Prüfungsanfechtung Jura / Examensanfechtung
Prüfungsanfechtung Jura
Sie sind durch eine juristische Prüfung gefallen oder mit der Note nicht einverstanden?
Lassen Sie sich beraten und professionell vertreten. Egal ob es sich um das 1. Staatsexamen, das 2. Staatsexamen, die Zwischenprüfung
oder die Schwerpunktbereichsprüfung handelt, wir stehen Ihnen zur Seite um Ihre Prüfungsanfechtung in Jura mit maximalen Erfolgschancen zu führen.
Gerade das Ergebnis des juristischen Staatsexamens ist für Juristen von überragender Bedeutung. Das berufliche Fortkommen hängt entscheidend von dieser Note ab.
Natürlich ist es unerlässlich, die beiden Examina „in der Tasche“ zu haben, um einen juristischen Beruf zu ergreifen.
Fast ebenso wichtig kann es aber sein, die magische Grenze zum „vollbefriedigend“ überschritten zu haben.
Diese entscheidenden Noten werden allerdings in einem Verfahren ermittelt, in dem nicht selten Fehler gemacht werden.
Die Prüfer und Aufgabensteller sind auch nur Menschen und das Verfahren der Notenfindung ist genauso fehleranfällig wie jeder andere Prozess, an dem Menschen beteiligt sind.
Nicht bestandene zweite juristische Staatsprüfung 2019
Prüfungsanfechtung Jura: Spezialisierter Rechtsanwalt
Für eine Prüfungsanfechtung in Jura ist es ratsam die Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen.
Dies ist bei juristischen Prüfungen noch dringender als bei sonstigen Prüfungsanfechtungen.
Die inhaltliche Überprüfung der Prüfungsleistung im Überdenkungsverfahren, Widerspruchsverfahren und Klageverfahren setzt solide juristische Kenntnisse voraus.
Ohne Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung und der Examensgegenstände ist eine Prüfungsanfechtung in Jura kaum möglich.
Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Prüfungsanfechtungen in Jura wird die Bewertungsmaßstäbe und inhaltlichen Probleme kennen und die Bewertung überprüfen.
So können die Erfolgsaussichten einer Prüfungsanfechtung richtig eingeschätzt werden.
Auch im Verfahren sind Besonderheiten zu beachten, die ein Rechtsanwalt für Prüfungsanfechtungen kennt und beachtet.
Es sind Fristen einzuhalten und mögliche Verfahrensfehler zu erkennen. Dies wird nur einem spezialisierten Rechtsanwalt gelingen.
Prüfungsanfechtung Jura: Spezialisierter Rechtsanwalt
Unsere Erfahrung wird zu Ihrem Erfolg beitragen.
Wir sind seit über 15 Jahren auf Prüfungsanfechtungen in Jura spezialisiert und führen im Jahr deutlich über 100 Prüfungsanfechtungen in Jura durch.
Wir betreuen Verfahren bundesweit und haben große Erfahrungen im gesamten Bundesgebiet.
Dies betrifft insbesondere das 1. Staatsexamen und das 2. Staatsexamen.
Auch Zwischenprüfungen und Schwerpunktpreisprüfungen überprüfen wir regelmäßig auf ihre Rechtmäßigkeit.
Wir kennen den Examensstoff
Herr Rechtsanwalt Hansen ist zugleich als Repetitor bei Alpmann-Schmidt tätig und somit unmittelbar in die Ausbildung für das Staatsexamen eingebunden.
Er kennt die Examensfälle und die Bewertungsmaßstäbe.
Auch Herr Rechtsanwalt Münch ist durch die tägliche Auseinandersetzung mit dem materiellen und prozessualen Examensstoff mit den Inhalten der Klausuren in Jura sehr vertraut.
Solide Kenntnisse des Prüfungsstoffs im juristischen Staatsexamen sind unerlässlich, um im Überdenkungsverfahren die Prüfer von Ihrer Leistung zu überzeugen.
Wir kennen die Prüfungsämter und Prüfer
Auch verfügen wir über umfassende Datenbanken aus den bisherigen Verfahren.
Wir können somit die Erfolgsaussichten einer Prüfungsanfechtung in Jura sehr gut einschätzen.
