prüfungsämter immer kritischer. Es wird sehr kleinteilig darauf geachtet, dass jeder fremde Gedanke kenntlich gemacht wird. Dabei werden oft strenge Maßstäbe angelegt. Der Einsatz von Computerprogrammen, um eine Ähnlichkeit mit Texten aus dem Internet festzustellen, führt sogar manchmal zu „falschem Alarm“. Auch verkennen die Prüfungsämter manchmal den Umfang der Zitierpflicht. So muss keineswegs jede Anlage einer Arbeit im Literaturverzeichnis auftauchen. Insgesamt haben die zahlreichen Pressemeldungen über prominente Plagiatsfälle dazu geführt, dass nicht nur bei Doktorarbeiten deutlich übertrieben wird. Wir stehen Ihnen zur Seite und werden unberechtigte Vorwürfe ausräumen, Fußnote für Fußnote.

In einer Aufsichtsarbeit gelten etwas andere Maßstäbe. Hier wird oft behauptet, es seien unzulässige Hilfsmittel verwendet worden. Dabei verkennen die Prüfungsämter häufig schon die Beweislast. Grundsätzlich muss jeder Vorwurf gegenüber dem Prüfling bewiesen werden. Es reicht somit nicht, dass eine Klausur Parallelen mit einem anderen Text aufweist. Der Prüfer muss den „Spickzettel“ finden oder unmittelbar beim „Abschreiben“ einschreiten. Weit verbreitet ist auch der Irrglaube, in einer Klausur dürften „auswendig gelernte“ Textabschnitte nicht verwendet oder die Quellen müssten angegeben werden. Beides ist nicht zutreffend. In einer Aufsichtsarbeit soll gerade die eigene Vorbereitung des Prüflings mit fremden Quellen nachgeprüft werden. Ist jemand mit einem fotographischen Gedächtnis gesegnet, so dürfen seitenweise fremde Formulierungen niedergeschrieben werden. Bei einer Online-Klausur wird häufig der Vorwurf erhoben, die Prüflinge hätten sich untereinander ausgetauscht. Diese Fälle sind seit den Zeiten der Corona-Pandemie sehr häufig und somit von besonderer Bedeutung. Auch in diesen Fällen können die Vorwürfe mit guter rechtlicher Argumentation oft entkräftet werden. Wir stehen Ihnen bei jedem Täuschungsvorwurf mit Rat und Tat zur Seite.

Prüfungsrücktritt

Der Prüfungsrücktritt ist sehr oft Gegenstand von Widerspruchs- und Klageverfahren. Hier erkennen Universitäten und Prüfungsämter die Krankheit eines Prüflings nicht an, oder verlangen zu Unrecht ein amtsärztliches Attest. Auch der nachträgliche Rücktritt von einer Prüfung wird manchmal zu Unrecht nicht anerkannt. Jetzt kommt es darauf an, die unerkannte Prüfungsunfähigkeit vorzutragen und nachzuweisen. Wenn Sie krank waren, darf die Prüfung nicht gewertet werden; diesen Grundsatz setzen wir mit Ihnen gemeinsam durch.

In jeder denkbaren Situation helfen wir Ihnen weiter. Denn sowohl die Erklärung des Rücktritts, als auch der Nachweis der Prüfungsunfähigkeit werfen anspruchsvolle rechtliche Fragen auf. Hier kann es schnell zu Fehlern kommen, die Sie am besten durch professionelle anwaltliche Unterstützung vermeiden. Auch wenn das endgültige Nichtbestehen festgestellt wird, kann dies an einem zu Unrecht nicht anerkannten Prüfungsrücktritt liegen. Dann begleiten wir Sie durch das Widerspruchs- und Klageverfahren, damit sie jeden zustehenden Prüfungsversuch auch tatsächlich absolvieren können.

