Wir sind mit Studienplatzklagen im gesamten Bundesgebiet tätig. Bei ablehnenden Studienbescheiden oder abgelehnten Bewerbungen sind wir Ihr Ansprechpartner.
Wir sind Ihre kompetenten Ansprechpartner für das Bildungsrecht, das Prüfungsrecht, das Hochschulrecht und das Beamtenrecht. Wir stehen Ihnen zur Seite. Gemeinsam werden wir uns für das Erreichen Ihrer Ziele einsetzen.
Auf unser Wissen und unsere Erfahrung können Sie sich jederzeit verlassen. Seit über 15 Jahren sind wir als Kanzlei Hansen & Münch hoch spezialisiert tätig. Wir haben unzählige Lösungen für komplexe und meist existenzielle Probleme unserer Mandanten gefunden.
Jede Lösung macht und stolz und vertieft unser Wissen und unsere Erfahrung. Wir gehen für Sie voran, beschützen Sie und treffen mit Ihnen gemeinsam wichtige Entscheidungen. Vertrauen Sie uns.
Studienplatzklage, Masterstudienplatzklage, Prüfungsanfechtung,
Examensanfechtung, Hochschulrecht, Schulrecht,
Kindergartenrecht, Beamtenrecht
Wir sind mit Studienplatzklagen im gesamten Bundesgebiet tätig. Bei ablehnenden Studienbescheiden oder abgelehnten Bewerbungen sind wir Ihr Ansprechpartner.
Das Prüfungsrecht zählt zu unseren Kernkompetenzen. Wir konnten schon viele Universitäts-, Schul- und Abschlussprüfungen zum Guten wenden.
Für viele erfolgreiche Juristen waren wir der „Rettungsring". Bei Prüfungsanfechtungen im Bereich der juristischen Staatsexamina haben wir jahrelange und bundesweite Erfahrung.
Bei fast jedem Problem, das mit einer Schule, Hochschule oder Fachhochschule im Zusammenhang steht, sind wir Ihre kompetenter Partner. Insbesondere die Zulassung zu einer solchen Bildungsinstitution stellt eines unserer Spezialgebiete dar.
Wir haben große Erfahrung in der Beratung von staatlichen und privaten Hochschulen im Hochschulrecht und Prüfungsrecht.
Schon seit vielen Jahren sind wir auf dem Gebiet des Schulrechts tätig. Wir stehen Ihnen bei schulrechtlichen Problemen aller Art zur Seite und helfen auch bei Schulplatzklagen.
Auch das Beamtenrecht zählt zu unseren Schwerpunkten. Insbesondere für Lehrer, Professoren und sonstige im Bildungsbereich Tätige konnten wir viel erreichen.
Seit einigen Jahren besteht ein bundesweiter Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs auf einen Kitaplatz.
Unser Mandant studiert im Bachelorstudiengang Allgemeine und Digitale Forensik. Er hat sich hier eine Modulprüfung endgültig nicht bestanden. Wir haben im Widerspruchsverfahren zahlreiche Verfahrensfehler vorgetragen. Unter anderem konnten wir herausarbeiten, dass es an einer Bestellung der Prüfer für die Wiederholungsprüfung gefehlt hat. Die Bestellung bezog sich ausschließlich auf den ersten Prüfungstermin. Dies bedeutet einen erheblichen Verfahrensfehler, was die Hochschule auch zugestanden hat. Es erging ein Abhilfebescheid und die Universität trägt die Kosten des Verfahrens. Unser Mandant kann sein Studium fortsetzen.
Unsere Mandantin studiert in einem Bachelorstudiengang an der Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm. Ihr wurde in einer Aufsichtsarbeit vorgeworfen, im Prüfungsraum KI/ChatGPT verwendet und die Informationen für die Prüfungsarbeit genutzt zu haben. Es wurde der Vorwurf eines Täuschungsversuchs erhoben und diese nach Anhörung durch einen Bescheid festgestellt. Die Prüfungsleistung wurde als nicht bestanden gewertet. Wir haben Widerspruch eingelegt und im Widerspruchsverfahren aufgezeigt, dass ein Täuschungsversuch nicht nachgewiesen werden kann. Für die Annahme eines Anscheinsbeweises fehlt es aufgrund der modernen Thematik „KI bzw. ChatGPT“ an allgemeinem Erfahrungswissen. Darüber hinaus findet sich in dem Protokoll der Prüfung nichts zur unerlaubten Verwendung eines Mobiltelefons. Dieses Protokoll entfaltet eine negative Beweiskraft. Wir konnten die Hochschule überzeugen und es erging ein stattgebender Bescheid. Unsere Mandantin kann ihr Studium fortsetzen. Der Fall ist sehr praxisrelevant, da es um die Täuschung durch die Verwendung von künstlicher Intelligenz in einer Aufsichtsarbeit geht.
