Trotz der besonderen Hürden nach der JAPO in Rheinland-Pfalz konnten wir erreichen, dass unsere Mandantin nach endgültigem Nichtbestehen noch zur mündlichen Prüfung zugelassen wurde.
Stattgebendes Urteil vor dem Verwaltungsgericht Bremen. Rechtswidrige Entscheidung bei Nichtbestehen von zweitem Staatsexamen im Lehramt wurde aufgehoben.