Einzelne Prüfungen

Durch unsere langjährige Erfahrung mit Prüfungsanfechtungen haben wir viele Einblicke in die unterschiedlichsten Prüfungsarten und -formen erhalten. Einige Prüfungen tauchen immer wieder auf. Wir haben dadurch die Möglichkeit, immer mehr Detailkenntnisse zu erhalten, Fehler zu vermeiden und aus Erfolgen zu lernen. Dieser große Erfahrungsschatz kann in einem Widerspruchs- oder Klageverfahren der entscheidende Vorteil sein. Im Folgenden werden die von uns besonders häufig bearbeiteten Prüfungen kurz dargestellt. Die Auflistung kann selbstverständlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Besonders häufig bearbeiten wir Examensanfechtung im Bereich der juristischen Staatexamina. Hier haben wir bundesweit und bei nahezu jedem Prüfungsamt große Erfahrungen sammeln können.

Auch die Staatsexamina und Masterabschlüsse im Bereich der Lehramtsprüfungen beschäftigen uns sehr häufig. Besonders für das zweite Staatsexamen im Lehramt werden die unterrichtspraktischen Prüfungen bzw. Lehrproben oft unfair bewertet. Die Kritik gegenüber den Prüflingen ist hier meist sehr persönlich und basiert auf Schwierigkeiten, die bereits an der Ausbildungsschule entstanden sind. Solche Beurteilungs- und Verfahrensfehler legen wir offen und finden eine akzeptable Lösung.

Selbstverständlich beschäftigen uns sämtliche Modulprüfungen und Abschlussprüfungen an Hochschulen und Fachhochschulen. Hier kommt es darauf an, sich mit den einzelnen Prüfungsordnungen zu befassen und Schwachstellen zu erkennen. Oft finden wir auch den richtigen Ton gegenüber dem Prüfer, um eine Anhebung der Bewertung zu erreichen.

Prüfungen an den Industrie- und Handelskammern (IHK) machen ebenfalls einen großen Teil unserer Arbeit aus, hier vertreten wir Mandanten sowohl bei Abschlussprüfungen am Ende der Ausbildung als auch bei Fortbildungsprüfungen. Inzwischen kennen wir hier zahlreiche Verfahrens- und Beurteilungsfehler, die von den Kammern immer wieder gemacht werden. Diese Erfahrung kommt Ihnen zugute.

Auch Laufbahnprüfungen beschäftigen uns sehr häufig. Diese finden meist an den Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst statt. Die Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst sind Hochschulen von Bund und Ländern, die als ressortübergreifende verwaltungsinterne Hochschulen den Nachwuchs für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der Verwaltung ausbilden. Hier vertreten wir zum Beispiel angehende Polizisten und Verwaltungsangestellte.

Auch mit der Rechtmäßigkeit von Meisterprüfungen an den Handwerkskammern haben wir immer öfter zu tun. Und schulische Prüfungen machen einen bedeutenden Teil unserer Arbeit aus.


Ihre Problemlöser
  • Alexander Münch LL.M.

    Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht

  • Frank Hansen

    Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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      Jedes Problem hat vielmehr einen individuellen Hintergrund. Ihr persönlicher Hintergrund ist für uns das Entscheidende. Wir nehmen uns Zeit und sind für Sie da, wenn Sie Beratung und Hilfe suchen.


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    Durch eine konsequente Spezialisierung und ständige Fortbildung gewährleisten wir eine kompetente und professionelle Bearbeitung Ihrer Fragen und Fälle.

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    Neuigkeiten aus dem Prüfungsrecht

    #Prüfungsrecht #Lehramt #Staatsexamen #Erfolg #Verwaltungsgericht Hamburg - 9 | 2024

    Erfolg bei zweitem Staatsexamen im Lehramt


    Unser Mandant hatte die mündliche Prüfung im Rahmen des 2. Staatsexamens für das Lehramt an Berufsschulen in Hamburg endgültig nicht bestanden. Die unterrichtspraktischen Prüfung wurden erfolgreich absolviert. Das Überdenkungsverfahren und das Widerspruchsverfahren verlief zunächst erfolglos. Wir haben sodann Klage erhoben und zahlreiche Verfahrens- und Bewertungsfehler vorgetragen. Bei einer aufwändigen Beweisaufnahme stellte sich heraus, dass eines der Mitglieder des Prüfungsausschusses die Durchführung des Überdenkungsverfahrens verweigert hatte. Der Prüfer gab schlicht an, die Einwendungen des Klägers nicht gelesen zu haben. Dies bedeutet einen erheblichen Verfahrensfehler und unser Mandant wird zu einem neuen Prüfungsversuch zugelassen. 