Unsere Mandantin hatte die staatliche Pflichtfachprüfung in Niedersachsen endgültig nicht bestanden. Wir haben das Widerspruchsverfahren führt und bezüglich zwei Aufsichtsarbeiten im Überdenkungsverfahren substantiierte Einwendungen erhoben. Bezüglich einer Aufsichtsarbeit im Zivilrecht wurde die Bewertung um zwei Punkte angehoben. Die Mandantin erreicht nunmehr die Note „ausreichend, 4 Punkte“ und wird zur mündlichen Prüfung zugelassen. Wir wünschen bei der mündlichen Prüfung viel Glück!
Unsere Mandantin studiert Zahnmedizin an der Christian-Albrechts-Universität Kiel. Im letzten Wintersemester wurde ihr mitgeteilt, sie habe den “Integrierten Kurs III“ nicht bestanden. Diese Bewertung erfolgte zu Unrecht, da sie sämtliche Leistungen erfolgreich erbracht hatte und ein „Zeitabzug“ bei der Anfertigung von Zahnflächen zu Unrecht erfolgte. Auch wurde ihr zunächst mitgeteilt, sie habe den Kurs bestanden. Danach wurde diese Entscheidung rechtswidrig wieder rückgängig gemacht und das Nichtbestehen ausgesprochen. Durch diese rechtswidrige Entscheidung könnte sie im aktuellen Semester nicht an dem „Integrierten Kurs IV“ teilnehmen. Dies würde Sie in ihrem Studium um wenigstens ein Semester zurückwerfen. Wir haben daher nicht nur Widerspruch eingelegt, sondern in einem gerichtlichen Eilverfahren die vorläufige Zulassung zu dem „Integrierten Kurs IV“ beantragt. Diesem Antrag hat das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein heute in einem Beschluss stattgegeben. Diese erfreuliche Entscheidung ermöglicht unserer Mandantin die ungehinderte Fortsetzung des Studiums ohne Zeitverzug.
Unsere Mandantin studiert Lehramt an der Universität Köln. In einer Hausarbeit wurde der Vorwurf einer Täuschung erhoben. Wir haben zu diesem Vorwurf Stellung genommen und umfassend begründet, warum ein Täuschungsversuch nicht gegeben ist. Zwar hatte unsere Mandantin etwas unsauber zitiert, allerdings hatte sie jede fremde Quelle angegeben. Im Ergebnis wurde der Täuschungsvorwurf zurückgenommen und die Arbeit wird inhaltlich bewertet. Dem Übergang ins Referendariat steht jetzt nichts mehr entgegen.
Unser Mandant hatte die Fortbildungsprüfung „Geprüfte Tierpflegemeister“ vor der IHK Berlin nicht bestanden. Das Nichtbestehen betraf die handlungspezifische Qualifikation. Wir haben das Widerspruchsverfahren geführt und hier zum Überdenkungsverfahren umfassend vorgetragen. Auch einige Rechtsfehler wurden in die Begründung aufgenommen. Im Ergebnis wurden 5 Punkte zusätzlich vergeben und die Prüfung ist nunmehr bestanden. Es erging ein stattgebender Widerspruchsbescheid.infügen.
Unsere Mandantin hatte die staatliche Pflichtfachprüfung in Schleswig-Holstein endgültig nicht bestanden. Das Widerspruchsverfahren verlief erfolglos und wir haben auch das Klageverfahren betreut. Hier konnten wir ein stattgebendes Urteil erwirken. Das Gericht hat uns darin Recht gegeben, dass die Aufgabenstellung einer Aufsichtsarbeit missverständlich war. Diese Aufsichtsarbeit darf neu erstellt werden. Hinsichtlich einer Aufsichtsarbeit aus dem öffentlichen Recht konnten wir einen Bewertungsfehler nachweisen. Hier kommt es zu einer Neubewertung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts. Unsere Mandantin hat nunmehr eine doppelte Chance die einzig fehlende bestandene Klausur doch noch zu erreichen.
Wir sind hier um Ihr Problem möglichst rasch und unkompliziert zu lösen. Wir hören Ihnen zu und berücksichtigen Ihre Wünsche. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber der Hochschule, der Prüfungsbehörde oder dem Dienstherrn. Wenden Sie sich an uns als Ihre Problemlöser.
Wir nehmen uns Zeit und sind für Sie da!
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Rechtsanwältin
Erteilt werden kann ein Mandat telefonisch oder in unseren Büroräumen in Hamburg. Sämtliche erforderlichen Unterlagen können wir Ihnen per Post oder E-Mail zusenden. Grundsätzlich stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.
Wir wissen, dass manche Fragen, z.B. wenn man durch eine existenzielle Prüfung gefallen ist, auf der Seele lasten und man schnelle Hilfe benötigt.
Durch eine konsequente Spezialisierung und ständige Fortbildung gewährleisten wir eine kompetente und professionelle Bearbeitung Ihrer Fragen und Fälle.
Unsere Beratung umfasst das gesamte Öffentliche Recht. Unsere praxiserfahrenen Anwälte sind Fachanwälte im Verwaltungsrecht und ausgewiesene Fachleute in Teilgebieten des Verwaltungsrechts.
Rufen Sie uns gerne an, wir beraten Sie bundesweit. Gerne können Sie uns Ihre Frage oder eine Nachricht zuschicken. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!