Prüfungsanfechtung Jura / Examensanfechtung

Prüfungsanfechtung Jura

Sie sind durch eine juristische Prüfung gefallen oder mit der Note nicht einverstanden? Lassen Sie sich beraten und professionell vertreten. Egal ob es sich um das 1. Staatsexamen, das 2. Staatsexamen, die Zwischenprüfung oder die Schwerpunktbereichsprüfung handelt, wir stehen Ihnen zur Seite um Ihre Prüfungsanfechtung in Jura mit maximalen Erfolgschancen zu führen. Gerade das Ergebnis des juristischen Staatsexamens ist für Juristen von überragender Bedeutung. Das berufliche Fortkommen hängt entscheidend von dieser Note ab. Natürlich ist es unerlässlich, die beiden Examina „in der Tasche“ zu haben, um einen juristischen Beruf zu ergreifen. Fast ebenso wichtig kann es aber sein, die magische Grenze zum „vollbefriedigend“ überschritten zu haben. Diese entscheidenden Noten werden allerdings in einem Verfahren ermittelt, in dem nicht selten Fehler gemacht werden. Die Prüfer und Aufgabensteller sind auch nur Menschen und das Verfahren der Notenfindung ist genauso fehleranfällig wie jeder andere Prozess, an dem Menschen beteiligt sind.

Examensanfechtung
Nicht bestandene zweite juristische Staatsprüfung 2019

Prüfungsanfechtung Jura: Spezialisierter Rechtsanwalt

Für eine Prüfungsanfechtung in Jura ist es ratsam die Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. Dies ist bei juristischen Prüfungen noch dringender als bei sonstigen Prüfungsanfechtungen. Die inhaltliche Überprüfung der Prüfungsleistung im Überdenkungsverfahren, Widerspruchsverfahren und Klageverfahren setzt solide juristische Kenntnisse voraus. Ohne Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung und der Examensgegenstände ist eine Prüfungsanfechtung in Jura kaum möglich. Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Prüfungsanfechtungen in Jura wird die Bewertungsmaßstäbe und inhaltlichen Probleme kennen und die Bewertung überprüfen. So können die Erfolgsaussichten einer Prüfungsanfechtung richtig eingeschätzt werden. Auch im Verfahren sind Besonderheiten zu beachten, die ein Rechtsanwalt für Prüfungsanfechtungen kennt und beachtet. Es sind Fristen einzuhalten und mögliche Verfahrensfehler zu erkennen. Dies wird nur einem spezialisierten Rechtsanwalt gelingen.

Prüfungsanfechtung Jura: Spezialisierter Rechtsanwalt

Unsere Erfahrung wird zu Ihrem Erfolg beitragen. Wir sind seit über 15 Jahren auf Prüfungsanfechtungen in Jura spezialisiert und führen im Jahr deutlich über 100 Prüfungsanfechtungen in Jura durch. Wir betreuen Verfahren bundesweit und haben große Erfahrungen im gesamten Bundesgebiet. Dies betrifft insbesondere das 1. Staatsexamen und das 2. Staatsexamen. Auch Zwischenprüfungen und Schwerpunktpreisprüfungen überprüfen wir regelmäßig auf ihre Rechtmäßigkeit.

Wir kennen den Examensstoff

Herr Rechtsanwalt Hansen ist zugleich als Repetitor bei Alpmann-Schmidt tätig und somit unmittelbar in die Ausbildung für das Staatsexamen eingebunden. Er kennt die Examensfälle und die Bewertungsmaßstäbe. Auch Herr Rechtsanwalt Münch ist durch die tägliche Auseinandersetzung mit dem materiellen und prozessualen Examensstoff mit den Inhalten der Klausuren in Jura sehr vertraut. Solide Kenntnisse des Prüfungsstoffs im juristischen Staatsexamen sind unerlässlich, um im Überdenkungsverfahren die Prüfer von Ihrer Leistung zu überzeugen.