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    9 | 2024 - #Prüfungsrecht #Staatsexamen Pflegefachfrau #Pflegeprüfung #Bezirksregierung Arnsberg

    Staatsexamen Pflegefachfrau gerettet


    Unsere Mandantin hatte die praktische Prüfung im Rahmen des Staatsexamens zur Pflegefachfrau nicht bestanden. Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens haben wir zahlreiche Verfahrensfehler vorgetragen. Im Ergebnis erging ein Abhilfebescheid durch die Bezirksregierung Arnsberg. Die Bezirksregierung übernimmt die Kosten und unsere Mandantin wird seiner erneuten Prüfung zugelassen.

    #Prüfungsrecht #Pharmazie #Nichtbestehen #Antestat - 8 | 2024

    Bestehen des Antestats im Studiengang Pharmazie


    Unser Mandant hat im Studiengang Pharmazie ein Antestat zum wiederholten Mal nicht bestanden und die Universität hat ihn informiert, dass er exmatrikuliert wird und daher seinen Traumberuf aufgeben muss. In einem Widerspruchsverfahren konnte dargelegt werden, dass es zu Fehlern bei der Bewertung und in dem Verfahren gekommen ist. Die Bewertung wurde angehoben und nun hat unser Mandant die Chance, sein Studium fortzusetzen und erfolgreich abzuschließen. gen.

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    8 | 2024 - #Prüfungsrecht #Steuerberaterprüfung #mündliche Prüfung #Niedersachsen

    Erfolg vor Finanzgericht Niedersachsen wegen Steuerberaterprüfung


    Unsere Mandantin hatte die Steuerberaterprüfung im Wiederholungsfall nicht bestanden. Obwohl sie zur mündlichen Prüfung zugelassen wurde ergab sich nach der Durchführung der mündlichen Prüfung eine Gesamtnote von „4,32“. Im Klageverfahren haben wir sowohl die Bewertung der Aufsichtsarbeiten als auch die Durchführung der mündlichen Prüfung gerügt. Es wurden mehrere Verfahrensfehler vorgetragen. Das Finanzgericht hat in einem rechtlichen Hinweis mitgeteilt, dass es die vorgetragenen Verfahrensfehler teilte. Unsere Mandantin wurde nunmehr durch die Steuerberaterkammer zu einer erneuten mündlichen Prüfung zugelassen. Das Verfahren kann für erledigt erklärt werden. Die Kosten werden von der Steuerberaterkammer zu tragen sein.

    #Prüfungsrecht #Prüfungsanfechtung #Nichtbestehen #Pflegeprüfung - 7 | 2024

    Erfolg gegen das endgültige Nichtbestehen der Pflegeprüfung


    In einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Gera konnte ein Vergleich für unsere Mandantin erwirkt werden. Sie hatte die praktische Prüfung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin endgültig nicht bestanden. Da die Rechtmäßigkeit des Prüfungsverfahrens in Zweifel stand, konnte eine Einigung mit der Gegenseite erzielt werden. Unsere Mandantin wird zu einer weiteren Wiederholungsprüfung zugelassen und hat nun die Chance, in ihrem Traumberuf arbeiten zu können.

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    7 | 2024 - #Prüfungsrecht #Lehramt Sonderpädagogik #Prüfungsrecht #Unterrichtspraktische Prüfung