Dies gilt nicht nur bezogen auf die Bundesländer und Prüfungsämter, sondern auch auf die Prüfer.
Dieses Wissen werden wir für ihren Erfolg einsetzen. Die Erfolgsaussichten Ihrer Prüfungsanfechtung in Jura kann auf diesem Wege seriös und solide bestimmt werden.
Zu wissen, ob ein Prüfer regelmäßig bereit ist seine Bewertung anzuheben, kann wertvolle Entscheidungshilfe sein, um zu bestimmen,
welche Klausur im Rahmen des 1. oder 2. Staatsexamens angegriffen wird. Wir kennen auch die Besonderheiten des Verfahrens und die Fristen in jedem Bundesland.
Wir kennen die Rechtsprechung und die Gerichte
Unsere Erfahrung bezieht sich nicht nur auf das Widerspruchs- und Überdenkungsverfahren,
sondern auch auf das Klageverfahren. Herr Rechtsanwalt Münch hat bundesweit unzählige Klageverfahren, bezüglich Prüfungsanfechtungen in Jura durchgeführt.
Er kennt die diesbezügliche Rechtsprechung in jedem Bundesland und weiß, wie Bewertungs- und Beurteilungsfehler erkannt und erfolgreich vorgebracht werden.
Außerdem kennt er die Vorgehensweisen der Prüfungsämter im gerichtlichen Verfahren und wird seine Entscheidungen darauf abstimmen.
So bestehen beispielsweise in den Bundesländern ganz unterschiedliche Chancen auf eine Beendigung der Prüfungsanfechtung in Jura durch einen Vergleich.
Aufgrund unserer Erfahrung werden sie somit professionell durch das Klageverfahren einer Prüfungsanfechtung in Jura geführt.
Prüfungsanfechtung Jura: Unser gemeinsamer Start
Im Falle des Nichtbestehens bekommt der Prüfling Post vom Prüfungsamt.
Ihm wird mitgeteilt, dass aufgrund der Ergebnisse in den Klausuren keine Zulassung zur mündlichen Prüfung erfolgen wird.
Gegen diesen „Nichtbestehensbescheid“ kann mit Widerspruch und Klage vorgegangen werden. Die Frist beträgt dann einen Monat.
Die Alternative ist eine Bekanntgabe der Noten nach der mündlichen Prüfung.
Der Prüfungsausschuss kommt nach dem Ende der mündlichen Prüfung zu einem Ergebnis über die Note.
Im Anschluss folgt die Bekanntgabe im Zeugnis über das Bestehen der juristischen Staatsprüfung.
Die Frist für Widerspruch und Klage hängt davon ab, ob das Zeugnis mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen wurde.
Wenn Sie mit dem Ergebnis unzufrieden sind, dann sollten Sie sich nun an uns wenden.
Wir werden dann Widerspruch einlegen und Akteneinsicht beantragen.
Nach Eintreffen der Klausuren, der Sachverhalte und der Voten werden wir die Erfolgsaussichten der Prüfungsanfechtung in Jura bestimmen.
Wir werden jede Klausur begutachten und entscheiden, ob die Bewertung der Prüfer gerechtfertigt ist oder nicht.
Unser Ergebnis werden wir begründen und mit Ihnen besprechen.
Wenn Sie sich dann gegen eine Prüfungsanfechtung in Jura entscheiden, dann werden wir den Widerspruch zurücknehmen und das Verfahren ist damit beendet.
Entscheiden wir uns das Verfahren zu führen, so werden wir das Überdenkungsverfahren hinsichtlich der ausgewählten Klausuren begründen.
Prüfungsanfechtung Jura: Überdenkungs- und Widerspruchsverfahren
Nach Einlegung des Widerspruchs befindet sich das Verfahren zunächst im verwaltungsinternen Nachkontroll- bzw. Überdenkungsverfahrens.
Dieses Verfahren ist eine Besonderheit im Prüfungsrecht: Anfang der 90er Jahre gab es eine für das Prüfungsrecht bahnbrechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
In dieser Entscheidung hat das Gericht zunächst bestätigt, dass den Prüfern ein gerichtlich nicht überprüfbarer Beurteilungsspielraum zusteht.