Wir kennen die Prüfungsämter und Prüfer

Auch verfügen wir über umfassende Datenbanken aus den bisherigen Verfahren. Wir können somit die Erfolgsaussichten einer Prüfungsanfechtung in Jura sehr gut einschätzen. Dies gilt nicht nur bezogen auf die Bundesländer und Prüfungsämter, sondern auch auf die Prüfer. Dieses Wissen werden wir für ihren Erfolg einsetzen. Die Erfolgsaussichten Ihrer Prüfungsanfechtung in Jura kann auf diesem Wege seriös und solide bestimmt werden. Zu wissen, ob ein Prüfer regelmäßig bereit ist seine Bewertung anzuheben, kann wertvolle Entscheidungshilfe sein, um zu bestimmen, welche Klausur im Rahmen des 1. oder 2. Staatsexamens angegriffen wird. Wir kennen auch die Besonderheiten des Verfahrens und die Fristen in jedem Bundesland.

Wir kennen die Rechtsprechung und die Gerichte

Unsere Erfahrung bezieht sich nicht nur auf das Widerspruchs- und Überdenkungsverfahren, sondern auch auf das Klageverfahren. Herr Rechtsanwalt Münch hat bundesweit unzählige Klageverfahren, bezüglich Prüfungsanfechtungen in Jura durchgeführt. Er kennt die diesbezügliche Rechtsprechung in jedem Bundesland und weiß, wie Bewertungs- und Beurteilungsfehler erkannt und erfolgreich vorgebracht werden. Außerdem kennt er die Vorgehensweisen der Prüfungsämter im gerichtlichen Verfahren und wird seine Entscheidungen darauf abstimmen. So bestehen beispielsweise in den Bundesländern ganz unterschiedliche Chancen auf eine Beendigung der Prüfungsanfechtung in Jura durch einen Vergleich. Aufgrund unserer Erfahrung werden sie somit professionell durch das Klageverfahren einer Prüfungsanfechtung in Jura geführt.

Prüfungsanfechtung Jura: Unser gemeinsamer Start

Im Falle des Nichtbestehens bekommt der Prüfling Post vom Prüfungsamt. Ihm wird mitgeteilt, dass aufgrund der Ergebnisse in den Klausuren keine Zulassung zur mündlichen Prüfung erfolgen wird. Gegen diesen „Nichtbestehensbescheid“ kann mit Widerspruch und Klage vorgegangen werden. Die Frist beträgt dann einen Monat. Die Alternative ist eine Bekanntgabe der Noten nach der mündlichen Prüfung. Der Prüfungsausschuss kommt nach dem Ende der mündlichen Prüfung zu einem Ergebnis über die Note. Im Anschluss folgt die Bekanntgabe im Zeugnis über das Bestehen der juristischen Staatsprüfung. Die Frist für Widerspruch und Klage hängt davon ab, ob das Zeugnis mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen wurde.

Wenn Sie mit dem Ergebnis unzufrieden sind, dann sollten Sie sich nun an uns wenden. Wir werden dann Widerspruch einlegen und Akteneinsicht beantragen. Nach Eintreffen der Klausuren, der Sachverhalte und der Voten werden wir die Erfolgsaussichten der Prüfungsanfechtung in Jura bestimmen. Wir werden jede Klausur begutachten und entscheiden, ob die Bewertung der Prüfer gerechtfertigt ist oder nicht. Unser Ergebnis werden wir begründen und mit Ihnen besprechen. Wenn Sie sich dann gegen eine Prüfungsanfechtung in Jura entscheiden, dann werden wir den Widerspruch zurücknehmen und das Verfahren ist damit beendet. Entscheiden wir uns das Verfahren zu führen, so werden wir das Überdenkungsverfahren hinsichtlich der ausgewählten Klausuren begründen.

Prüfungsanfechtung Jura: Überdenkungs- und Widerspruchsverfahren

Nach Einlegung des Widerspruchs befindet sich das Verfahren zunächst im verwaltungsinternen Nachkontroll- bzw. Überdenkungsverfahrens. Dieses Verfahren ist eine Besonderheit im Prüfungsrecht: Anfang der 90er Jahre gab es eine für das Prüfungsrecht bahnbrechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. In dieser Entscheidung hat das Gericht zunächst bestätigt, dass den Prüfern ein gerichtlich nicht überprüfbarer Beurteilungsspielraum zusteht. Damit war höchstrichterlich anerkannt, dass der inhaltliche Rechtsschutz im Prüfungsrecht deutlich schwächer ist, als in anderen Bereichen.