    Staatsexamen Lehramt: Erfolg durch Urteil am Verwaltungsgericht Schleswig


    Unsere Mandantin hatte das zweite Staatsexamen im Lehramt Sonderpädagogik in Schleswig-Holstein endgültig nicht bestanden. Ursächlich für das Nichtbestehen waren die unterrichtspraktischen Prüfungen. Das Widerspruchsverfahren war zunächst erfolglos und wir haben Klage erhoben. Im Klageverfahren konnten wir mehrere Verfahrensfehler nachweisen. Da die Behörde eine vergleichsweise Regelung ablehnte kam es zu einem stattgebenden Urteil. Hervorzuheben ist dabei, dass die zugrundeliegende Prüfungsordnung in Schleswig-Holstein (APVO) nicht hinreichend bestimmt ist. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Schleswig regelt die Prüfungsordnung die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses nicht hinreichend konkret. Dies bedeutet zunächst, dass sämtliche von unserer Mandantin abgelegten Prüfungen ungültig sind und sie diese erneut ablegen kann. Schon dies ist ein sehr erfreuliches Ergebnis. Darüber hinaus bedeutet dies aber auch, dass zahlreiche weitere Staatsprüfungen im Lehramt in Schleswig-Holstein rechtswidrig abgelegt wurden und werden. Wir stehen diesbezüglich jederzeit für eine Beratung zur Verfügung.

    #Prüfungsrecht #elektronische Prüfung #Onlineprüfung #Modulprüfung - 7 | 2024

    Verfahrensfehler bei elektronischer Prüfung vor VG Schleswig


    Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Schleswig. Die CAU Kiel hat eine elektronische Prüfung durchgeführt ohne hinreichend konkreten Beschluss des Prüfungsausschusses. Das Gericht hat dringend zum Abschluss eines Vergleichs gedrängt. Unser Mandant kann die Prüfung erneut ablegen, das endgültige Nichtbestehen ist beseitigt. 

    Prüfungsrecht
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    6 | 2024 - #Prüfungsrecht #Modulprüfung #Marketing #Betriebswirtschaft #Widerspruch

    Erfolg im Widerspruchsverfahren gegen die HAW Hamburg


    Unsere Mandantin hatte im Studiengang Marketing/Technische Betriebswirtschaftslehre eine Modulprüfung im Fach „Mathematik“ endgültig nicht bestanden. Das von uns geführte Überdenkungsverfahrens blieb zunächst erfolglos. Wir haben dann mehrere Verfahrensfehler gerügt. Unter anderem haben wir herausgearbeitet, dass zwischen der Ausgangsprüfung und der Wiederholungsprüfung die Prüfungsform unzulässig gewechselt wurde. Darüber hinaus fehlte es für die durchgeführte elektronische Prüfung an der erforderlichen Rechtsgrundlage. Aufgrund dieser Verfahrensfehler hat die Hochschule für angewandte Wissenschaften einen stattgebenden Widerspruchsbescheid erlassen. Es wird ein weiterer Prüfungsversuch gewährte. Das endgültige Nichtbestehen konnte abgewendet werden.

    #Prüfungsrecht #Modulprüfung #Überdenkungsverfahrens #Verfahrensfehler - 5 | 2024

    Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre endgültiges Nichtbestehen verhindert


    Unsere Mandantin studiert im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus. Die Modulprüfung Rechnungswesen II wurde zunächst endgültig nicht bestanden. Das Widerspruchsverfahren blieb erfolglos und wir haben das Klageverfahren betreut. Hier konnte sowohl die Anwendung der falschen Prüfungsordnung als auch die Rechtswidrigkeit der Prüfungsanordnung fruchtbar gemacht werden. Im Ergebnis steht unserer Mandantin nunmehr ein zusätzlicher Prüfungsversuch zur Verfügung. Das Klageverfahren wurde erfolgreich abgeschlossen.

    Prüfungsrecht
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    5 | 2024 - #Prüfungsrecht #Krankenpflegeexamen #praktische Prüfung #Klageverfahren #Gesundheitsprüfung

    Endgültiges Nichtbestehen Staatsprüfung Krankenpflege vor dem VG Schwerin verhindert


    Unser Mandant hatte die Staatsprüfung in der Krankenpflege endgültig nicht bestanden. Dabei ging es um den praktischen Teil der Prüfung. Das Überdenkungsverfahren verlief erfolglos und wir mussten Klage einreichen. Hier haben wir Bewertungsfehler und Verfahrensfehler vorgetragen. Im Ergebnis haben zwei Verfahrensfehler zu einem Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Schwerin geführt. Zunächst konnte der Duschvorgang des Patienten in der praktischen Prüfung nicht verfolgt werden. Die Tür vom Badezimmer war geschlossen. Die Fachprüfer konnten somit nicht den gesamten relevanten Sachverhalt zur Kenntnis nehmen. Darüber hinaus wurde das Überdenkungsverfahren fehlerhaft durchgeführt. Die beiden Fachprüferinnen haben im Überdenkungsverfahren ihre Bewertungen nicht eigenständig überdacht, sondern sich sogleich gemeinsam ausgetauscht. Das Klageverfahren verlief erfolgreich und unser Mandant hat einen weiteren Prüfungsversuch.

