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Zeugnis zweites Staatsexamen

Zweites Staatsexamen in Hamburg

Das zweite Staatsexamen wird in Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen vor dem gemeinsamen Prüfungsamt der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein und Bremen abgelegt. Unsere Mandantin hatte in ihrem letzten Prüfungsversuch die Zulassung zur mündlichen Prüfung nicht erreicht. Sie konnte noch nicht die nach § 15 Abs. 1 Länderübereinkunft erforderliche Durchschnittspunktzahl von 3,75 Punkten erzielen. Wir haben dann Widerspruch eingelegt und nach sorgfältiger Auswahl der Klausuren bezüglich einiger Aufsichtsarbeiten das Überdenkungsverfahren durchgeführt. Die beiden Prüfer der Klausur ZR III haben sich zu einer Notenanhebung um zwei bzw. einen Punkt entschlossen. Die Klausur wurde nunmehr mit 6 Punkten und nicht mehr mit 4,5 Punkten bewertet. Damit war die erforderliche Durchschnittspunktzahl erreicht und unsere Mandantin wird zur mündlichen Prüfung zugelassen.