Prüfungsanfechtung Jura / Examensanfechtung

Prüfungsanfechtung Jura

Sie sind durch eine juristische Prüfung gefallen oder mit der Note nicht einverstanden? Lassen Sie sich beraten und professionell vertreten. Egal ob es sich um das 1. Staatsexamen, das 2. Staatsexamen, die Zwischenprüfung oder die Schwerpunktbereichsprüfung handelt, wir stehen Ihnen zur Seite um Ihre Prüfungsanfechtung in Jura mit maximalen Erfolgschancen zu führen. Gerade das Ergebnis des juristischen Staatsexamens ist für Juristen von überragender Bedeutung. Das berufliche Fortkommen hängt entscheidend von dieser Note ab. Natürlich ist es unerlässlich, die beiden Examina „in der Tasche“ zu haben, um einen juristischen Beruf zu ergreifen. Fast ebenso wichtig kann es aber sein, die magische Grenze zum „vollbefriedigend“ überschritten zu haben. Diese entscheidenden Noten werden allerdings in einem Verfahren ermittelt, in dem nicht selten Fehler gemacht werden. Die Prüfer und Aufgabensteller sind auch nur Menschen und das Verfahren der Notenfindung ist genauso fehleranfällig wie jeder andere Prozess, an dem Menschen beteiligt sind.

Examensanfechtung
Nicht bestandene zweite juristische Staatsprüfung 2019

Prüfungsanfechtung Jura: Spezialisierter Rechtsanwalt

Für eine Prüfungsanfechtung in Jura ist es ratsam die Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. Dies ist bei juristischen Prüfungen noch dringender als bei sonstigen Prüfungsanfechtungen. Die inhaltliche Überprüfung der Prüfungsleistung im Überdenkungsverfahren, Widerspruchsverfahren und Klageverfahren setzt solide juristische Kenntnisse voraus. Ohne Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung und der Examensgegenstände ist eine Prüfungsanfechtung in Jura kaum möglich. Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Prüfungsanfechtungen in Jura wird die Bewertungsmaßstäbe und inhaltlichen Probleme kennen und die Bewertung überprüfen. So können die Erfolgsaussichten einer Prüfungsanfechtung richtig eingeschätzt werden. Auch im Verfahren sind Besonderheiten zu beachten, die ein Rechtsanwalt für Prüfungsanfechtungen kennt und beachtet. Es sind Fristen einzuhalten und mögliche Verfahrensfehler zu erkennen. Dies wird nur einem spezialisierten Rechtsanwalt gelingen.

Prüfungsanfechtung Jura: Spezialisierter Rechtsanwalt

Unsere Erfahrung wird zu Ihrem Erfolg beitragen. Wir sind seit über 15 Jahren auf Prüfungsanfechtungen in Jura spezialisiert und führen im Jahr deutlich über 100 Prüfungsanfechtungen in Jura durch. Wir betreuen Verfahren bundesweit und haben große Erfahrungen im gesamten Bundesgebiet. Dies betrifft insbesondere das 1. Staatsexamen und das 2. Staatsexamen. Auch Zwischenprüfungen und Schwerpunktpreisprüfungen überprüfen wir regelmäßig auf ihre Rechtmäßigkeit.

Wir kennen den Examensstoff

Herr Rechtsanwalt Hansen ist zugleich als Repetitor bei Alpmann-Schmidt tätig und somit unmittelbar in die Ausbildung für das Staatsexamen eingebunden. Er kennt die Examensfälle und die Bewertungsmaßstäbe. Auch Herr Rechtsanwalt Münch ist durch die tägliche Auseinandersetzung mit dem materiellen und prozessualen Examensstoff mit den Inhalten der Klausuren in Jura sehr vertraut. Solide Kenntnisse des Prüfungsstoffs im juristischen Staatsexamen sind unerlässlich, um im Überdenkungsverfahren die Prüfer von Ihrer Leistung zu überzeugen.

Wir kennen die Prüfungsämter und Prüfer

Auch verfügen wir über umfassende Datenbanken aus den bisherigen Verfahren. Wir können somit die Erfolgsaussichten einer Prüfungsanfechtung in Jura sehr gut einschätzen. Dies gilt nicht nur bezogen auf die Bundesländer und Prüfungsämter, sondern auch auf die Prüfer. Dieses Wissen werden wir für ihren Erfolg einsetzen. Die Erfolgsaussichten Ihrer Prüfungsanfechtung in Jura kann auf diesem Wege seriös und solide bestimmt werden. Zu wissen, ob ein Prüfer regelmäßig bereit ist seine Bewertung anzuheben, kann wertvolle Entscheidungshilfe sein, um zu bestimmen, welche Klausur im Rahmen des 1. oder 2. Staatsexamens angegriffen wird. Wir kennen auch die Besonderheiten des Verfahrens und die Fristen in jedem Bundesland.

Wir kennen die Rechtsprechung und die Gerichte

Unsere Erfahrung bezieht sich nicht nur auf das Widerspruchs- und Überdenkungsverfahren, sondern auch auf das Klageverfahren. Herr Rechtsanwalt Münch hat bundesweit unzählige Klageverfahren, bezüglich Prüfungsanfechtungen in Jura durchgeführt. Er kennt die diesbezügliche Rechtsprechung in jedem Bundesland und weiß, wie Bewertungs- und Beurteilungsfehler erkannt und erfolgreich vorgebracht werden. Außerdem kennt er die Vorgehensweisen der Prüfungsämter im gerichtlichen Verfahren und wird seine Entscheidungen darauf abstimmen. So bestehen beispielsweise in den Bundesländern ganz unterschiedliche Chancen auf eine Beendigung der Prüfungsanfechtung in Jura durch einen Vergleich. Aufgrund unserer Erfahrung werden sie somit professionell durch das Klageverfahren einer Prüfungsanfechtung in Jura geführt.

Prüfungsanfechtung Jura: Unser gemeinsamer Start

Im Falle des Nichtbestehens bekommt der Prüfling Post vom Prüfungsamt. Ihm wird mitgeteilt, dass aufgrund der Ergebnisse in den Klausuren keine Zulassung zur mündlichen Prüfung erfolgen wird. Gegen diesen „Nichtbestehensbescheid“ kann mit Widerspruch und Klage vorgegangen werden. Die Frist beträgt dann einen Monat. Die Alternative ist eine Bekanntgabe der Noten nach der mündlichen Prüfung. Der Prüfungsausschuss kommt nach dem Ende der mündlichen Prüfung zu einem Ergebnis über die Note. Im Anschluss folgt die Bekanntgabe im Zeugnis über das Bestehen der juristischen Staatsprüfung. Die Frist für Widerspruch und Klage hängt davon ab, ob das Zeugnis mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen wurde.

