Wir sind mit Studienplatzklagen im gesamten Bundesgebiet tätig. Bei ablehnenden Studienbescheiden oder abgelehnten Bewerbungen sind wir Ihr Ansprechpartner.
Unser Mandant hat das zweite Staatsexamen mit gutem Ergebnis in Niedersachsen bestanden. Allerdings musste er die falsche Wahlpflichtklausur schreiben. Obwohl er im direkten Gespräch mit einem Vertreter des Prüfungsamtes eine Klausur aus dem Verwaltungsrecht gewählt hatte, musste er - entsprechend der Zweifelsregelung in der Prüfungsordnung - eine Aufsichtsarbeit aus dem Strafrecht ablegen. Er hat diesen Fehler gleich nach dem Erhalt der Ladung gerügt. Dennoch behauptete der Beklagte, es sei gegen die Rügepflicht verstoßen worden. Dies sah das Gericht anders. Darüber hinaus sah das Gericht in zwei Klausuren Bewertungsfehler. Da der Mandant keine neue Prüfung ablegen möchte konnten wir in zwei Klausuren eine Neubewertung erreichen. Ein schönes Ergebnis um die Fehler “schonend” zu beheben.