Eine Baugenehmigung zum Beispiel kann vollständig vom Gericht auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden, eine Prüfungsentscheidung nicht. Dies ergibt sich daraus, dass der Prüfer „prüfungsspezifische Wertungen“ trifft, die nicht voll überprüfbar sind.

Zum Ausgleich dieses Nachteils für den Prüfling hat das Bundesverfassungsgericht dann aber ein zusätzliches Verfahren, das Überdenkungsverfahren, installiert. Wenn das Gericht schon nicht die Rechtmäßigkeit voll überprüfen kann, so sollen wenigstens die Prüfer erneut mit der Sache und den Einwendungen des Prüflings konfrontiert werden. Damit stellt das Überdenkungsverfahren eine völlig eigenständige „Instanz“ dar. Der Prüfer kann hier mit „weichen“ Argumenten, die noch nicht die Schwelle zu einem Beurteilungsfehler überschreiten, von einer besseren Notenvergabe überzeugt werden. Es geht im Kern darum, die Stärken der Arbeit zu betonen und die Schwächen zu relativieren. Trifft man im Überdenkungsverfahren den richtigen Ton und bringt gute Argumente vor, so kann das Ziel einer Notenanhebung erreicht werden.

Auch im Überdenkungsverfahren sind Besonderheiten in einigen Bundesländern zu beachten. So besteht in Rheinland-Pfalz die Regelung, dass nur solche Argumente vorgebracht werden können, die auch einen Beurteilungsfehler begründen. Damit wird das Überdenkungsverfahren stark eingeschränkt. Wir kennen dieses Problem und wissen, wie wir die entscheidenden Argumente dennoch vorbringen können.

Am Ende des Überdenkungsverfahrens steht die Übersendung der erneuten Stellungnahmen der Prüfer. Konnten diese von einer Anhebung der Noten überzeugt werden, so ist das Ziel möglicherweise schon erreicht. Das Prüfungsamt erstellt dann einen Aufhebungsbescheid und lässt Sie zur mündlichen Prüfung zu. Hat das Überdenkungsverfahren zu keiner Anhebung der Note geführt so kommt es zu einer Überprüfung durch das Prüfungsamt selbst. In der Praxis ist es sehr selten, dass das Prüfungsamt die Bewertung der Prüfer korrigiert oder von selbst Fehler eingesteht. Meist ergeht dann ein ablehnender Widerspruchsbescheid und der Klageweg ist eröffnet.

Eine weitere Besonderheit ist in Bayern zu beachten. Hier besteht kein Überdenkungsverfahren das ins Widerspruchsverfahren eingebettet ist. Vielmehr ist ein Nachprüfungsverfahren nach § 14 JAPO einzuleiten. Dieses Verfahren hemmt allerdings nicht die Klagefrist. Soll die Möglichkeit einer klageweisen Überprüfung gewahrt bleiben, muss parallel eine fristwahrende und ruhend zu stellende Klage erhoben werden.

Prüfungsanfechtung Jura: Klage

Die Klage vor dem Verwaltungsgericht ist die letzte Möglichkeit, eine Neubewertung der Klausur zu erreichen bzw. einen zusätzlichen Prüfungsversuch zu bekommen. Die Möglichkeit der Klage sollte in ihrem Potential nicht unterschätzt werden. Auch in diesem Verfahrensstadium kommt es nicht selten zu positiven Entscheidungen. Auf der Basis der ursprünglichen Bewertung der Prüfer und ihrer erneuten Stellungnahmen im Überdenkungsverfahren erstellen wir eine Klagebegründung für die Prüfungsanfechtung Jura. Anders als im Überdenkungsverfahren werden nun ausschließlich Beurteilungs- und Verfahrensfehler vorgetragen. Mit zielgerichteter Argumentation werden rechtliche Fehler aufgedeckt und das Gericht von diesen überzeugt. Im Ergebnis kann es dann dazu kommen, dass einzelne Klausuren neu bewertet werden. Herr Rechtsanwalt Münch hat Strategien entwickelt um Ihre Chancen im Klageverfahren zu maximieren. So gelingt es ihm häufig in der mündlichen Verhandlung zu einem Vergleichsabschluss zu gelangen. Durch einen solchen Vergleich kann erreicht werden, dass mehrere Klausuren durch neue Prüfer erneut bewertet werden. Dies kann zu teilweise erheblich besseren Bewertungen führen. Wir haben hier schon ganz erstaunliche „Notensprünge“ erlebt. Auch das Klageverfahren kann somit dazu führen, dass die Zulassung zur mündlichen Prüfung gelingt oder die Note deutlich angehoben wird.