Damit war höchstrichterlich anerkannt, dass der inhaltliche Rechtsschutz im Prüfungsrecht deutlich schwächer ist, als in anderen Bereichen.
Eine Baugenehmigung zum Beispiel kann vollständig vom Gericht auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden,
eine Prüfungsentscheidung nicht. Dies ergibt sich daraus, dass der Prüfer „prüfungsspezifische Wertungen“ trifft, die nicht voll überprüfbar sind.
Zum Ausgleich dieses Nachteils für den Prüfling hat das Bundesverfassungsgericht dann aber ein zusätzliches Verfahren,
das Überdenkungsverfahren, installiert. Wenn das Gericht schon nicht die Rechtmäßigkeit voll überprüfen kann, so sollen wenigstens die Prüfer erneut mit der Sache und den
Einwendungen des Prüflings konfrontiert werden. Damit stellt das Überdenkungsverfahren eine völlig eigenständige „Instanz“ dar. Der Prüfer kann hier mit „weichen“ Argumenten,
die noch nicht die Schwelle zu einem Beurteilungsfehler überschreiten, von einer besseren Notenvergabe überzeugt werden.
Es geht im Kern darum, die Stärken der Arbeit zu betonen und die Schwächen zu relativieren.
Trifft man im Überdenkungsverfahren den richtigen Ton und bringt gute Argumente vor, so kann das Ziel einer Notenanhebung erreicht werden.
Auch im Überdenkungsverfahren sind Besonderheiten in einigen Bundesländern zu beachten.
So besteht in Rheinland-Pfalz die Regelung, dass nur solche Argumente vorgebracht werden können, die auch einen Beurteilungsfehler begründen.
Damit wird das Überdenkungsverfahren stark eingeschränkt. Wir kennen dieses Problem und wissen, wie wir die entscheidenden Argumente dennoch vorbringen können.
Am Ende des Überdenkungsverfahrens steht die Übersendung der erneuten Stellungnahmen der Prüfer.
Konnten diese von einer Anhebung der Noten überzeugt werden, so ist das Ziel möglicherweise schon erreicht.
Das Prüfungsamt erstellt dann einen Aufhebungsbescheid und lässt Sie zur mündlichen Prüfung zu.
Hat das Überdenkungsverfahren zu keiner Anhebung der Note geführt so kommt es zu einer Überprüfung durch das Prüfungsamt selbst.
In der Praxis ist es sehr selten, dass das Prüfungsamt die Bewertung der Prüfer korrigiert oder von selbst Fehler eingesteht.
Meist ergeht dann ein ablehnender Widerspruchsbescheid und der Klageweg ist eröffnet.
Eine weitere Besonderheit ist in Bayern zu beachten.
Hier besteht kein Überdenkungsverfahren das ins Widerspruchsverfahren eingebettet ist. Vielmehr ist ein Nachprüfungsverfahren nach § 14 JAPO einzuleiten.
Dieses Verfahren hemmt allerdings nicht die Klagefrist. Soll die Möglichkeit einer klageweisen Überprüfung gewahrt bleiben,
muss parallel eine fristwahrende und ruhend zu stellende Klage erhoben werden.
Prüfungsanfechtung Jura: Klage
Die Klage vor dem Verwaltungsgericht ist die letzte Möglichkeit, eine Neubewertung der Klausur zu erreichen bzw.
einen zusätzlichen Prüfungsversuch zu bekommen. Die Möglichkeit der Klage sollte in ihrem Potential nicht unterschätzt werden.
Auch in diesem Verfahrensstadium kommt es nicht selten zu positiven Entscheidungen.
Auf der Basis der ursprünglichen Bewertung der Prüfer und ihrer erneuten Stellungnahmen im Überdenkungsverfahren erstellen wir eine Klagebegründung für die Prüfungsanfechtung Jura.
Anders als im Überdenkungsverfahren werden nun ausschließlich Beurteilungs- und Verfahrensfehler vorgetragen.
Mit zielgerichteter Argumentation werden rechtliche Fehler aufgedeckt und das Gericht von diesen überzeugt.
