Vertretung von Hochschulen

Das Hochschulrecht stellt einen Kernbereich unserer Tätigkeit dar. Wir widmen uns mit großer Leidenschaft allen rechtlichen Fragen rund um die Hochschule oder Fachhochschule. Dabei kennen und vertreten wir sowohl Studierende als auch Hochschulen und Fachhochschulen. Die Kenntnis um die Organisation und Arbeitsweise der Hochschulen ist entscheidend, um Mandate aus dem Hochschulrecht erfolgreich bearbeiten zu können. Unsere laufenden Mandate von privaten und staatlichen Hochschulen drehen sich insbesondere um Fragen der Hochschulverwaltung, der Rechtmäßigkeit von Prüfungsordnungen und um das Thema Akkreditierung von Studiengängen. Auch führen wir regelmäßig Inhouse-Schulungen an Hochschulen durch.

Erfahrung

Wir sind seit mehr als 15 Jahren nahezu ausschließlich im Bildungsrecht und Hochschulrecht tätig. Sowohl Herr Rechtsanwalt Hansen als auch Herr Rechtsanwalt Münch hatten dabei Gelegenheit namhafte Hochschulen und Fachhochschulen zu vertreten. Wir mussten uns schon oft in die Strukturen und Entscheidungsprozesse von Hochschulen hineindenken und konnten ansprechende Lösungen für unsere Mandanten entwickeln. Gemeinsam mit den Gremien der Hochschulen haben wir Prüfungsordnungen entworfen und das Prüfungswesen im Ablauf optimiert. Auch die Akkreditierung von Studiengängen konnten wir begleiten. Darüber hinaus führt Herr Rechtsanwalt Münch regelmäßig Inhouse-Schulungen an Hochschulen und Fachhochschulen durch. Auf diese Erfahrung können Sie vertrauen. Dabei ist es selbstverständlich, dass sowohl Herr Rechtsanwalt Hansen als auch Herr Rechtsanwalt Münch sich regelmäßig fortbilden. Unser großes Interesse an der akademischen Ausbildung und unsere eigenen Erfahrungen garantieren Ihnen, dass Sie stets optimal vertreten sind. Interessenkonflikte schließen wir dadurch aus, dass wir keine Verfahren annehmen, die sich gegen von uns vertretene Hochschulen richten. Vertrauen Sie unserem Engagement und unserer Erfahrung.

Hochschulverwaltung

Wir haben große Erfahrung in der Beratung von staatlichen und privaten Hochschulen im Hochschulrecht und Prüfungsrecht. Unsere Beratung umfasst dabei den Bereich des Hochschulmanagements ebenso, wie die Hochschulverwaltung im Bereich des Prüfungswesens und die Rechtsfragen zur Hochschulautonomie.

Im Bereich des Hochschulmanagements analysieren wir die Strukturen unserer Mandantin und erarbeiten Optimierungen. Dies kann grundsätzlich sämtliche Bereiche der Hochschule betreffen. Häufig geht es um Prozessoptimierung und die Aufstellung der Hochschule.

Eng damit verknüpft ist unsere Beratungsleistung im Bereich der Hochschulverwaltung. Unsere große Erfahrung in der Vertretung von Hochschulen und Studierenden ermöglicht uns besondere Einblicke in die Vorgehensweisen der verschiedenen Hochschulen. Gerade im Prüfungswesen wissen wir um die optimalste Gestaltung, da wir die bundesweit bestehenden Modelle vergleichen können. Dies betrifft beispielsweise die Ausfertigung von Zeugnissen und die Auslegung und Anwendung von Prüfungsordnungen. Auch der richtige Umgang mit Anmeldefristen und Prüfungsrücktritten muss in der Hochschule sinnvoll und einheitlich organisiert sein. Gleiches gilt für die Anerkennung von Leistungen und die Bearbeitung von Widersprüchen und Anträgen. Wir sind hier Ihre kompetenten Ansprechpartner um die Abläufe in Ihrem Hause zu optimieren.

Wir stehen Ihnen auch zur Seite, wenn die Hochschulautonomie bedroht wird. Die Selbstverwaltungsgarantie der Hochschulen ist von besonderer Bedeutung für die deutsche Hochschullandschaft. Sie wird überwacht und eingeschränkt durch die Aufsicht des Staates. Diese Rechtsaufsicht wird ausgeübt durch das jeweilige Bundesland. Hier sind Eingriffe in die Autonomie der Hochschulen häufig und teilweise für die Hochschulen sehr belastend. Gerade im Rahmen der Corona-Pandemie kam es zu Eingriffen in die Hochschulautonomie durch rechtliche Vorgaben in Landesgesetzen und Landesverordnungen. Wir beraten und vertreten sie engagiert zur Verteidigung der Hochschulautonomie.

Beamtenrecht

Hochschulen sind selbstverständlich auch mit Personalentscheidungen konfrontiert. Zumindest bei staatlichen Hochschulen handelt sich dabei häufig um beamtenrechtliche Beschäftigungsverhältnisse. Im öffentlichen Dienst - und insbesondere an Hochschulen - mehren sich die Konflikte zwischen Dienstherrn und Beamten. Die Leistungsdichte nimmt erheblich zu und eine neue Form der Leistungsorientierung ist in Hochschulen das erklärte Ziel. Bei einer Erhöhung der Leistungsdichte muss allerdings ein Verlust an Qualität verhindert werden. Die Personalführung ist somit zunehmend anspruchsvoller und Konflikte müssen vermieden werden. Gerade der Umgang mit Hochschullehrern erfordert beamtenrechtliche Kompetenz und Fingerspitzengefühl. Ist die Hochschule erst einmal mit einem gerichtlichen Verfahren konfrontiert, so ist ein entschlossenes Vorgehen erforderlich. Beispielsweise müssen Konkurrentenklagen erfolgreich abgewehrt werden können. Wir können hier auf große Erfahrung zurückblicken und stehen Ihnen gerne zur Seite.