    #Prüfungsrecht #Fahrlehrerprüfung #Klageverfahren #Vergleich - 5 | 2024

    Erfolg in Klageverfahren bezüglich einer Fahrlehrerprüfung.


    Unser Mandant hatte bei der Bezirksregierung Detmold die Fahrlehrerprüfung endgültig nicht bestanden. Das Widerspruchsverfahren verlief zunächst erfolglos. Im Klageverfahren konnten wir die fehlerhafte Durchführung des Überdenkungsverfahren erfolgreich geltend machen. Auch nach Durchführung einer aufwendigen Beweisaufnahme ließ sich nicht sicher feststellen, dass jeder Prüfer ein eigenständiges Überdenkungsverfahrens durchgeführt hat. Da dieser Fehler aufgrund der lange zurückliegenden Prüfung nicht mehr zu korrigieren ist, erhält unser Mandant im Wege des Vergleichs einen komplett neuen Prüfungsversuch. Dies ist für ihn persönlich von großer Bedeutung, da er eine erfolgreiche Fahrschule führt.

    Prüfungsrecht
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    5 | 2024 - #Prüfungsrecht #Lehramt #Staatsexamen #Erfolg #Verwaltungsgericht Hamburg

    Erfolgreiches Urteil bezüglich Staatsexamen Lehramt in Hamburg


    Unsere Mandantin hatte das zweite Staatsexamen für Lehrämter an Hamburger Schulen endgültig nicht bestanden. Grund hierfür war das Nichtbestehen der unterrichtspraktischen Prüfungen. Im Widerspruchsverfahren haben wir zunächst ein Überdenkungsverfahren durchgeführt. Dieses war leider nicht erfolgreich. Sodann haben wir im Klageverfahren mehrere Bewertungsfehler und Verfahrensfehler geltend gemacht. Unter anderem haben wir herausgearbeitet, dass das Überdenkungsverfahrens fehlerhaft durchgeführt wurde. Tatsächlich haben sich die Mitglieder des Prüfungsausschusses nicht erneut getroffen und keinen inhaltlichen Austausch vorgenommen. Dies bedeutet einen Verstoß gegen die Vorgaben der Prüfungsordnung. Diesen Verfahrensfehler hat auch das Verwaltungsgericht Hamburg angenommen und der Klage mit Urteil vom 3. Mai 2024 stattgegeben. Die Ausbildung unserer Mandantin zur Lehrerin ist damit gerettet.

    #Prüfungsrecht #Täuschungsvorwurf #CAU-Kiel #Widerspruchsverfahren - 5 | 2024

    Täuschungsvorwurf im Widerspruchsverfahren zurückgenommen!


    Die Christian Albrechts Universität zu Kiel hat gegenüber unserem Mandanten den Vorwurf eines Täuschungsversuchs in der Masterarbeit im Fach „Internationale Politik und internationales Recht“ erhoben. Der Vorwurf lautete dahingehend, dass die Arbeit nicht eigenständig erstellt worden sei. Wir konnten diesem Vorwurf im Widerspruchsverfahren entgegentreten. Im Ergebnis musste die Universität eingestehen, dass ein Vorwurf nicht beweisbar ist. Es erging ein stattgebender Widerspruchsbescheid. Der Masterabschlusses damit gerettet.

    Prüfungsrecht
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    4 | 2024 - #Prüfungsrecht #Humbold-Universität #Berlin #Schwerpunktprüfung #Jura

    Gegenvorstellungsverfahren bei Schwerpunktprüfung erfolgreich.


