#Beamtenrecht #Beamtenbesoldung #Richterbesoldung #Verfassungsgericht #VG Hamburg - 5 | 2024

Beamten- und Richterbesoldung in Hamburg verfassungswidrig.


Für zahlreiche unserer Mandanten sind wir gegen eine zu niedrige Beamtenbesoldung in den Jahren 2020/2021 vorgegangen. Nach der mündlichen Verhandlung am 8. Mai 2024 vor dem Verwaltungsgericht Hamburg konnten wir einen Teilerfolg erreichen. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Hamburg ist die Beamten- und Richterbesoldung in Hamburg in den Besoldungsgruppen A 7 - 15 sowie R 1 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen. Das Verwaltungsgericht hat nach mündlicher Verhandlung daher fünf
Verfahren ausgesetzt und mit heute bekannt gegebenen Beschlüssen dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung der Frage vorgelegt, ob die Regelungen mit Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar sind (Az. 20 B 14/21, 20 B 223/21, 20 B 2157/21, 20 B 4571/21, 20 B 6288/21, 20 B 14/24). Diese Entscheidung bedeutet eine gute Nachricht für unsere Mandanten da eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zu einer dauerhaft höheren Besoldung führen kann.

Die entsprechende Presseerklärung findet sich auch auf der Internetseite des Oberverwaltungsgericht Hamburg:

https://justiz.hamburg.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/aktuellepresseerklaerungen