Wenn Sie mit dem Ergebnis unzufrieden sind, dann sollten Sie sich nun an uns wenden. Wir werden dann Widerspruch einlegen und Akteneinsicht beantragen. Nach Eintreffen der Klausuren, der Sachverhalte und der Voten werden wir die Erfolgsaussichten der Prüfungsanfechtung in Jura bestimmen. Wir werden jede Klausur begutachten und entscheiden, ob die Bewertung der Prüfer gerechtfertigt ist oder nicht. Unser Ergebnis werden wir begründen und mit Ihnen besprechen. Wenn Sie sich dann gegen eine Prüfungsanfechtung in Jura entscheiden, dann werden wir den Widerspruch zurücknehmen und das Verfahren ist damit beendet. Entscheiden wir uns das Verfahren zu führen, so werden wir das Überdenkungsverfahren hinsichtlich der ausgewählten Klausuren begründen.

Prüfungsanfechtung Jura: Überdenkungs- und Widerspruchsverfahren

Nach Einlegung des Widerspruchs befindet sich das Verfahren zunächst im verwaltungsinternen Nachkontroll- bzw. Überdenkungsverfahrens. Dieses Verfahren ist eine Besonderheit im Prüfungsrecht: Anfang der 90er Jahre gab es eine für das Prüfungsrecht bahnbrechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. In dieser Entscheidung hat das Gericht zunächst bestätigt, dass den Prüfern ein gerichtlich nicht überprüfbarer Beurteilungsspielraum zusteht. Damit war höchstrichterlich anerkannt, dass der inhaltliche Rechtsschutz im Prüfungsrecht deutlich schwächer ist, als in anderen Bereichen.

Eine Baugenehmigung zum Beispiel kann vollständig vom Gericht auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden, eine Prüfungsentscheidung nicht. Dies ergibt sich daraus, dass der Prüfer „prüfungsspezifische Wertungen“ trifft, die nicht voll überprüfbar sind.

Zum Ausgleich dieses Nachteils für den Prüfling hat das Bundesverfassungsgericht dann aber ein zusätzliches Verfahren, das Überdenkungsverfahren, installiert. Wenn das Gericht schon nicht die Rechtmäßigkeit voll überprüfen kann, so sollen wenigstens die Prüfer erneut mit der Sache und den Einwendungen des Prüflings konfrontiert werden. Damit stellt das Überdenkungsverfahren eine völlig eigenständige „Instanz“ dar. Der Prüfer kann hier mit „weichen“ Argumenten, die noch nicht die Schwelle zu einem Beurteilungsfehler überschreiten, von einer besseren Notenvergabe überzeugt werden. Es geht im Kern darum, die Stärken der Arbeit zu betonen und die Schwächen zu relativieren. Trifft man im Überdenkungsverfahren den richtigen Ton und bringt gute Argumente vor, so kann das Ziel einer Notenanhebung erreicht werden.

Auch im Überdenkungsverfahren sind Besonderheiten in einigen Bundesländern zu beachten. So besteht in Rheinland-Pfalz die Regelung, dass nur solche Argumente vorgebracht werden können, die auch einen Beurteilungsfehler begründen. Damit wird das Überdenkungsverfahren stark eingeschränkt. Wir kennen dieses Problem und wissen, wie wir die entscheidenden Argumente dennoch vorbringen können.

Am Ende des Überdenkungsverfahrens steht die Übersendung der erneuten Stellungnahmen der Prüfer. Konnten diese von einer Anhebung der Noten überzeugt werden, so ist das Ziel möglicherweise schon erreicht. Das Prüfungsamt erstellt dann einen Aufhebungsbescheid und lässt Sie zur mündlichen Prüfung zu. Hat das Überdenkungsverfahren zu keiner Anhebung der Note geführt so kommt es zu einer Überprüfung durch das Prüfungsamt selbst. In der Praxis ist es sehr selten, dass das Prüfungsamt die Bewertung der Prüfer korrigiert oder von selbst Fehler eingesteht. Meist ergeht dann ein ablehnender Widerspruchsbescheid und der Klageweg ist eröffnet.

Eine weitere Besonderheit ist in Bayern zu beachten. Hier besteht kein Überdenkungsverfahren das ins Widerspruchsverfahren eingebettet ist. Vielmehr ist ein Nachprüfungsverfahren nach § 14 JAPO einzuleiten. Dieses Verfahren hemmt allerdings nicht die Klagefrist. Soll die Möglichkeit einer klageweisen Überprüfung gewahrt bleiben, muss parallel eine fristwahrende und ruhend zu stellende Klage erhoben werden.

Prüfungsanfechtung Jura: Klage

Die Klage vor dem Verwaltungsgericht ist die letzte Möglichkeit, eine Neubewertung der Klausur zu erreichen bzw. einen zusätzlichen Prüfungsversuch zu bekommen. Die Möglichkeit der Klage sollte in ihrem Potential nicht unterschätzt werden. Auch in diesem Verfahrensstadium kommt es nicht selten zu positiven Entscheidungen. Auf der Basis der ursprünglichen Bewertung der Prüfer und ihrer erneuten Stellungnahmen im Überdenkungsverfahren erstellen wir eine Klagebegründung für die Prüfungsanfechtung Jura. Anders als im Überdenkungsverfahren werden nun ausschließlich Beurteilungs- und Verfahrensfehler vorgetragen. Mit zielgerichteter Argumentation werden rechtliche Fehler aufgedeckt und das Gericht von diesen überzeugt. Im Ergebnis kann es dann dazu kommen, dass einzelne Klausuren neu bewertet werden. Herr Rechtsanwalt Münch hat Strategien entwickelt um Ihre Chancen im Klageverfahren zu maximieren. So gelingt es ihm häufig in der mündlichen Verhandlung zu einem Vergleichsabschluss zu gelangen. Durch einen solchen Vergleich kann erreicht werden, dass mehrere Klausuren durch neue Prüfer erneut bewertet werden. Dies kann zu teilweise erheblich besseren Bewertungen führen. Wir haben hier schon ganz erstaunliche „Notensprünge“ erlebt. Auch das Klageverfahren kann somit dazu führen, dass die Zulassung zur mündlichen Prüfung gelingt oder die Note deutlich angehoben wird.

Prüfungsanfechtung Jura: Mängel der Prüfung

Welche Mängel der Prüfung sind relevant und in welchem Stadium des Verfahrens können diese geltend gemacht werden? Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen dem Überdenkungsverfahren und dem Rest der Prüfungsanfechtung in Jura, also dem eigentlichen Widerspruchs- und Klageverfahren. Im Überdenkungsverfahren kann alles geltend gemacht werden, was den Prüfer zu einer Anhebung der Note bewegen könnte. Es kann also jede falsche Gewichtung oder Fehleinschätzung gerügt werden und auf jede Stärke der Bearbeitung hingewiesen werden. Im dann anschließenden Verfahren ändert sich der Maßstab radikal. Vor allem im Klageverfahren sind nur noch deutlich weniger Fehler relevant.