Prüfungsanfechtung Jura: Mängel der Prüfung

Welche Mängel der Prüfung sind relevant und in welchem Stadium des Verfahrens können diese geltend gemacht werden? Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen dem Überdenkungsverfahren und dem Rest der Prüfungsanfechtung in Jura, also dem eigentlichen Widerspruchs- und Klageverfahren. Im Überdenkungsverfahren kann alles geltend gemacht werden, was den Prüfer zu einer Anhebung der Note bewegen könnte. Es kann also jede falsche Gewichtung oder Fehleinschätzung gerügt werden und auf jede Stärke der Bearbeitung hingewiesen werden. Im dann anschließenden Verfahren ändert sich der Maßstab radikal. Vor allem im Klageverfahren sind nur noch deutlich weniger Fehler relevant.

Verfahrensfehler sind grundsätzlich immer zu beachten. Diese zählen nicht in den Bereich der Beurteilungsermächtigung und sind sowohl im Widerspruchsverfahren als auch im Klageverfahren relevant. Verfahrensfehler sind Fehler im Ablauf oder in der Ausgestaltung der Prüfung. Grundsätzlich muss die Prüfungssituation von den äußeren Bedingungen so ausgestaltet sein, dass eine Abrufung der vollen Leistungsfähigkeit möglich ist. Ein offener Verfahrensfehler betrifft alles sinnlich Wahrnehmbare und kann zum Beispiel in der Beeinträchtigung der Prüflinge durch Lärm (zum Beispiel Baulärm) liegen. Die Anforderungen dürfen allerdings nicht überspannt werden. Ein relativ kleiner Tisch stellt zum Beispiel bis zu einer Größe von 70 cm x 70 cm keinen Verfahrensfehler, sondern eine geeignete Arbeitsfläche dar. Ein verdeckter Verfahrensfehler betrifft Aspekte der Ermittlung und Bewertung der Prüfungsleistung. Hierhin gehören auch rechtliche Fehler im Verfahren. Ein Beispiel wäre die falsche Besetzung der Prüfungskommission oder die falschen Prüfungsgegenstände.

Verfahrensfehler bringen einige Besonderheiten mit sich: Zunächst besteht für die sinnlich wahrnehmbaren, also die äußeren Verfahrensfehler, eine Rügeobliegenheit seitens des Prüflings. Wenn den Prüfling während der Prüfung etwas stört, muss er die Aufsicht darauf aufmerksam machen, sonst kann der Fehler später nicht geltend gemacht werden. Dieser Rügeobliegenheit ist allerdings genügt, wenn einer der anwesenden Prüflinge die Aufsicht auf den Fehler aufmerksam gemacht hat. Keinesfalls muss jeder einzelne Kandidat auf z.B. unerträgliche Kälte hinweisen. Auch müssen verdeckte, also rechtliche Verfahrensfehler, nicht gerügt werden. Eine weitere Besonderheit bei Verfahrensfehlern ist die Notwendigkeit der Kausalität zum Prüfungsergebnis. Es muss zumindest denkbar sein, dass der Verfahrensfehler auf das Ergebnis der Prüfung Einfluss gehabt hat.

Schließlich ist noch darauf hinzuweisen, dass ein Verfahrensfehler häufig nur zu einer Neuvornahme der Prüfung führen kann. Es kann nicht erreicht werden, dass die Prüfung besser bewertet oder die Note angehoben wird. Ein Prüfling sollte sich also überlegen, ob er einen weiteren Prüfungsversuch möchte, möglichst, bevor er sich auf einen Verfahrensfehler beruft.