Im Ergebnis kann es dann dazu kommen, dass einzelne Klausuren neu bewertet werden.
Herr Rechtsanwalt Münch hat Strategien entwickelt um Ihre Chancen im Klageverfahren zu maximieren.
So gelingt es ihm häufig in der mündlichen Verhandlung zu einem Vergleichsabschluss zu gelangen.
Durch einen solchen Vergleich kann erreicht werden, dass mehrere Klausuren durch neue Prüfer erneut bewertet werden.
Dies kann zu teilweise erheblich besseren Bewertungen führen. Wir haben hier schon ganz erstaunliche „Notensprünge“ erlebt.
Auch das Klageverfahren kann somit dazu führen, dass die Zulassung zur mündlichen Prüfung gelingt oder die Note deutlich angehoben wird.
Prüfungsanfechtung Jura: Mängel der Prüfung
Welche Mängel der Prüfung sind relevant und in welchem Stadium des Verfahrens können diese geltend gemacht werden?
Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen dem Überdenkungsverfahren und dem Rest der Prüfungsanfechtung in Jura, also dem eigentlichen Widerspruchs- und Klageverfahren.
Im Überdenkungsverfahren kann alles geltend gemacht werden, was den Prüfer zu einer Anhebung der Note bewegen könnte.
Es kann also jede falsche Gewichtung oder Fehleinschätzung gerügt werden und auf jede Stärke der Bearbeitung hingewiesen werden.
Im dann anschließenden Verfahren ändert sich der Maßstab radikal. Vor allem im Klageverfahren sind nur noch deutlich weniger Fehler relevant.
Verfahrensfehler sind grundsätzlich immer zu beachten.
Diese zählen nicht in den Bereich der Beurteilungsermächtigung und sind sowohl im Widerspruchsverfahren als auch im Klageverfahren relevant.
Verfahrensfehler sind Fehler im Ablauf oder in der Ausgestaltung der Prüfung.
Grundsätzlich muss die Prüfungssituation von den äußeren Bedingungen so ausgestaltet sein, dass eine Abrufung der vollen Leistungsfähigkeit möglich ist.
Ein offener Verfahrensfehler betrifft alles sinnlich Wahrnehmbare und kann zum Beispiel in der Beeinträchtigung der Prüflinge durch Lärm (zum Beispiel Baulärm) liegen.
Die Anforderungen dürfen allerdings nicht überspannt werden. Ein relativ kleiner Tisch stellt zum Beispiel bis zu einer Größe von 70 cm x 70 cm keinen Verfahrensfehler,
sondern eine geeignete Arbeitsfläche dar. Ein verdeckter Verfahrensfehler betrifft Aspekte der Ermittlung und Bewertung der Prüfungsleistung.
Hierhin gehören auch rechtliche Fehler im Verfahren. Ein Beispiel wäre die falsche Besetzung der Prüfungskommission oder die falschen Prüfungsgegenstände.
Verfahrensfehler bringen einige Besonderheiten mit sich: Zunächst besteht für die sinnlich wahrnehmbaren,
also die äußeren Verfahrensfehler, eine Rügeobliegenheit seitens des Prüflings. Wenn den Prüfling während der Prüfung etwas stört,
muss er die Aufsicht darauf aufmerksam machen, sonst kann der Fehler später nicht geltend gemacht werden.
Dieser Rügeobliegenheit ist allerdings genügt, wenn einer der anwesenden Prüflinge die Aufsicht auf den Fehler aufmerksam gemacht hat.
Keinesfalls muss jeder einzelne Kandidat auf z.B. unerträgliche Kälte hinweisen. Auch müssen verdeckte, also rechtliche Verfahrensfehler, nicht gerügt werden.
Eine weitere Besonderheit bei Verfahrensfehlern ist die Notwendigkeit der Kausalität zum Prüfungsergebnis.
Es muss zumindest denkbar sein, dass der Verfahrensfehler auf das Ergebnis der Prüfung Einfluss gehabt hat.
Schließlich ist noch darauf hinzuweisen, dass ein Verfahrensfehler häufig nur zu einer Neuvornahme der Prüfung führen kann.