Verfahrensfehler sind grundsätzlich immer zu beachten. Diese zählen nicht in den Bereich der Beurteilungsermächtigung und sind sowohl im Widerspruchsverfahren als auch im Klageverfahren relevant. Verfahrensfehler sind Fehler im Ablauf oder in der Ausgestaltung der Prüfung. Grundsätzlich muss die Prüfungssituation von den äußeren Bedingungen so ausgestaltet sein, dass eine Abrufung der vollen Leistungsfähigkeit möglich ist. Ein offener Verfahrensfehler betrifft alles sinnlich Wahrnehmbare und kann zum Beispiel in der Beeinträchtigung der Prüflinge durch Lärm (zum Beispiel Baulärm) liegen. Die Anforderungen dürfen allerdings nicht überspannt werden. Ein relativ kleiner Tisch stellt zum Beispiel bis zu einer Größe von 70 cm x 70 cm keinen Verfahrensfehler, sondern eine geeignete Arbeitsfläche dar. Ein verdeckter Verfahrensfehler betrifft Aspekte der Ermittlung und Bewertung der Prüfungsleistung. Hierhin gehören auch rechtliche Fehler im Verfahren. Ein Beispiel wäre die falsche Besetzung der Prüfungskommission oder die falschen Prüfungsgegenstände.

Verfahrensfehler bringen einige Besonderheiten mit sich: Zunächst besteht für die sinnlich wahrnehmbaren, also die äußeren Verfahrensfehler, eine Rügeobliegenheit seitens des Prüflings. Wenn den Prüfling während der Prüfung etwas stört, muss er die Aufsicht darauf aufmerksam machen, sonst kann der Fehler später nicht geltend gemacht werden. Dieser Rügeobliegenheit ist allerdings genügt, wenn einer der anwesenden Prüflinge die Aufsicht auf den Fehler aufmerksam gemacht hat. Keinesfalls muss jeder einzelne Kandidat auf z.B. unerträgliche Kälte hinweisen. Auch müssen verdeckte, also rechtliche Verfahrensfehler, nicht gerügt werden. Eine weitere Besonderheit bei Verfahrensfehlern ist die Notwendigkeit der Kausalität zum Prüfungsergebnis. Es muss zumindest denkbar sein, dass der Verfahrensfehler auf das Ergebnis der Prüfung Einfluss gehabt hat.

Schließlich ist noch darauf hinzuweisen, dass ein Verfahrensfehler häufig nur zu einer Neuvornahme der Prüfung führen kann. Es kann nicht erreicht werden, dass die Prüfung besser bewertet oder die Note angehoben wird. Ein Prüfling sollte sich also überlegen, ob er einen weiteren Prüfungsversuch möchte, möglichst, bevor er sich auf einen Verfahrensfehler beruft.

Auch Beurteilungsfehler sind grundsätzlich immer beachtlich. Das Problem ist hier die Abgrenzung zwischen beachtlichen Beurteilungsfehlern und den prüfungsspezifischen Wertungen, die im Beurteilungsspielraum des Prüfers liegen. Alles, was im Beurteilungsspielraum des Prüfers liegt, ist im Widerspruchs- und Klageverfahren unbeachtlich (aber im Überdenkungsverfahren relevant).

Ein Beurteilungsfehler bei einer Prüfungsanfechtung Jura liegt vor, wenn:

  • Der „Antwortspielraum“ des Prüflings nicht beachtet wurde. Eine vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösung darf nicht als „falsch“ bewertet werden. Das Vertreten einer existierenden Mindermeinung ist kein Fehler.
  • In der Prüfung zwingend anzuwendendes Recht nicht beachtet wurde. Zum Beispiel kann der Maßstab des Kataloges der Prüfungsgegenstände vom Prüfer verkannt werden (z. B. „Verfassungsrecht nur im Überblick“).
  • Bei der Bewertung von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen wurde. Dies kann passieren, wenn ein „Einschub“ oder eine Seite vom Prüfer nicht beachtet wurde.
  • Allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe außer Acht gelassen wurden. Das Willkürverbot verletzt wurde oder der Prüfer sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen.

Bei diesen genannten Fehlern ist ein Widerspruchs- oder Klageverfahren erfolgreich. Das Ausfindigmachen dieser Fehler setzt fundierte Kenntnisse und Erfahrung voraus. Wir werden bei Ihrer Prüfungsanfechtung in Jura jeden relevanten Fehler finden und zielgerichtet vortragen, um Ihre Erfolgschancen soweit wie möglich zu erhöhen.

Prüfungsanfechtung Jura: Schwerpunktbereichsprüfung

Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung in einem Wahlbereich stellt einen Teil des Ersten juristischen Staatsexamens dar. In Hamburg beispielsweise wird gem. § 35 Abs. 2 HmbJAG die Gesamtnote der ersten Prüfung aus der Summe der Endpunktzahl der staatlichen Pflichtfachprüfung (70 %) und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung (30 %) gebildet. Aus diesem Verhältnis wird auch die Bedeutung der Schwerpunktbereichsprüfung als Grundstein für ein gutes Staatsexamen deutlich. Ein endgültiges Nichtbestehen der Schwerpunktbereichsprüfung kann natürlich auch dazu führen, dass das juristische Staatsexamen endgültig nicht bestanden ist.

Der selbstständige Wert der Schwerpunktnote ist nicht einfach zu bestimmen. Nach den uns vorliegenden Daten werden die Bewertungen im Schwerpunkt deutlich wohlwollender und großzügiger gehandhabt als im schriftlichen Teil der Ersten Staatsprüfung. Es gibt somit durchaus Fälle, in denen mögliche Arbeitgeber den Schwerpunkt aus der Endnote des Ersten Staatsexamens herausrechnen um eine vermeintlich realistische Einschätzung zu Leistungsfähigkeit des Bewerbers zu bekommen. In jüngster Zeit haben die Universitäten auf diesen „Trend“ reagiert und die Anforderungen in der Schwerpunktbereichsprüfung deutlich angehoben. Auch die Bewertungen sind inzwischen deutlich härter als noch vor einiger Zeit. Darüber hinaus bleibt die Schwerpunktbereich Note natürlich ein erheblicher Teil der Endnote des Staatsexamens.

Wir werden Ihnen dabei helfen, die Bewertung der Schwerpunktbereichsprüfung zu analysieren und gemeinsam einzuschätzen, ob eine Prüfungsanfechtung erfolgsversprechend ist. Dabei können wir sämtliche Prüfungsteile, also die Hausarbeit, die Aufsichtsarbeiten oder die mündliche Prüfung in den Blick nehmen.