Auch Beurteilungsfehler sind grundsätzlich immer beachtlich. Das Problem ist hier die Abgrenzung zwischen beachtlichen Beurteilungsfehlern und den prüfungsspezifischen Wertungen, die im Beurteilungsspielraum des Prüfers liegen. Alles, was im Beurteilungsspielraum des Prüfers liegt, ist im Widerspruchs- und Klageverfahren unbeachtlich (aber im Überdenkungsverfahren relevant).

Ein Beurteilungsfehler bei einer Prüfungsanfechtung Jura liegt vor, wenn:

  • Der „Antwortspielraum“ des Prüflings nicht beachtet wurde. Eine vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösung darf nicht als „falsch“ bewertet werden. Das Vertreten einer existierenden Mindermeinung ist kein Fehler.
  • In der Prüfung zwingend anzuwendendes Recht nicht beachtet wurde. Zum Beispiel kann der Maßstab des Kataloges der Prüfungsgegenstände vom Prüfer verkannt werden (z. B. „Verfassungsrecht nur im Überblick“).
  • Bei der Bewertung von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen wurde. Dies kann passieren, wenn ein „Einschub“ oder eine Seite vom Prüfer nicht beachtet wurde.
  • Allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe außer Acht gelassen wurden. Das Willkürverbot verletzt wurde oder der Prüfer sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen.

Bei diesen genannten Fehlern ist ein Widerspruchs- oder Klageverfahren erfolgreich. Das Ausfindigmachen dieser Fehler setzt fundierte Kenntnisse und Erfahrung voraus. Wir werden bei Ihrer Prüfungsanfechtung in Jura jeden relevanten Fehler finden und zielgerichtet vortragen, um Ihre Erfolgschancen soweit wie möglich zu erhöhen.

Prüfungsanfechtung Jura: Schwerpunktbereichsprüfung

Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung in einem Wahlbereich stellt einen Teil des Ersten juristischen Staatsexamens dar. In Hamburg beispielsweise wird gem. § 35 Abs. 2 HmbJAG die Gesamtnote der ersten Prüfung aus der Summe der Endpunktzahl der staatlichen Pflichtfachprüfung (70 %) und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung (30 %) gebildet. Aus diesem Verhältnis wird auch die Bedeutung der Schwerpunktbereichsprüfung als Grundstein für ein gutes Staatsexamen deutlich. Ein endgültiges Nichtbestehen der Schwerpunktbereichsprüfung kann natürlich auch dazu führen, dass das juristische Staatsexamen endgültig nicht bestanden ist.

Der selbstständige Wert der Schwerpunktnote ist nicht einfach zu bestimmen. Nach den uns vorliegenden Daten werden die Bewertungen im Schwerpunkt deutlich wohlwollender und großzügiger gehandhabt als im schriftlichen Teil der Ersten Staatsprüfung. Es gibt somit durchaus Fälle, in denen mögliche Arbeitgeber den Schwerpunkt aus der Endnote des Ersten Staatsexamens herausrechnen um eine vermeintlich realistische Einschätzung zu Leistungsfähigkeit des Bewerbers zu bekommen. In jüngster Zeit haben die Universitäten auf diesen „Trend“ reagiert und die Anforderungen in der Schwerpunktbereichsprüfung deutlich angehoben. Auch die Bewertungen sind inzwischen deutlich härter als noch vor einiger Zeit. Darüber hinaus bleibt die Schwerpunktbereich Note natürlich ein erheblicher Teil der Endnote des Staatsexamens.

Wir werden Ihnen dabei helfen, die Bewertung der Schwerpunktbereichsprüfung zu analysieren und gemeinsam einzuschätzen, ob eine Prüfungsanfechtung erfolgsversprechend ist. Dabei können wir sämtliche Prüfungsteile, also die Hausarbeit, die Aufsichtsarbeiten oder die mündliche Prüfung in den Blick nehmen.


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  • Alexander Münch LL.M.

    Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht

  • Frank Hansen

    Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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    Neuigkeiten zu Prüfungsanfechtungen in Jura

    #Examensanfechtung #Staatliche Pflichtfachprüfung #Widerspruchsverfahren #Hamburg #Jura - 9 | 2024

    Erstes Staatsexamen Jura in HH gerettet


    Unsere Mandantin war aufgrund der Klausurergebnisse nicht zur mündlichen Prüfung im Rahmen der staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen. Wir haben das Überdenkungsverfahren zunächst hinsichtlich einer Klausur im Zivilrecht geführt. Bereits bei dieser Klausur hat einer der Prüfer seine Bewertung angehoben. Damit ist die Klausur bestanden und die Hürde für die Zulassung zur mündlichen Prüfung konnte genommen werden. Wir wünschen unserer Mandantin viel Glück in der mündlichen Prüfung!

    Examensanfechtung
    Examensanfechtung
    9 | 2024 - #Examensanfechtung #Juraprüfung #Staatsexamen #Verwaltungsgericht Frankfurt

    Zweites Staatsexamen in Hessen gerettet


    Unsere Mandantin hatte das 2. Staatsexamen in Jura endgültig nicht bestanden. Im Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt haben wir zahlreiche Bewertungsfehler vorgetragen. Schließlich konnten wir das Gericht davon überzeugen, dass ein Prüfer folgerichtige Ausführungen zu Unrecht nicht zugunsten unserer Mandantin berücksichtigt hatte. Es kommt nunmehr zu einer Neubewertung der Klausur durch neue Prüfer. Dies bedeutet eine echte Chance doch noch zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden.

    #Examensanfechtung #Jura #Rheinland-Pfalz #Staatsexamen - 8 | 2024

    Juraexamen: Überdenkungsverfahren in Rheinland-Pfalz erfolgreich


    Unsere Mandantin hatte das Erste Staatsexamen in Jura in Rheinland-Pfalz nicht bestanden. Im Wiederholungsversuch fehlten 2 Punkte für die Zulassung zur mündlichen Prüfung. Wir haben das Überdenkungsverfahrens durchgeführt und bei mehreren Aufsichtsarbeiten die Bewertungen kritisiert. Dabei gelten in Rheinland-Pfalz Besonderheiten: Die Einlassungen werden den Prüfern nur zugeleitet, wenn ein Bewertungsfehler nicht auszuschließen ist. Damit wird das Überdenkungsverfahren in seiner Funktion erheblich beeinträchtigt. Wir halten diese Vorgehensweise für rechtswidrig. Dennoch haben wir die Begründungen im Überdenkungsverfahren entsprechend angepasst. Diese Anpassungen führten nunmehr zum Erfolg. Das Prüfungsamt hat zwei Bewertungsfehler angenommen und in zwei Aufsichtsarbeiten jeweils neue Prüfer eingesetzt. Diese kamen insgesamt zu einer deutlich besseren Bewertung. Unsere Mandantin hat nunmehr die zwei Punkte zusätzlich erhalten und ist zur mündlichen zugelassen. Gerade in Rheinland-Pfalz freuen uns über diesen Erfolg sehr.

    Examensanfechtung
    Examensanfechtung
    8 | 2024 - #Examensanfechtung #Staatsexamen #Hessen #Vergleich #Jura

    Vergleich vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden


    Unser Mandant hatte das erste juristische Staatsexamen in Hessen knapp nicht bestanden. Für eine Zulassung zur mündlichen Prüfung fehlten wenige Punkte aus den Ergebnissen der Aufsichtsarbeiten. Das Widerspruchsverfahren blieb zunächst erfolglos. Im Klageverfahren haben wir dann bezüglich sämtlicher Aufsichtsarbeiten Bewertungsfehler vorgetragen. Bezüglich mehrerer Bewertungsfehler konnten wir das Gericht überzeugen. Um die Chancen für unseren Mandanten zu erhöhen haben wir dann einen Vergleich geschlossen. Zwei der Aufsichtsarbeiten werden nunmehr geschwärzt und durch neue Prüfer abermals bewertet. Dies bedeutet eine realistische Chance, das Examen doch noch zu bestehen.