    An der Humboldt-Universität zu Berlin hatte unser Mandant die universitäre Schwerpunktprüfung erfolgreich abgeschlossen. Mit der Bewertung der Studienarbeit war er allerdings nicht einverstanden. Wir haben uns im Rahmen einer Remonstration mit beiden Gutachten intensiv auseinandergesetzt und eine aufwändige Gegenvorstellung mit substantiierten Einwendungen formuliert. Im Ergebnis ist es uns gelungen, das einer der Prüfer seine Bewertung um 2 Punkte angehoben hat. Das Zeugnis über die Schwerpunktprüfung weist nunmehr eine deutlich bessere Gesamtnote auf. Das Verfahren macht deutlich, dass auch bei der Schwerpunktprüfung ein Überdenkungsverfahrens erfolgreich sein kann.

    #Prüfungsrecht #Landesfinanzschule #Laufbahnprüfung #Steuerverwaltung - 4 | 2024

    Laufbahnprüfung gerettet, Entschuldigung für Säumnis anerkannt.


    Unsere Mandantin hat die Ladungen für Ihre Prüfungen im Rahmen der Laufbahnprüfung der Steuerverwaltung stets per E-Mail bekommen. Eine entscheidende Ladung wurde allerdings plötzlich per Post versendet. Diese Ladung hat unsere Mandantin nicht rechtzeitig zur Kenntnis genommen. Da Sie die Prüfungen dann nicht wahrnehmen konnte wurde ein endgültiges Nichtbestehen angenommen. In einem Widerspruchsverfahren konnten wir erreichen, dass die Landesfinanzschule nunmehr davon ausgeht, dass unsere Mandantin nicht mit einer Zustellung per Post rechnen musste. In einem entsprechenden Abhilfebescheid wird ihr ein weiterer Prüfungsversuch gewährt.

    Prüfungsrecht
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    4 | 2024 - #Prüfungsrecht #Abschlussprüfung Altenpfleger #Pflegeexamen #Berlin

    Abschlussprüfung Altenpfleger, Erfolg im Widerspruch!


    Unser Mandant hatte die Abschlussprüfung zum Altenpfleger in Berlin endgültig nicht bestanden. Obwohl der mündliche und schriftliche Teil erfolgreich absolviert wurden konnte unser Mandant den mündlichen Teil dreimal nicht erfolgreich bestehen. In dem geführten Widerspruchsverfahren konnten wir nachweisen, dass eine der am Fachausschuss beteiligten Prüferinnen nicht die Voraussetzungen zur Berufung in den Fachausschuss erfüllte. Die insofern „ungeeigneter“ Prüferinnen führte zu einem Verfahrensfehler. Dem Widerspruch wurde stattgegeben und unser Mandant erhält eine weitere Prüfungschance.

    #Prüfungsrecht #Anerkennung #Prüfung - 3 | 2024

    Anerkennung einer Prüfungsleistung


    Unser Mandant studiert an der Internationalen Hochschule IU. Dies Hochschule hatte sich geweigert ein Modul anzuerkenenen. Wir haben das Widerspruchsverfahren geführt und im Einzelnen dargelegt, dass die beiden Module keine wesentlichen Unterschiede aufweisen. Schließlich hat die IU einen stattgebenden Widerspruchsbescheid erlassen. 

    Prüfungsrecht
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    3 | 2024 - #Prüfungsrecht #GeprüfterBetriebswirt #Sachsen #Handwerkskammer #Verwaltungsgericht #Fortbildungsprüfung

    Fortbildungsprüfung Geprüfter Betriebswirt


    Vor dem Verwaltungsgericht Leipzig konnten wir eine Fortbildungsprüfung zum Geprüften Betriebswirt retten. Unser Mandant hatte die Projektarbeit der Fortbildungsprüfung wiederholt nicht bestanden. Wir haben im Klageverfahren mehrere Verfahrensfehler vortgetragen. Diese betrafen die Festlegung des Themenvorschlages ebenso wie die Befangenheit der Prüfer. Die Handwerkskammer hat den ursprünglichen Bescheid aufgehoben und uns damit Recht gegeben. Das Klageverfahren ist gewonnen und die Prüfung gerettet.  