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    Neuigkeiten zu Prüfungsanfechtungen in Jura

    #Examensanfechtung #Potsdam #Examensanfechtung #Prüfungsrecht - 11 | 2025

    Drei Erfolge am Verwaltungsgsericht Potsdam an einem Tag


    Drei mündliche Verhandlungen an einem Tag und dreimal erfolgreich für die Mandanten: Im ersten Fall ging es um das endgültige Nichtbestehen des zweiten Staatsexamens in Jura. Wir konnten das Gericht von mehreren Bewertungsfehlern überzeugen und zwei Klausuren werden von neuen Prüfern neu bewertet. Im zweiten Fall ging es um das endgültige Nichtbestehen der staatlichen Pflichtfachprüfung in Jura. Hier war einer der Prüfer bereits aus dem Hauptamt ausgeschieden (a.D.) und somit nicht mehr Mitglied des Prüfungsamtes. Ein erheblicher Verfahrensfehler. Diese Klausur wird ebenfalls von neuen Prüfern neu bewertet. Im Letzten Fall ging es um das endgültige Nichtbestehen im Bachelorstudium Wirtschaftsinformatik an der TH Brandenburg. Unserer Mandantin wurde bei der Abgabe einer Projektarbeit die Verlängerung der Abgabefrist zu Unrecht verweigert. Hier darf die Prüfung neu abgelegt werden.

    Im besten Fall wurden heute drei Karrieren gerettet 

    Examensanfechtung
    Examensanfechtung
    10 | 2025 - #Examensanfechtung #Rheinland-Pfalz #Staatexamen #Jura

    Zweites juristisches Staatexamen Rheinland-Pfalz gerettet


    Unser Mandant hatte die Zweite Juristische Staatsprüfung in Rheinland-Pfalz endgültig nicht bestanden. Für die Zulassung zur mündlichen Prüfung fehlte ein Punkt aus den Ergebnissen der Aufsichtsarbeiten. Trotz der besonders anspruchsvollen Gestaltung des Widerspruchsverfahrens in Rheinland-Pfalz gelang uns ein erfolgreicher Vortrag. Ein Prüfer wurde aufgrund einer bewertungsfehlerhaften Kritik ausgetauscht und der neue Prüfer vergab den entscheidenden zusätzlichen Punkt. Unser Mandant ist nunmehr zur mündlichen Prüfung zugelassen.

    #Examensanfechtung #Staatsexamen #Jura #Prüfungsrecht - 7 | 2025

    Staatliche Pflichtfachprüfung. Notenverbesserung.


    Für das Staatsexamen eines Mandanten waren wir in Berlin. Die Staatliche Pflichtfachprüfung wurde mit 9,93 Punkten bewertet. Im Klageverfahren konnten wir erfolgreich vortragen, dass eine Aufsichtsarbeit rechtsfehlerhaft bewertet wurde. Das Gericht teilte unsere Auffassung, wonach der Sachverhalt unklar gestellt wurde. Wir kamen zu der bei einem Verfahrensfehler eher ungewöhnlichen Lösung einer Neubewertung durch neue Prüfer. Die neuen Prüfer werden auf die Unklarheiten im Sachverhalt hingewiesen. Unser Mandant hat damit gute Chancen, den Sprung über 10 Punkte zu schaffen

    Examensanfechtung
    Examensanfechtung
    6 | 2025 - #Examensanfechtung #ExamensanfechtungNRW #OLGHamm #Jura #Überdenkungsverfahren

    Erfolg in Überdenkungsverfahren Staatliche Pflichfachprüfung in NRW


    Unser Mandant hatte die staatliche Pflichtfachprüfung in Jura endgültig nicht bestanden. Für eine Zulassung fehlten ihm mehrere Punkte aus den Ergebnissen der Aufsichtsarbeiten. Wir haben gegen den Bescheid über das endgültige Nichtbestehen Widerspruch eingelegt und das Überdenkungsverfahren eingeleitet. Hinsichtlich mehrerer Bewertungen haben wir substantiierte Einwendungen erhoben. Die Prüfer von zwei Klausuren (Z1 und ÖR2) haben ihre Bewertungen um teilweise mehrere Punkte angehoben. Unser Mandant wurde daraufhin mit stattgebendem Widerspruchsbescheid durch den Vorsitzenden des Justizprüfungsamtes bei dem Oberlandesgericht Hamm zur mündlichen Prüfung zugelassen.

    #Examensanfechtung #Examensanfechtung #Prüfungsrecht #Baden-Württemberg - 4 | 2025

    Erfolgreiche Examensanfechtung in Baden-Württemberg


    Unser Mandant hatte seine erste juristische Staatsprüfung in Freiburg endgültig nicht bestanden. Obwohl eine hinreichende Anzahl an Klausuren bestanden wurde fehlten einige wenige Punkte aus den Ergebnissen. Wir haben das Überdenkungsverfahren bezüglich einiger Aufsichtsarbeiten begründet. Zwei Prüfer sind unserer Argumentation gefolgt und haben zusätzliche Punkte vergeben. Das Ergebnis einer Aufsichtsarbeit wurde angehoben. Unser Mandant ist nunmehr zur mündlichen Prüfung zugelassen. Ein schöner Erfolg in Baden-Württemberg.

    Examensanfechtung
    Examensanfechtung
    4 | 2025 - #Examensanfechtung #Examensanfechtung #Köln #Vergleich #Verwaltungsgericht

    Zulassung zur mündlichen Prüfung nach Vergleich vor Verwaltungsgericht


    Vor dem Verwaltungsgericht Köln konnten wir bezüglich eines endgültigen Nichtbestehens der Ersten juristischen Staatsprüfung einen Vergleich schließen. Wir hatten erfolgreich Bewertungsfehler und Verfahrensfehler vorgetragen. Entscheidend war, dass in einer Klausur Ausführungen unseres Mandanten nicht bei der Bewertung berücksichtigt wurden. In dem Vergleich hat sich das Prüfungsamt verpflichtet eine Aufsichtsarbeit durch neue Prüfer bewerten zu lassen. Diese Neubewertung hat nunmehr zu einer Anhebung der Bewertung geführt. Unser Mandant ist nach einem mehrjährigen Verfahren zur mündlichen Prüfung zugelassen. Hier zeigt sich, dass im Prüfungsrecht ein Vergleich häufig bessere Ergebnisse liefert als ein obsiegendes Urteil.

    #Examensanfechtung #Jura #Erstes Staatsexamen #Staatliche Pflichtfachprüfung #Niedersachsen - 3 | 2025

    Erstes Staatsexamen Jura, Überdenkungsverfahren in Niedersachsen erfolgreich


    Die erste juristische Staatsprüfung wurde von unserer Mandantin endgültig nicht bestanden. Für eine Zulassung zur mündlichen Prüfung benötigte sie eine weitere bestandene Klausur. Wir haben die Führung des Widerspruchsverfahrens übernommen und die entsprechenden Stellungnahmen im Überdenkungsverfahren angefertigt. Bereits bei der zweiten Aufsichtsarbeit wurde die Bewertung von „mangelhaft, 3 Punkte“ auf die Note „ausreichend, 5 Punkte“ angehoben. Damit wurde die fehlende bestandene Klausur erreicht. Das Landesjustizprüfungsamt hat dann einen Widerspruchsbescheid erlassen mit dem unsere Mandantin zur mündlichen Prüfung zugelassen wurde. 