Akkreditierung von Studiengängen

Die Akkreditierung von Studiengängen stellt Hochschulen erfahrungsgemäß vor einige Probleme. In Bachelor- und Masterstudiengängen darf das Prüfungsverfahren nur eröffnet werden, wenn eine ordnungsgemäße Akkreditierung erfolgte. Dabei müssen gegenüber der Aufsichtsbehörde zahlreiche Nachweise erbracht werden. Anforderungen an die Regelstudienzeit müssen ebenso beachtet werden, wie eine Modernisierung und die Ausstattung mit einem Leistungspunktesystem. Die Strukturierung des Studiums muss bestimmten Anforderungen genügen. Wir haben Erfahrung im Umgang mit den Behörden und begleiten unsere Mandanten im Akkreditierungsverfahren. Dabei arbeiten wir auch mit Akkreditierungsagenturen zusammen. Wir stehen Ihnen und Ihrer Hochschule gerne zur Seite bei jeder Frage zur Akkreditierung von Studiengängen.

Prüfungsordnungen

Prüfungen an Hochschulen müssen auf der Grundlage von Prüfungsordnungen durchgeführt werden. Diese Prüfungsordnungen regeln beispielsweise die Bestellung der Prüfer, die Kompetenzen der Prüfungsausschüsse sowie die Regelungen zu Täuschung und Rücktritt. Dabei kann unterschieden werden zwischen allgemeinen Prüfungsordnungen, also solchen, die für sämtliche Studiengängen gelten und fachspezifischen Prüfungsordnungen, die nur für einen Studiengang gelten. Die Erstellung dieser Prüfungsordnungen muss im Einklang mit dem Landeshochschulgesetz in einem komplexen Verfahren erfolgen, bei dem die Gremien der Hochschule eingebunden werden müssen. Bei diesem Prozess müssen verschiedene Interessengruppen innerhalb der Hochschule involviert und gehört werden. Wir haben diesen Prozess schon häufig moderiert und rechtlich begleitet. Vielen Mandanten konnten wir dazu verhelfen, rechtssichere und praktikable Prüfungsordnungen zu entwerfen. Wir stehen auch Ihnen bei jeder Frage zur Seite, die die Erstellung und Überprüfung von Prüfungsordnungen betrifft.

Datenschutz und IT an Hochschulen

Das Thema Datenschutz hat insbesondere durch die DSGVO besondere Bedeutung erlangt. Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten sind inzwischen präzise normiert und in mehrfacher Hinsicht rechtlich überprüfbar. So können Studierende durch eine Klage von der Hochschule die Herausgabe von Informationen erzwingen und das rechtmäßige Vorgehen mit ihren Daten überprüfen lassen. Hinzu kommt, dass die Digitalisierung das ortsungebundene Studieren über online Kurse und online-Klausuren ermöglicht. Durch diesen Prozess werden inzwischen elektronische Daten durch die Studierenden eingesendet und verarbeitet. Dabei können sich datenschutzrechtliche Probleme ergeben. Insbesondere geht es dabei um die Zulässigkeit der Datenverarbeitung, die Rechte der Studierenden und die Datensicherheit der Systeme. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten, um die Hochschulen vor Fehlern im Bereich des Datenschutzes und der IT zu bewahren.

Inhouse-Schulungen

Herr Rechtsanwalt Münch bietet seit vielen Jahren Inhouse-Schulungen in Hochschulen und Fachhochschulen an. Dieses Angebot wurde in der Vergangenheit sowohl von staatlichen als auch von privaten Hochschulen in Anspruch genommen. Dabei ging es häufig um die Fortbildung und Weiterbildung der Mitglieder der Prüfungsausschüsse und der Verwaltungsangestellten. Beispielsweise hat Herr Rechtsanwalt Münch an mehreren Hochschulen ein Seminar im Prüfungsrecht angeboten. In diesen eintägigen oder zweitägigen Veranstaltungen wurden die Mitarbeiter der Hochschule umfassend geschult. Es ging dabei sowohl um die Erstellung von Prüfungsordnungen als auch um die effektive Verwaltung von prüfungsrechtlichen Problemen. Gerade die Mitarbeiter im Prüfungsamt müssen mit Rücktritten, Krankheiten, Prüfungsfristen und sonstigen rechtlichen Problemen souverän und schnell umgehen können. Ausweislich der Rückmeldungen der Hochschulen konnte hier ein großer Mehrwert erzielt werden. Herr Rechtsanwalt Münch ist gerne bereit, an Ihrer Hochschule eine maßgeschneiderte Veranstaltung zur Fortbildung und Weiterbildung der Mitarbeiter durchzuführen. Sprechen Sie uns gerne an.


Ihre Problemlöser
  • Alexander Münch LL.M.

    Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht

  • Frank Hansen

    Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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      Erteilt werden kann ein Mandat telefonisch oder in unseren Büroräumen in Hamburg. Sämtliche erforderlichen Unterlagen können wir Ihnen per Post oder E-Mail zusenden. Grundsätzlich stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.

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      Jedes Problem hat vielmehr einen individuellen Hintergrund. Ihr persönlicher Hintergrund ist für uns das Entscheidende. Wir nehmen uns Zeit und sind für Sie da, wenn Sie Beratung und Hilfe suchen.


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