Wir sind mit Studienplatzklagen im gesamten Bundesgebiet tätig. Bei ablehnenden Studienbescheiden oder abgelehnten Bewerbungen sind wir Ihr Ansprechpartner.

Wir sind Ihre kompetenten Ansprechpartner für das Bildungsrecht, das Prüfungsrecht, das Hochschulrecht und das Beamtenrecht. Wir stehen Ihnen zur Seite. Gemeinsam werden wir uns für das Erreichen Ihrer Ziele einsetzen.
Auf unser Wissen und unsere Erfahrung können Sie sich jederzeit verlassen. Seit über 15 Jahren sind wir als Kanzlei Hansen & Münch hoch spezialisiert tätig. Wir haben unzählige Lösungen für komplexe und meist existenzielle Probleme unserer Mandanten gefunden.
Jede Lösung macht und stolz und vertieft unser Wissen und unsere Erfahrung. Wir gehen für Sie voran, beschützen Sie und treffen mit Ihnen gemeinsam wichtige Entscheidungen. Vertrauen Sie uns.
Studienplatzklage, Masterstudienplatzklage, Prüfungsanfechtung,
Examensanfechtung, Hochschulrecht, Schulrecht,
Kindergartenrecht, Beamtenrecht
Wir sind mit Studienplatzklagen im gesamten Bundesgebiet tätig. Bei ablehnenden Studienbescheiden oder abgelehnten Bewerbungen sind wir Ihr Ansprechpartner.
Das Prüfungsrecht zählt zu unseren Kernkompetenzen. Wir konnten schon viele Universitäts-, Schul- und Abschlussprüfungen zum Guten wenden.
Für viele erfolgreiche Juristen waren wir der „Rettungsring". Bei Prüfungsanfechtungen im Bereich der juristischen Staatsexamina haben wir jahrelange und bundesweite Erfahrung.
Bei fast jedem Problem, das mit einer Schule, Hochschule oder Fachhochschule im Zusammenhang steht, sind wir Ihre kompetenter Partner. Insbesondere die Zulassung zu einer solchen Bildungsinstitution stellt eines unserer Spezialgebiete dar.
Wir haben große Erfahrung in der Beratung von staatlichen und privaten Hochschulen im Hochschulrecht und Prüfungsrecht.
Schon seit vielen Jahren sind wir auf dem Gebiet des Schulrechts tätig. Wir stehen Ihnen bei schulrechtlichen Problemen aller Art zur Seite und helfen auch bei Schulplatzklagen.
Auch das Beamtenrecht zählt zu unseren Schwerpunkten. Insbesondere für Lehrer, Professoren und sonstige im Bildungsbereich Tätige konnten wir viel erreichen.
Seit einigen Jahren besteht ein bundesweiter Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs auf einen Kitaplatz.
In Schleswig-Holstein gilt die freie Schulwahl bei den weiterführenden Schulen. Dennoch kann leider nicht jedem dieser Wünsche entsprochen werden. Unser Mandant erhielt weder an seiner Erstwunschschule noch an der Zweit- oder Drittwunschschule einen Platz aufgrund von Kapazitätsgründen. Die einzige Schule, die noch über freie Plätze verfügte, entsprach leider nicht den Wünschen und Interessen des Schülers. Im Widerspruchsverfahren konnten wir jedoch einen Platz an der Erstwunschschule erreichen, deren sportliche und naturwissenschaftliche Ausrichtung genau den Interessen unseres Mandanten entsprach. Wir wünschen einen reibungslosen Schulwechsel und eine erfolgreiche Schullaufbahn!
Auch in diesem Jahr wurden wieder viele Schülerinnen und Schüler an ihren Erstwunschschulen abgelehnt. Allein an den 16 beliebtesten Schulen konnten über 200 Wünsche nicht erfüllt werden. In den Widerspruchsverfahren gegen diese Ablehnungen konnten nun erste Erfolge erzielt werden. Drei unserer Mandantinnen und Mandanten haben bereits einen Schulplatz in der 1. Klasse an ihrer jeweiligen Erstwunschschule erhalten. Wir wünschen einen guten Schulstart und eine schöne Schulzeit!n.
Auch in diesem Jahr wurden wieder viele Schülerinnen und Schüler an ihren Erstwunschschulen abgelehnt. Allein an den 16 beliebtesten Schulen konnten über 200 Wünsche nicht erfüllt werden. In den Widerspruchsverfahren gegen diese Ablehnungen konnten nun erste Erfolge erzielt werden. Drei unserer Mandantinnen und Mandanten haben bereits einen Schulplatz in der 1. Klasse an ihrer jeweiligen Erstwunschschule erhalten. Wir wünschen einen guten Schulstart und eine schöne Schulzeit!n.