    Examensanfechtung
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    3 | 2025 - #Examensanfechtung #Examensanfechtung #Jura #Hamburg #Staatsexamen

    Überdenkungsverfahren Zweite Staatsprüfung Jura in Hamburg erfolgreich


    Unser Mandant hatte die Wiederholungsprüfung der Zweiten Staatsprüfung für Juristen in Hamburg nicht bestanden. Für eine Zulassung zur mündlichen Prüfung fehlten eine bestandene Klausur und einige wenige Punkte. Wir haben zunächst Widerspruch eingelegt und sodann das Überdenkungsverfahren in der Klausur ZHG durchgeführt. Bereits dieser erste Ansatz war erfolgreich und die Klausur wurde in der Bewertung angehoben. Unser Mandant hat nunmehr ausreichend bestandene Klausuren und wird zur mündlichen Prüfung zugelassen.

    #Examensanfechtung #Jura #Staatsexamen #NRW #Köln - 2 | 2025

    Erfolg bei Jura Staatsexamen vor dem Verwaltungsgericht Köln


    Die staatliche Pflichtfachprüfung wurde von unserem Mandanten endgültig nicht bestanden. Es fehlten einige wenige Punkte und eine bestandene Aufsichtsarbeit für die Zulassung zur mündlichen Prüfung. In einem ersten Widerspruchsverfahren wurden einige Bewertungen angehoben. Dennoch erfolgte keine Zulassung zur mündlichen Prüfung, weil noch ein einziger Punkt fehlt. In dem anschließenden Klageverfahren konnten wir erreichen, dass zwei Aufsichtsarbeiten aufgrund eines Verfahrensfehlers neu bewertet werden mussten. Bei der ursprünglichen Bewertung waren fälschlicherweise keine Hochschulprofessoren beteiligt. Auch diese Neubewertung führte allerdings nicht zu einer Zulassung zur mündlichen Prüfung. Wir führten ein erneutes Widerspruchsverfahren und erhoben schließlich abermals Klage. In der mündlichen Verhandlung konnten wir mehrere Bewertungsfehler erfolgreich anbringen. Es kam zu einem für den Kläger erfreulichen Vergleich. Eine Aufsichtsarbeit wird durch bisher unbeteiligte Prüfer erneut bewertet. Es steht zu erwarten, dass diese Neubewertung den fehlenden letzten Punkt erbringt. 

    Examensanfechtung
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    1 | 2025 - #Examensanfechtung #Prüfungsrecht #Baden-Württemberg #Lehramt

    Erfolg bei Zweiter Staatsprüfung für das Lehramt


    Erfolg bei Staatsprüfung in Baden-Württemberg. Unsere Mandantin hatte die den Vorbereitungsdienst abschließende Staatsprüfung für das Lehramt Grundschule endgültig nicht bestanden. Wir konnten einen Verfahrensfehler wirkungsvoll vortragen. So wurde erkennbar, dass die Schulleiterin der Widerspruchsführerin noch vor der endgültigen Festsetzung des Prüfungsergebnisses in den Besprechungsraum geholt worden war. Damit war bei der Besprechung der Mitglieder des Prüfungsausschusses eine Person anwesend, die nicht anwesenheitsberechtigt war. Dies bedeutet einen erheblichen Verfahrensfehler. Dem Widerspruch wurde stattgegeben und unsere Mandantin erhält eine neue Prüfung.

    #Examensanfechtung #Examensanfechtung #NRW #Jura - 1 | 2025

    Nach Gerichtsverfahren Examen in Jura gerettet


    Nach dem endgültigen Nichtbestehen der staatlichen Pflichtfachprüfung haben wir für unseren Mandanten das Klageverfahren geführt. In einem Vergleich vor dem Verwaltungsgericht Köln konnten wir die Neubewertung eine Aufsichtsarbeit im öffentlichen Recht durch andere Prüfer erreichen. Diese Neubewertung hat dann zu einer signifikanten Anhebung der Bewertung geführt. Unser Mandant ist nunmehr zur mündlichen Prüfung zugelassen und kann seine Ausbildung erfolgreich abschließen.

    Examensanfechtung
    Examensanfechtung
    12 | 2024 - #Examensanfechtung #Jura #Examensanfechtung #Überdenkungsverfahren

    Zweites Staatsexamen Jura vor dem VG Lüneburg


    Unser Mandant hat das zweite Staatsexamen mit gutem Ergebnis in Niedersachsen bestanden. Allerdings musste er die falsche Wahlpflichtklausur schreiben. Obwohl er im direkten Gespräch mit einem Vertreter des Prüfungsamtes eine Klausur aus dem Verwaltungsrecht gewählt hatte, musste er - entsprechend der Zweifelsregelung in der Prüfungsordnung - eine Aufsichtsarbeit aus dem Strafrecht ablegen. Er hat diesen Fehler gleich nach dem Erhalt der Ladung gerügt. Dennoch behauptete der Beklagte, es sei gegen die Rügepflicht verstoßen worden. Dies sah das Gericht anders. Darüber hinaus sah das Gericht in zwei Klausuren Bewertungsfehler. Da der Mandant keine neue Prüfung ablegen möchte konnten wir in zwei Klausuren eine Neubewertung erreichen. Ein schönes Ergebnis um die Fehler “schonend” zu beheben.    

    #Examensanfechtung #Justizprüfungsamt #Düsseldorf #Jura #Staatsexamen #Examensanfechtung - 11 | 2024

    Staatliche Pflichtfachprüfung gerettet!


    Die Staatliche Pflichtfachprüfung unserer Mandantin wurde von dem Justizprüfungsamt bei dem OLG Düsseldorf für endgültig nicht bestanden erklärt. Für eine Zulassung zur mündlichen Prüfung benötigte sie noch eine weitere “bestandene” Klausur. Wir haben das Widerspruchsverfahren und die Überdenkungsverahren geführt. Eine Aufsichtsarbeit wurde in der Bewertung um eine Notenstufe angehoben und wird nunmehr mit der Note “ausreichend” bewertet. Mit diesem Ergebnis ist unsere Mandantin zur mündlichen Prüfung zugelassen.  

    Examensanfechtung
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    11 | 2024 - #Examensanfechtung #Jura #Sachsen #Zweitwiederholung #Staatsexamen

    Nach Überdenkungsverfahren Zulassung zum zweiten Wiederholungsversuch


    Unser Mandant hatte in Sachsen das zweite Staatsexamen in Jura endgültig nicht bestanden. Für einen zweiten Wiederholungsversuch genügte die erzielte Durchschnittspunktzahl noch nicht. Wir haben das Widerspruchsverfahren und das Überdenkungsverfahren geführt. Eine Aufsichtsarbeit im Zivilrecht wurde durch die Prüferin um eine Notenstufe angehoben. Dadurch erhöhte sich die erzielte Durchschnittspunktzahl, der Bescheid über das endgültige Nichtbestehen wurde aufgehoben und unser Mandant wird zur zweiten Wiederholungsprüfung zugelassen.  