    #Prüfungsrecht #Täuschungsversuch #CAU #Nichtbestehen #Plagiat - 1 | 2024

    Endgültiges Nichtbestehen verhindert


    Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel hatte angekündigt das endgültige Nichtbestehen des Studiums unserer Mandantin festzustellen. Grund war ein Täuschungsvorwurf wegen der sehr engen Orientierung an eine Quelle ohne dies kenntlich zu machen. Der Fall betraf eine Hausarbeit im Lehramtsstudium. Wir haben die Mandantin im Anhörungsverfahren vertreten und aufwändig zu dem Plagiatsvorwurf Stellung genommen. Im Ergebnis konnte ein endgültiges Nichtbestehen verhindert werden.

    Prüfungsrecht
    Prüfungsrecht
    12 | 2023 - #Prüfungsrecht #Pflegefachkraft #Überdenkungsverfahren #Prüfungsanfechtung #NRW

    Ausbildung zur Pflegefachkraft gerettet


    Die Ausbildung zur Pflegefachkraft konnte zunächst nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Im letzten Prüfungsversuch der staatlichen Abschlussprüfung wurde noch immer eine Aufsichtsarbeit des schriftlichen Teils der Prüfung nicht bestanden. Wir haben gegen das endgültige Nichtbestehen Widerspruch eingelegt und das Überdenkungsverfahren aufwändig begründet. Darüber hinaus haben wir mit der Unwirksamkeit der Prüfungsordnung und weiteren Verfahrensfehlern argumentiert. Im Ergebnis wurde die Bewertung der Aufsichtsarbeit angehoben und nunmehr die Note “befriedigend” vergeben. Die Bezirksregierung Arnsberg hat einen entsprechenden Abhilfebescheid erlassen und die Prüfung für bestanden erklärt. Die Kosten übernimmt das Land NRW.   

    #Prüfungsrecht #Prüfungsrücktritt #Rücktritt #Abmeldung #Soziale Arbeit #FOM - 12 | 2023

    Widerspruch zu Prüfungsrücktritt bei Sozialer Arbeit erfolgreich


    Die FOM Hochschule hatte eine Abmeldung bzw. einen Rücktritt unserer Mandantin von einer Modulprüfung nicht anerkannt. Tatsächlich waren die Voraussetzungen aufgrund einer Erkrankung allerdings gegeben. Wir haben gegen die Ablehnung Widerspruch eingelegt und den  Widerspruch aufwendig begründet. Nunmehr hat die  FOM Einen stattgebenden Widerspruchsbescheid erlassen und den Rücktritt anerkannt.

    Prüfungsrecht
    Prüfungsrecht
    12 | 2023 - #Prüfungsrecht #Seminar #Hochschulen #Workshop

    Inhouse-Schulung Berufliche Hochschule Hamburg (BHH)


    Herr Münch hat am 07. November und 04. Dezember 2023 an der Beruflichen Hochschule Hamburg (BHH) ein Seminar im Prüfungsrecht durchgeführt. Das Seminar richtete sich an Professoren, Vorsitzende der Prüfungsausschüsse und Mitarbeiter des Prüfungsamtes. Auch die studentischen Vertreter in den Prüfungsausschüssen haben interessiert teilgenommen. Nach den Rückmeldungen haben die Teilnehmer interessante Einblick gewonnen und fühlen sich bei der Bewältigung ihrer täglichen Aufgaben unterstützt. Gerne bieten wir jederzeit für Hochschulen und andere interessierte Gruppen Seminare im Prüfungsrecht an.

    #Prüfungsrecht #Modulprüfung #Humanmedizin #Prüfungsanfechtung - 12 | 2023

    Prüfungsanfechtung Modul Chemie für Mediziner


    In einem Widerspruchsverfahren gegen die HMU Health and Medical University konnten wir einen Erfolg erzielen. Die Klausurprüfung im Modul Chemie für Mediziner wurde von unserem Mandanten nicht bestanden. Er hat uns mit der Durchführung des Widerspruchsverfahrens beauftragt und wir konnten mehrere Verfahrensfehler vortragen. Wir rügten die Prüferbestellung, die Rechtmäßigkeit der Prüfungsordnung und das Fehlen einer relativen Bestehensgrenze bei der Prüfung im Antwort-Wahl-Verfahren. Letztlich konnten unsere Argumente überzeugen und die Hochschule hat unserer Argumentation zugestimmt. Unser Mandant hat somit einen zusätzlichen Prüfungsversuch.