Es kann nicht erreicht werden, dass die Prüfung besser bewertet oder die Note angehoben wird.
Ein Prüfling sollte sich also überlegen, ob er einen weiteren Prüfungsversuch möchte, möglichst, bevor er sich auf einen Verfahrensfehler beruft.
Auch Beurteilungsfehler sind grundsätzlich immer beachtlich.
Das Problem ist hier die Abgrenzung zwischen beachtlichen Beurteilungsfehlern und den prüfungsspezifischen Wertungen, die im Beurteilungsspielraum des Prüfers liegen.
Alles, was im Beurteilungsspielraum des Prüfers liegt, ist im Widerspruchs- und Klageverfahren unbeachtlich (aber im Überdenkungsverfahren relevant).
Ein Beurteilungsfehler bei einer Prüfungsanfechtung Jura liegt vor, wenn:
- Der „Antwortspielraum“ des Prüflings nicht beachtet wurde. Eine vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösung darf nicht als „falsch“ bewertet werden. Das Vertreten einer existierenden Mindermeinung ist kein Fehler.
- In der Prüfung zwingend anzuwendendes Recht nicht beachtet wurde. Zum Beispiel kann der Maßstab des Kataloges der Prüfungsgegenstände vom Prüfer verkannt werden (z. B. „Verfassungsrecht nur im Überblick“).
- Bei der Bewertung von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen wurde. Dies kann passieren, wenn ein „Einschub“ oder eine Seite vom Prüfer nicht beachtet wurde.
- Allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe außer Acht gelassen wurden. Das Willkürverbot verletzt wurde oder der Prüfer sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen.
Bei diesen genannten Fehlern ist ein Widerspruchs- oder Klageverfahren erfolgreich.
Das Ausfindigmachen dieser Fehler setzt fundierte Kenntnisse und Erfahrung voraus.
Wir werden bei Ihrer Prüfungsanfechtung in Jura jeden relevanten Fehler finden und zielgerichtet vortragen, um Ihre Erfolgschancen soweit wie möglich zu erhöhen.
Prüfungsanfechtung Jura: Schwerpunktbereichsprüfung
Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung in einem Wahlbereich stellt einen Teil des Ersten juristischen Staatsexamens dar.
In Hamburg beispielsweise wird gem. § 35 Abs. 2 HmbJAG die Gesamtnote der ersten Prüfung aus der Summe der Endpunktzahl der staatlichen Pflichtfachprüfung (70 %)
und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung (30 %) gebildet. Aus diesem Verhältnis wird auch die Bedeutung der Schwerpunktbereichsprüfung als Grundstein für ein gutes Staatsexamen deutlich.
Ein endgültiges Nichtbestehen der Schwerpunktbereichsprüfung kann natürlich auch dazu führen, dass das juristische Staatsexamen endgültig nicht bestanden ist.
Der selbstständige Wert der Schwerpunktnote ist nicht einfach zu bestimmen.
Nach den uns vorliegenden Daten werden die Bewertungen im Schwerpunkt deutlich wohlwollender und großzügiger gehandhabt als im schriftlichen Teil der Ersten Staatsprüfung.
Es gibt somit durchaus Fälle, in denen mögliche Arbeitgeber den Schwerpunkt aus der Endnote des Ersten Staatsexamens herausrechnen
um eine vermeintlich realistische Einschätzung zu Leistungsfähigkeit des Bewerbers zu bekommen.
In jüngster Zeit haben die Universitäten auf diesen „Trend“ reagiert und die Anforderungen in der Schwerpunktbereichsprüfung deutlich angehoben.
Auch die Bewertungen sind inzwischen deutlich härter als noch vor einiger Zeit.
Darüber hinaus bleibt die Schwerpunktbereich Note natürlich ein erheblicher Teil der Endnote des Staatsexamens.
Wir werden Ihnen dabei helfen, die Bewertung der Schwerpunktbereichsprüfung zu analysieren
und gemeinsam einzuschätzen, ob eine Prüfungsanfechtung erfolgsversprechend ist. Dabei können wir sämtliche Prüfungsteile, also die Hausarbeit,
die Aufsichtsarbeiten oder die mündliche Prüfung in den Blick nehmen.