    #Examensanfechtung #Hessen #Jura #Staatsexamen #Überdenkungsverfahren - 11 | 2024

    Jurastaatsexamen in Hessen: Zulassung zur mündlichen Prüfung im Widerspruchsverfahren


    Unsere Mandantin hatte die staatliche Pflichtfachprüfung vor dem Justizprüfungsamt in Hessen endgültig nicht bestanden. Wir haben das Widerspruchsverfahren geführt und bezüglich einiger Klausurergebnisse das Überdenkungsverfahren begründet. In einer Klausur haben beide Prüfer ihre Bewertungen um jeweils einen Punkt angehoben. Mit dieser Korrektur sind die Voraussetzungen für die Zulassung zur mündlichen Prüfung erfüllt. Es erging ein stattgebender Widerspruchsbescheid und unsere Mandantin ist zur mündlichen Prüfung zugelassen. Die Kosten übernimmt das Land Hessen.

    Examensanfechtung
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    10 | 2024 - #Examensanfechtung #Staatliche Pflichtfachprüfung #Jura #Examen

    Jura-Examen vor dem VG Köln


    Erfolg am Verwaltungsgericht Köln. Der Kläger hatte bereits 2018 die Klausuren der staatlichen Plichtfachprüfung abgelegt. Damals hatte das Prüfungsamt fehlerhaft keine Professoren an der Bewertung beteiligt. Nach erfolgreichem ersten Klageverfahren kam es zu einer Neubewertung zweier Aufsichtsarbeiten durch neue Prüfer. Auch diesmal machte das Prüfungsamt aber Verfahrensfehler. Die Randbemerkungen der ausgetauschten Prüfer wurden nicht entfernt. Ergebnis: ein erneuter Erfolg unseres Mandanten im Klageverfahren.

     

     

     


     

    #Examensanfechtung #Staatsexamen #Staatliche Pflichtfachprüfung #Hessen - 10 | 2024

    Jura, Staatliche Pflichtfachprüfung, Erneuter Erfolg im Widerspruchsverfahren!


    Das Justizprüfungsamt in Frankfurt hat nach Anhebung der Bewertung einer Klausur im Überdenkungsverfahren einen stattgebenden Widerspruchsbescheid erlassen. Unsere Mandantin ist damit zur mündlichen Prüfung zugelassen. Das endgültige Nichtbestehen konnte damit verhindert werden. Ein schöner Erfolg für unsere Mandantin die damit zur mündlichen Prüfung zugelassen ist. Darüber hinaus übernimmt das Land Hessen die Kosten. 

    Examensanfechtung
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    10 | 2024 - #Examensanfechtung #Jura #Staatliche Pflichtfachprüfung

    Examensanfechtung in Niedersachsen erfolgreich


    Unsere Mandantin hatte die staatliche Pflichtfachprüfung in Niedersachsen endgültig nicht bestanden. Für eine Zulassung zur mündlichen Prüfung fehlte ihr ein Punkt aus den Ergebnissen der Aufsichtsarbeiten. In einem Überdenkungsverfahren konnten wir die Anhebung einer Klausur um einen Punkt erreichen. Unsere Mandantin ist nunmehr zur mündlichen Prüfung zugelassen.

    #Examensanfechtung #Staatliche Pflichtfachprüfung #Widerspruchsverfahren #Hamburg #Jura - 9 | 2024

    Erstes Staatsexamen Jura in HH gerettet


    Unsere Mandantin war aufgrund der Klausurergebnisse nicht zur mündlichen Prüfung im Rahmen der staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen. Wir haben das Überdenkungsverfahren zunächst hinsichtlich einer Klausur im Zivilrecht geführt. Bereits bei dieser Klausur hat einer der Prüfer seine Bewertung angehoben. Damit ist die Klausur bestanden und die Hürde für die Zulassung zur mündlichen Prüfung konnte genommen werden. Wir wünschen unserer Mandantin viel Glück in der mündlichen Prüfung!

    Examensanfechtung
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    9 | 2024 - #Examensanfechtung #Juraprüfung #Staatsexamen #Verwaltungsgericht Frankfurt

    Zweites Staatsexamen in Hessen gerettet


    Unsere Mandantin hatte das 2. Staatsexamen in Jura endgültig nicht bestanden. Im Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt haben wir zahlreiche Bewertungsfehler vorgetragen. Schließlich konnten wir das Gericht davon überzeugen, dass ein Prüfer folgerichtige Ausführungen zu Unrecht nicht zugunsten unserer Mandantin berücksichtigt hatte. Es kommt nunmehr zu einer Neubewertung der Klausur durch neue Prüfer. Dies bedeutet eine echte Chance doch noch zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden.

    #Examensanfechtung #Jura #Rheinland-Pfalz #Staatsexamen - 8 | 2024

    Juraexamen: Überdenkungsverfahren in Rheinland-Pfalz erfolgreich


    Unsere Mandantin hatte das Erste Staatsexamen in Jura in Rheinland-Pfalz nicht bestanden. Im Wiederholungsversuch fehlten 2 Punkte für die Zulassung zur mündlichen Prüfung. Wir haben das Überdenkungsverfahrens durchgeführt und bei mehreren Aufsichtsarbeiten die Bewertungen kritisiert. Dabei gelten in Rheinland-Pfalz Besonderheiten: Die Einlassungen werden den Prüfern nur zugeleitet, wenn ein Bewertungsfehler nicht auszuschließen ist. Damit wird das Überdenkungsverfahren in seiner Funktion erheblich beeinträchtigt. Wir halten diese Vorgehensweise für rechtswidrig. Dennoch haben wir die Begründungen im Überdenkungsverfahren entsprechend angepasst. Diese Anpassungen führten nunmehr zum Erfolg. Das Prüfungsamt hat zwei Bewertungsfehler angenommen und in zwei Aufsichtsarbeiten jeweils neue Prüfer eingesetzt. Diese kamen insgesamt zu einer deutlich besseren Bewertung. Unsere Mandantin hat nunmehr die zwei Punkte zusätzlich erhalten und ist zur mündlichen zugelassen. Gerade in Rheinland-Pfalz freuen uns über diesen Erfolg sehr.