    Prüfungsrecht
    Prüfungsrecht
    11 | 2023 - #Prüfungsrecht #Prüfungsanfechtung #lektronische Prüfung #Verfahrensfehler #Bachelor

    Endgültiges Nichtbestehen im Bachelor wegen Verfahrensfehler verhindert


    Im Bachelorstudiengang interdisziplinäre Russlandstudien an der Universität Potsdam hatte unser Mandant eine Modulprüfung endgültig nicht bestanden. Der letzte Prüfungsversuch wurde als elektronische Prüfung durchgeführt. Bei dieser Prüfung kam es zu technischen Problemen und zu einem nennenswerten Zeitverlust. Dennoch wurde keine zusätzliche Prüfungszeit gewährt. Darüber hinaus fehlt es an einer erforderlichen Rechtsgrundlage für die Prüfungsform der elektronischen Prüfung. Es konnten somit zwei erhebliche Verfahrensfehler vorgetragen werden. In Reaktion hat die Universität Potsdam unserem Mandanten einen weiteren Prüfungsversuch gewährt.

    #Prüfungsrecht #EBS #Prüfungsanfechtung #Verfahrensfehler #Rechtsgrundlage - 11 | 2023

    Erfolg gegen die EBS Business School


    In einem Widerspruchsverfahren konnten wir gegen die EBS Universität erfolgreich sein. Unser Mandant hatte wegen des endgültigen Nichtbestehens einer Modulprüfung den Studiengang “Bachelor in Business Studies” ebenfalls endgültig nicht bestanden. Wir konnten in dem Widerspruchsverfahren ein fehlerhaft durchgeführtes Antwort-Wahl-Verfahren, eine nicht hinreichend bestimmte Regelug in der Prüfungsordnung und weitere Rechtsfehler vortragen. Im Ergebnis war das Verfahren erfolgreich und das endgültige Nichtbestehen wurde aufgehoben.   

    Prüfungsrecht
    Prüfungsrecht
    11 | 2023 - #Prüfungsrecht #Meisterprüfung #Installateur und Heizungsbauer #Vergleich #Prüfungsanfechtung

    Meisterprüfung vor VG Hamburg gerettet


    Gegen das Nichtbestehen der Meisterprüfung im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk haben wir zunächst Widerspruch eingelegt. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren haben wir Klage erhoben. Wir haben mehrere Verfahrensfehler vorgetragen und auch Bewertungsfehler geltend gemacht. Tatsächlich hätte der Mandant die gesamte Prüfung erneut ablegen dürfen. Tatsächlich war es allerdings sein Wunsch nur ausgewählte Teile der Meisterprüfung wiederholen zu müssen. Die Umsetzung dieses Wunsches ist uns nach langwierigen Verhandlungen gelungen. Die Stadt Hamburg hat sich auf einen entsprechenden Vergleich eingelassen. Nunmehr hat der Mandant die Möglichkeit nur einen kleinen Teil der Meisterprüfung erneut abzulegen. Dies bedeutet eine weit bessere Chance den Meistertitel zu erlangen als die Wiederholung der gesamten Prüfung.

    #Prüfungsrecht #Laufbahnprüfung #Widerspruch #Prüfungsrecht - 10 | 2023

    Widerspruch Laufbahnprüfung Steuerverwaltung


    Unserem Mandant wurde in der Laufbahnprüfung an der Landesfinanzschule im Land Brandenburg ein Täuschungsvorwurf gemacht. Er hatte daher die Laufbahnprüfung endgültig nicht bestanden. Tatsächlich ging es dabei um die Verwendung von Hilfsmitteln die tatsächlich für die konkrete Prüfung vollkommen ungeeignet waren. Wir haben einen Widerspruch eingelegt und konnten das Widerspruchsverfahren erfolgreich führen. Die Landesfinanzschule hat einen stattgebenden Widerspruchsbescheid erlassen, die Prüfung bewertet und den erfolgreichen Abschluss der Laufbahnprüfung festgestellt. Darüber hinaus übernimmt das Land Brandenburg die Kosten für das Widerspruchsverfahren.