Die Hochschule Fresenius hat bezüglich zweier Bachelorarbeiten den Vorwurf der unerlaubten Verwendung von künstlicher Intelligenz erhoben. Behauptet wurde, der Text sei in der Formulierung auffällig und manche Fußnoten seien auf die Halluzinationen der künstlichen Intelligenz zurückzuführen. Die Hochschule beabsichtigte das Studium der Psychologie für endgültig nicht bestanden zu erklären. Hintergrund war die Annahme eines besonders schweren Falls der Täuschung. Wir haben umfassend im Sinne unserer Mandanten Stellung bezogen und konnten einen besonders schweren Fall der Täuschung abwenden. Das Studium kann nunmehr erfolgreich beendet werden.
Unser Mandant hatte die Zwischenprüfung in Rechtswissenschaft endgültig nicht bestanden. Wir haben das Überdenkungsverfahren durchgeführt und im Klageverfahren mehrere Bewertungsfehler und Verfahrensfehler vorgetragen. Das Gericht ist unserer Rechtsauffassung in mehreren Punkten gefolgt. Insbesondere hat die Universität Bremen bisher verkannt, dass auch in der Zwischenprüfung in Jura bei dem letzten Prüfungsversuch ein Zweitprüfer eingesetzt werden muss. Die folgt aus der Anwendbarkeit von § 62 Abs. 3 BremHG. Um unserem Mandanten einen weiteren Prüfungsversuch zu ermöglichen haben wir - trotz der Erwartung eines stattgebendes Urteils - lieber einen Vergleich geschlossen.
Unser Mandant hatte seine erste juristische Staatsprüfung in Freiburg endgültig nicht bestanden. Obwohl eine hinreichende Anzahl an Klausuren bestanden wurde fehlten einige wenige Punkte aus den Ergebnissen. Wir haben das Überdenkungsverfahren bezüglich einiger Aufsichtsarbeiten begründet. Zwei Prüfer sind unserer Argumentation gefolgt und haben zusätzliche Punkte vergeben. Das Ergebnis einer Aufsichtsarbeit wurde angehoben. Unser Mandant ist nunmehr zur mündlichen Prüfung zugelassen. Ein schöner Erfolg in Baden-Württemberg.
Vor dem Verwaltungsgericht Köln konnten wir bezüglich eines endgültigen Nichtbestehens der Ersten juristischen Staatsprüfung einen Vergleich schließen. Wir hatten erfolgreich Bewertungsfehler und Verfahrensfehler vorgetragen. Entscheidend war, dass in einer Klausur Ausführungen unseres Mandanten nicht bei der Bewertung berücksichtigt wurden. In dem Vergleich hat sich das Prüfungsamt verpflichtet eine Aufsichtsarbeit durch neue Prüfer bewerten zu lassen. Diese Neubewertung hat nunmehr zu einer Anhebung der Bewertung geführt. Unser Mandant ist nach einem mehrjährigen Verfahren zur mündlichen Prüfung zugelassen. Hier zeigt sich, dass im Prüfungsrecht ein Vergleich häufig bessere Ergebnisse liefert als ein obsiegendes Urteil.
Wir sind hier um Ihr Problem möglichst rasch und unkompliziert zu lösen. Wir hören Ihnen zu und berücksichtigen Ihre Wünsche. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber der Hochschule, der Prüfungsbehörde oder dem Dienstherrn. Wenden Sie sich an uns als Ihre Problemlöser.
Wir nehmen uns Zeit und sind für Sie da!
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Rechtsanwältin
Erteilt werden kann ein Mandat telefonisch oder in unseren Büroräumen in Hamburg. Sämtliche erforderlichen Unterlagen können wir Ihnen per Post oder E-Mail zusenden. Grundsätzlich stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.
Wir wissen, dass manche Fragen, z.B. wenn man durch eine existenzielle Prüfung gefallen ist, auf der Seele lasten und man schnelle Hilfe benötigt.
Durch eine konsequente Spezialisierung und ständige Fortbildung gewährleisten wir eine kompetente und professionelle Bearbeitung Ihrer Fragen und Fälle.
Unsere Beratung umfasst das gesamte Öffentliche Recht. Unsere praxiserfahrenen Anwälte sind Fachanwälte im Verwaltungsrecht und ausgewiesene Fachleute in Teilgebieten des Verwaltungsrechts.
Rufen Sie uns gerne an, wir beraten Sie bundesweit. Gerne können Sie uns Ihre Frage oder eine Nachricht zuschicken. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!