    Examensanfechtung
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    8 | 2024 - #Examensanfechtung #Staatsexamen #Hessen #Vergleich #Jura

    Vergleich vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden


    Unser Mandant hatte das erste juristische Staatsexamen in Hessen knapp nicht bestanden. Für eine Zulassung zur mündlichen Prüfung fehlten wenige Punkte aus den Ergebnissen der Aufsichtsarbeiten. Das Widerspruchsverfahren blieb zunächst erfolglos. Im Klageverfahren haben wir dann bezüglich sämtlicher Aufsichtsarbeiten Bewertungsfehler vorgetragen. Bezüglich mehrerer Bewertungsfehler konnten wir das Gericht überzeugen. Um die Chancen für unseren Mandanten zu erhöhen haben wir dann einen Vergleich geschlossen. Zwei der Aufsichtsarbeiten werden nunmehr geschwärzt und durch neue Prüfer abermals bewertet. Dies bedeutet eine realistische Chance, das Examen doch noch zu bestehen.

    #Examensanfechtung #ZweitesStaatsexamen #Jura #Referendariat #Rechtswissenschaft #Berlin - 5 | 2024

    Überdenkungsverfahren Jura erfolgreich


    Unser Mandant hatte die zweite juristische Staatsprüfung in Berlin endgültig nicht bestanden. Für ein Bestehen benötigte er einen halben Punkt zusätzlich aus den Ergebnissen der Aufsichtsarbeiten. Wir haben das Widerspruchsverfahren übernommen und ein Überdenkungsverfahrens vorbereitet. Wir haben jede Aufsichtsarbeit gesichtet und die aus unserer Sicht aussichtsreichste ausgewählt. Bei dieser Aufsichtsarbeit „Z I“ haben wir das Überdenkungsverfahrens durchgeführt und es ist auf Anhieb eine Anhebung erfolgt. Das Examen wurde somit nicht nur kostengünstig, sondern auch schnell und effizient gerettet. Unser Mandant ist nunmehr zur mündlichen Prüfung zugelassen.

    Examensanfechtung
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    3 | 2024 - #Examensanfechtung #Jura #Staatsexamen #Überdenkungsverfahren #Rechtswissenschaft

    Staatliche Pflichtfachprüfung in Berlin! Überdenkungsverfahren erfolgreich!


    Unsere Mandantin hatte im Jahre 2023 das erste juristische Staatsexamen bzw. die  staatliche Pflichtfachprüfung in Berlin nicht bestanden. Für die Zulassung zur mündlichen Prüfung fehlte ihr eine bestanden Klausur. Wir haben dann das Widerspruchsverfahren übernommen und das Überdenkungsverfahren begründet. Bei der Klausur ZR3 kam es zu einer Höherbewertung von 3 auf nunmehr 5 Punkte. Diese erfreuliche Anhebung führt dazu, dass unsere Mandantin nunmehr zur mündlichen Prüfung zugelassen ist. Wir wünschen dabei ganz viel Erfolg!  

    #Examensanfechtung #Jura #Examen #Staatliche Pflichtfachprüfung #Überdenkungsverfahren - 2 | 2024

    Staatliche Pflichtfachprüfung gerettet!


    Unser Mandant hatte in Berlin die staatliche Pflichtfachprüfung endgültig nicht bestanden. Für eine Zulassung zur mündlichen Prüfung benötigte er einen weiteren Punkt aus den Ergebnissen der Aufsichtsarbeiten. Wir haben Widerspruch eingelegt und das Überdenkungsverfahrens durchgeführt. Hinsichtlich der Aufsichtsarbeit im Strafrecht (S II) wurden zahlreiche substantiierte Einwendungen gegen die Bewertungen erhoben. Der Zweitprüfer hat seine Bewertung um 2 Punkte angehoben. Damit verbesserte sich auch die Gesamtbewertung und unser Mandant ist zur mündlichen Prüfung zugelassen. Ein professionell geführtes Überdenkungsverfahrens kann somit zum Erfolg führen.

    Examensanfechtung
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    2 | 2024 - #Examensanfechtung #Jura #Klageverfahren #Vergleich #Neubewertung

    Neubewertung der Klausuren nach Vergleich!


    Hinsichtlich des Zweiten Staatsexamens hatte unser Mandant in Berlin den Wiederholungsversuch nicht bestanden. Die Rahmenbedingungen des Wiederholungsversuchs waren von zahlreichen persönlichen Schicksalsschlägen bestimmt. Es konnten somit noch nicht einmal die Durchschnittsnote von 3,0 Punkten in den Aufsichtsarbeiten erreicht werden. Unser Ziel ist es einen weiteren Prüfungsversuch, einen sogenannten Gnadenversuch, zu erhalten. Um dieses Ziel zu erreichen muss wenigstens die Durchschnittsnote von 3,0 Punkten erreicht werden. Im Klageverfahren konnten wir hinsichtlich mehrerer Aufsichtsarbeiten Bewertungsfehler nachweisen. Das Klageverfahren wurde durch einen Vergleich beendet und 3 Aufsichtsarbeiten werden nun durch neue Prüfer neu bewertet. Dies wird wahrscheinlich zum Erreichen der Durchschnittsnote von 3,0 Punkten führen. Das Ziel eines weiteren Prüfungsversuchs wäre damit erreicht.

    #Examensanfechtung #Staatsexamen #Berlin #Überdenkungsverfahren - 2 | 2024

    Erfolg bei staatlicher Pflichtfachprüfung in Berlin


    Unsere Mandantin war aufgrund der Ergebnisse der Aufsichtsarbeiten noch nicht zur mündlichen Prüfung im Rahmen der staatlichen Pflichtfachprüfung in Rechtswissenschaften zugelassen worden. Die Prüfung war endgültig nicht bestanden.Wir haben das Überdenkungsverfahrens hinsichtlich einer Aufsichtsarbeit im Zivilrecht begründet. Die Bewertung wurde von 2 Punkten auf 4 Punkte angehoben. Damit wurde die fehlende Bewertung im Bereich der Notenstufe „ausreichend“ erreicht und die Mandantin ist zur mündlichen Prüfung zugelassen.

    Examensanfechtung
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    1 | 2024 - #Examensanfechtung #Jura #Examensanfechtung #Überdenkungsverfahren

    Staatliche Pflichtfachprüfung in Niedersachsen gerettet


    Unser Mandant hatte die staatliche Pflichtfachprüfung in Niedersachsen nicht bestanden. Für eine Zulassung zur mündlichen Prüfung fehlte ihm ein Punkt aus den Aufsichtsarbeiten. Wir haben das Überdenkungsverfahren im Rahmen des Widerspruchsverfahrens durchgeführt und konnten einen schnellen Erfolg erzielen. Bereits die erste Aufsichtsarbeit wurde in der Bewertung angehoben und unser Mandant ist nun zur mündlichen Prüfung zugelassen. 

