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Eine Lehrerin in der Klasse

Staatsexamen Lehramt am Verwaltungsgericht Berlin

Unser Mandant hatte das zweite Staatsexamen für das Lehramt in Berlin endgültig nicht bestanden. Er wurde in beiden Unterrichtsstunden mit der Note "mangelhaft" bewertet. Im Klageverfahren haben wir nicht nur Verfahrensfehler sondern auch Bewertungsfehler vorgetragen. So haben wir gerügt, dass bei einer Kritik nicht sauber zwischen Unterrichtsplanung, Unterrichtsdurchführung und Reflexion unterschieden wurde. Diese Argumentation hat das Gericht überzeugt. Es erging ein stattgebendes Urteil und unser Mandant darf die Prüfung wiederholen. Das bemerkenswerte an dieser Entscheidung ist der Erfolg mit einem Bewertungsfehler. Gerade bei praktischen Prüfungen ist es sehr schwer mit Bewertungsfehlern im gerichtlichen Verfahren durchzudringen. Ein schöner Erfolg.