    #Examensanfechtung #ZweitesStaatsexamen #Jura #Referendariat #Rechtswissenschaft #Berlin - 5 | 2024

    Überdenkungsverfahren Jura erfolgreich


    Unser Mandant hatte die zweite juristische Staatsprüfung in Berlin endgültig nicht bestanden. Für ein Bestehen benötigte er einen halben Punkt zusätzlich aus den Ergebnissen der Aufsichtsarbeiten. Wir haben das Widerspruchsverfahren übernommen und ein Überdenkungsverfahrens vorbereitet. Wir haben jede Aufsichtsarbeit gesichtet und die aus unserer Sicht aussichtsreichste ausgewählt. Bei dieser Aufsichtsarbeit „Z I“ haben wir das Überdenkungsverfahrens durchgeführt und es ist auf Anhieb eine Anhebung erfolgt. Das Examen wurde somit nicht nur kostengünstig, sondern auch schnell und effizient gerettet. Unser Mandant ist nunmehr zur mündlichen Prüfung zugelassen.

    Examensanfechtung
    Examensanfechtung
    3 | 2024 - #Examensanfechtung #Jura #Staatsexamen #Überdenkungsverfahren #Rechtswissenschaft

    Staatliche Pflichtfachprüfung in Berlin! Überdenkungsverfahren erfolgreich!


    Unsere Mandantin hatte im Jahre 2023 das erste juristische Staatsexamen bzw. die  staatliche Pflichtfachprüfung in Berlin nicht bestanden. Für die Zulassung zur mündlichen Prüfung fehlte ihr eine bestanden Klausur. Wir haben dann das Widerspruchsverfahren übernommen und das Überdenkungsverfahren begründet. Bei der Klausur ZR3 kam es zu einer Höherbewertung von 3 auf nunmehr 5 Punkte. Diese erfreuliche Anhebung führt dazu, dass unsere Mandantin nunmehr zur mündlichen Prüfung zugelassen ist. Wir wünschen dabei ganz viel Erfolg!  

    #Examensanfechtung #Jura #Klageverfahren #Vergleich #Neubewertung - 2 | 2024

    Neubewertung der Klausuren nach Vergleich!


    Hinsichtlich des Zweiten Staatsexamens hatte unser Mandant in Berlin den Wiederholungsversuch nicht bestanden. Die Rahmenbedingungen des Wiederholungsversuchs waren von zahlreichen persönlichen Schicksalsschlägen bestimmt. Es konnten somit noch nicht einmal die Durchschnittsnote von 3,0 Punkten in den Aufsichtsarbeiten erreicht werden. Unser Ziel ist es einen weiteren Prüfungsversuch, einen sogenannten Gnadenversuch, zu erhalten. Um dieses Ziel zu erreichen muss wenigstens die Durchschnittsnote von 3,0 Punkten erreicht werden. Im Klageverfahren konnten wir hinsichtlich mehrerer Aufsichtsarbeiten Bewertungsfehler nachweisen. Das Klageverfahren wurde durch einen Vergleich beendet und 3 Aufsichtsarbeiten werden nun durch neue Prüfer neu bewertet. Dies wird wahrscheinlich zum Erreichen der Durchschnittsnote von 3,0 Punkten führen. Das Ziel eines weiteren Prüfungsversuchs wäre damit erreicht.

    Examensanfechtung
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    2 | 2024 - #Examensanfechtung #Jura #Examen #Staatliche Pflichtfachprüfung #Überdenkungsverfahren

    Staatliche Pflichtfachprüfung gerettet!


    Unser Mandant hatte in Berlin die staatliche Pflichtfachprüfung endgültig nicht bestanden. Für eine Zulassung zur mündlichen Prüfung benötigte er einen weiteren Punkt aus den Ergebnissen der Aufsichtsarbeiten. Wir haben Widerspruch eingelegt und das Überdenkungsverfahrens durchgeführt. Hinsichtlich der Aufsichtsarbeit im Strafrecht (S II) wurden zahlreiche substantiierte Einwendungen gegen die Bewertungen erhoben. Der Zweitprüfer hat seine Bewertung um 2 Punkte angehoben. Damit verbesserte sich auch die Gesamtbewertung und unser Mandant ist zur mündlichen Prüfung zugelassen. Ein professionell geführtes Überdenkungsverfahrens kann somit zum Erfolg führen.