    #Examensanfechtung #Zweites Staatsexamen Jura #Überdenkungsverfahren #Niedersachsen - 12 | 2023

    Zweite juristische Staatsprüfung Niedersachsen


    Unser Mandant hatte die zweite juristische Staatsprüfung in Niedersachsen endgültig nicht bestanden. Es fehlten ihm wenige Punkte aus den Ergebnissen der Aufsichtsarbeiten für die Zulassung zur mündlichen Prüfung. Wir haben das Überdenkungsverfahren durchgeführt und konnten erwirken, dass die Bewertung in einer Aufsichtsarbeit um zwei Punkte angehoben wurde. Es erging ein stattgebender Widerspruchsbescheid und unser Mandant ist zur mündlichen Prüfung zugelassen. Es zeigt sich somit, dass ein gründlich und sorgfältig geführtes Überdenkungsverfahren auch in Niedersachsen das Examen in Jura retten kann.  

    Examensanfechtung
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    10 | 2023 - #Examensanfechtung #Examensanfechtung #Bayern #Nachprüfungsverfahren

    Erfolgreiche Examensanfechtung in Bayern


    Unser Mandant hatte die Staatliche Pflichtfachprüfung in Bayern nicht bestanden. Für eine Zulassung zur mündlichen Prüfung fehlten ihm nur wenige Punkte aus den Ergebnissen der Aufsichtsarbeiten. Wir haben das Nachprüfungsverfahren durchgeführt und gegen die Bewertungen der Aufsichtsarbeiten substantiierte Einwendungen erhoben. Wir konnten eine Anhebung der Bewertung in einer Aufsichtsarbeit um zwei Punkte erreichen. Damit ist unser Mandant nun zur mündlichen Prüfung zugelassen und kann sein erstes Staatsexamen in Jura in Bayern erfolgreich absolvieren.

    #Examensanfechtung #Examensanfechtung #Befangenheit #Prüfer #Staatsexamen - 10 | 2023

    Erfolg vor dem VG Frankfurt wegen befangenem Prüfer


    Unser Mandant hat die staatliche Pflichtfachprüfung endgültig nicht bestanden. Wir haben zunächst das Widerspruchsverfahren und sodann das Klageverfahren geführt. Im Widerspruchsverfahren haben die Prüfer zu den Bewertungen einiger Aufsichtsarbeiten erneut Stellung genommen. Hierbei hat ein Prüfer Bemerkungen getätigt, die in hohem Maße unsachlich waren. Wir haben dann im Klageverfahren die Befangenheit gerügt und einen Verfahrensfehler vorgetragen. Darüber hinaus wurden zahlreiche Bewertungsfehler vorgetragen. Mit dieser Argumentation konnten wir das Gericht überzeugen. Zwei Aufsichtsarbeiten werden nunmehr geschwärzt und durch neue Prüfer bewertet.

    Examensanfechtung
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    10 | 2023 - #Examensanfechtung #Vergleich #Staatsexamen #Jura #Prüfungsrecht #Examensanfechtung

    Zweite juristische Staatsprüfung vor dem Verwaltungsgsgericht Lüneburg


    Vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg hatten wir in einem vorangegangenen Klageverfahren hinsichtlich des endgültigen Nichtbestehens der Zweiten juristischen Staatsprüfung einen Vergleich abgeschlossen. Nach diesem Vergleich sollten Klausuren von neuen Prüfern neu bewertet werden. Auch sollten jegliche Randbemerkungen entfernt werden. Dieser Vergleich wurde durch das Prüfungsamt fehlerhaft umgesetzt. Die Auswahl der Prüfer erfolgte fehlerhaft und die Klausur wurde nicht vollständig „geschwärzt“.Gegen das negative Prüfungsergebnis haben wir dann erneut Widerspruch eingelegt und geklagt. Dieses Klageverfahren ist nunmehr erfolgreich beendet und das Prüfungsamt muss eine abermalige Neubewertung in korrekter Umsetzung des damaligen Vergleichs durchführen. Eine erfolgreiche Examensanfechtung.

    #Examensanfechtung #Juraprüfung #Staatsexamen #Überdenkungsverfahren - 7 | 2023

    Zweites Staatsexamen Jura in Berlin gerettet


    Wir haben für unsere Mandantin das Widerspruchsverfahren in Berlin bezüglich des endgültigen Nichtbestehens der Zweiten juristischen Staatsprüfung geführt. Unsere Mandantin fehlten einige Punkte für die Zulassung zur mündlichen Prüfung. Wir haben zunächst das Überdenkungsverfahren durchgeführt und hier bezüglich der Aufsichtsarbeit Z 2 und S 1 substantiierte Einwendungen gegen die Kritik der Prüfer erhoben. Das Überdenkungsverfahren war hinsichtlich beider Aufsichtsarbeiten erfolgreich. Die Bewertung der Klausur im Strafrecht wurde um zwei Punkte angehoben. Die Bewertung der Klausur im Zivilrecht wurde um einen Punkt angehoben. Unsere Mandantin ist nunmehr zur mündlichen Prüfung zugelassen und kann sich den Termin selbst aussuchen. Dieser Erfolg im Widerspruchsverfahren ist bemerkenswert, da wir lediglich bei zwei Klausuren die Bewertungen angegriffen haben und das Überdenkungsverfahren in beiden Fällen erfolgreich war. Es zeigt sich somit, dass eine professionelle Begleitung im Widerspruchsverfahren das Examen doch noch retten kann.

    Examensanfechtung
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    7 | 2023 - #Examensanfechtung #StaatlichePflichtfachprüfung #Examensanfechtung #Überdenkungsverfahren

    Erfolg bei staatlicher Pflichtfachprüfung in Hamburg


    Unsere Mandantin hatte die Zulassung zur mündlichen Prüfung im Rahmen der staatlichen Pflichtfachprüfung in Hamburg knapp verpasst. Für eine Zulassung fehlten ihr nur ein Punkt aus den Ergebnissen der Klausuren. Wir haben das Überdenkungsverfahren für zwei Klausuren durchgeführt. Bei einer haben beide Prüfer die Bewertung um einen Punkt angehoben. Unsere Mandantin kann nunmehr zur mündlichen Prüfung zugelassen werden. Ein schöner Erfolg. 

    #Examensanfechtung #Examen #Vergleich #Jura #Erfolg - 3 | 2023

    Staatliche Pflichtfachprüfung in Hamburg: Zulassung zur mündlichen Prüfung!


    Unser Mandant hatte die staatliche Pflichtfachprüfung an dem Hanseatischen Oberlandesgericht nicht bestanden. Für eine Zulassung fehlten ihm eine bestandene Klausur und ein Punkt aus den Ergebnissen der schriftlichen Prüfungen. Wir haben das Widerspruchs- und Überdenkungsverfahren geführt. Dabei ist es uns gelungen bei einer Klausur im öffentlichen Recht eine Anhebung zu erwirken. Diese Klausur wurde von “mangelhaft, 3 Punkte” auf “ausreichend, 4 Punkte” angehoben. Damit verlief das Widerspruchsverfahren erfolgreich und unser Mandant wird zur mündlichen Prüfung zugelassen.  

    Examensanfechtung