    #Examensanfechtung #Staatsexamen #Berlin #Überdenkungsverfahren - 2 | 2024

    Erfolg bei staatlicher Pflichtfachprüfung in Berlin


    Unsere Mandantin war aufgrund der Ergebnisse der Aufsichtsarbeiten noch nicht zur mündlichen Prüfung im Rahmen der staatlichen Pflichtfachprüfung in Rechtswissenschaften zugelassen worden. Die Prüfung war endgültig nicht bestanden.Wir haben das Überdenkungsverfahrens hinsichtlich einer Aufsichtsarbeit im Zivilrecht begründet. Die Bewertung wurde von 2 Punkten auf 4 Punkte angehoben. Damit wurde die fehlende Bewertung im Bereich der Notenstufe „ausreichend“ erreicht und die Mandantin ist zur mündlichen Prüfung zugelassen.

    Examensanfechtung
    Examensanfechtung
    1 | 2024 - #Examensanfechtung #Jura #Examensanfechtung #Überdenkungsverfahren

    Staatliche Pflichtfachprüfung in Niedersachsen gerettet


    Unser Mandant hatte die staatliche Pflichtfachprüfung in Niedersachsen nicht bestanden. Für eine Zulassung zur mündlichen Prüfung fehlte ihm ein Punkt aus den Aufsichtsarbeiten. Wir haben das Überdenkungsverfahren im Rahmen des Widerspruchsverfahrens durchgeführt und konnten einen schnellen Erfolg erzielen. Bereits die erste Aufsichtsarbeit wurde in der Bewertung angehoben und unser Mandant ist nun zur mündlichen Prüfung zugelassen. 

    #Examensanfechtung #Zweites Staatsexamen Jura #Überdenkungsverfahren #Niedersachsen - 12 | 2023

    Zweite juristische Staatsprüfung Niedersachsen


    Unser Mandant hatte die zweite juristische Staatsprüfung in Niedersachsen endgültig nicht bestanden. Es fehlten ihm wenige Punkte aus den Ergebnissen der Aufsichtsarbeiten für die Zulassung zur mündlichen Prüfung. Wir haben das Überdenkungsverfahren durchgeführt und konnten erwirken, dass die Bewertung in einer Aufsichtsarbeit um zwei Punkte angehoben wurde. Es erging ein stattgebender Widerspruchsbescheid und unser Mandant ist zur mündlichen Prüfung zugelassen. Es zeigt sich somit, dass ein gründlich und sorgfältig geführtes Überdenkungsverfahren auch in Niedersachsen das Examen in Jura retten kann.  

    Examensanfechtung
    Examensanfechtung
    10 | 2023 - #Examensanfechtung #Examensanfechtung #Bayern #Nachprüfungsverfahren

    Erfolgreiche Examensanfechtung in Bayern


    Unser Mandant hatte die Staatliche Pflichtfachprüfung in Bayern nicht bestanden. Für eine Zulassung zur mündlichen Prüfung fehlten ihm nur wenige Punkte aus den Ergebnissen der Aufsichtsarbeiten. Wir haben das Nachprüfungsverfahren durchgeführt und gegen die Bewertungen der Aufsichtsarbeiten substantiierte Einwendungen erhoben. Wir konnten eine Anhebung der Bewertung in einer Aufsichtsarbeit um zwei Punkte erreichen. Damit ist unser Mandant nun zur mündlichen Prüfung zugelassen und kann sein erstes Staatsexamen in Jura in Bayern erfolgreich absolvieren.

    #Examensanfechtung #Examensanfechtung #Befangenheit #Prüfer #Staatsexamen - 10 | 2023

    Erfolg vor dem VG Frankfurt wegen befangenem Prüfer


    Unser Mandant hat die staatliche Pflichtfachprüfung endgültig nicht bestanden. Wir haben zunächst das Widerspruchsverfahren und sodann das Klageverfahren geführt. Im Widerspruchsverfahren haben die Prüfer zu den Bewertungen einiger Aufsichtsarbeiten erneut Stellung genommen. Hierbei hat ein Prüfer Bemerkungen getätigt, die in hohem Maße unsachlich waren. Wir haben dann im Klageverfahren die Befangenheit gerügt und einen Verfahrensfehler vorgetragen. Darüber hinaus wurden zahlreiche Bewertungsfehler vorgetragen. Mit dieser Argumentation konnten wir das Gericht überzeugen. Zwei Aufsichtsarbeiten werden nunmehr geschwärzt und durch neue Prüfer bewertet.