Wir sind mit Studienplatzklagen im gesamten Bundesgebiet tätig. Bei ablehnenden Studienbescheiden oder abgelehnten Bewerbungen sind wir Ihr Ansprechpartner.

Wir sind Ihre kompetenten Ansprechpartner für das Bildungsrecht, das Prüfungsrecht, das Hochschulrecht und das Beamtenrecht. Wir stehen Ihnen zur Seite. Gemeinsam werden wir uns für das Erreichen Ihrer Ziele einsetzen.
Auf unser Wissen und unsere Erfahrung können Sie sich jederzeit verlassen. Seit über 15 Jahren sind wir als Kanzlei Hansen & Münch hoch spezialisiert tätig. Wir haben unzählige Lösungen für komplexe und meist existenzielle Probleme unserer Mandanten gefunden.
Jede Lösung macht und stolz und vertieft unser Wissen und unsere Erfahrung. Wir gehen für Sie voran, beschützen Sie und treffen mit Ihnen gemeinsam wichtige Entscheidungen. Vertrauen Sie uns.
Studienplatzklage, Masterstudienplatzklage, Prüfungsanfechtung,
Examensanfechtung, Hochschulrecht, Schulrecht,
Kindergartenrecht, Beamtenrecht
Wir sind mit Studienplatzklagen im gesamten Bundesgebiet tätig. Bei ablehnenden Studienbescheiden oder abgelehnten Bewerbungen sind wir Ihr Ansprechpartner.
Das Prüfungsrecht zählt zu unseren Kernkompetenzen. Wir konnten schon viele Universitäts-, Schul- und Abschlussprüfungen zum Guten wenden.
Für viele erfolgreiche Juristen waren wir der „Rettungsring". Bei Prüfungsanfechtungen im Bereich der juristischen Staatsexamina haben wir jahrelange und bundesweite Erfahrung.
Bei fast jedem Problem, das mit einer Schule, Hochschule oder Fachhochschule im Zusammenhang steht, sind wir Ihre kompetenter Partner. Insbesondere die Zulassung zu einer solchen Bildungsinstitution stellt eines unserer Spezialgebiete dar.
Wir haben große Erfahrung in der Beratung von staatlichen und privaten Hochschulen im Hochschulrecht und Prüfungsrecht.
Schon seit vielen Jahren sind wir auf dem Gebiet des Schulrechts tätig. Wir stehen Ihnen bei schulrechtlichen Problemen aller Art zur Seite und helfen auch bei Schulplatzklagen.
Auch das Beamtenrecht zählt zu unseren Schwerpunkten. Insbesondere für Lehrer, Professoren und sonstige im Bildungsbereich Tätige konnten wir viel erreichen.
Seit einigen Jahren besteht ein bundesweiter Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs auf einen Kitaplatz.
Vor dem Verwaltungsgericht Köln konnten wir bezüglich eines endgültigen Nichtbestehens der Ersten juristischen Staatsprüfung einen Vergleich schließen. Wir hatten erfolgreich Bewertungsfehler und Verfahrensfehler vorgetragen. Entscheidend war, dass in einer Klausur Ausführungen unseres Mandanten nicht bei der Bewertung berücksichtigt wurden. In dem Vergleich hat sich das Prüfungsamt verpflichtet eine Aufsichtsarbeit durch neue Prüfer bewerten zu lassen. Diese Neubewertung hat nunmehr zu einer Anhebung der Bewertung geführt. Unser Mandant ist nach einem mehrjährigen Verfahren zur mündlichen Prüfung zugelassen. Hier zeigt sich, dass im Prüfungsrecht ein Vergleich häufig bessere Ergebnisse liefert als ein obsiegendes Urteil.
Unser Mandant hatte seine erste juristische Staatsprüfung in Freiburg endgültig nicht bestanden. Obwohl eine hinreichende Anzahl an Klausuren bestanden wurde fehlten einige wenige Punkte aus den Ergebnissen. Wir haben das Überdenkungsverfahren bezüglich einiger Aufsichtsarbeiten begründet. Zwei Prüfer sind unserer Argumentation gefolgt und haben zusätzliche Punkte vergeben. Das Ergebnis einer Aufsichtsarbeit wurde angehoben. Unser Mandant ist nunmehr zur mündlichen Prüfung zugelassen. Ein schöner Erfolg in Baden-Württemberg.
Die staatliche Prüfung zur Pflegefachfrau wurde von unserer Mandantin endgültig nicht bestanden. Dabei hatte sie alle Teile außer dem mündlichen Teil der Prüfung erfolgreich absolviert. Wir konnten Verfahrensfehler und insbesondere eine Unterschreitung der Prüfungszeit vortragen. Nunmehr hat die zuständige Behörde in Hamburg ein Vergleichsangebot gemacht. Unsere Mandantin darf die Prüfung wiederholen.
Im Studiengang Zahnmedizin hat die Universität Würzburg gegen unseren Mandanten einen Täuschungsvorwurf erhoben. Es ging um den Kurs Zahnerhaltungskunde. Die Bearbeitungszeit sollte überschritten worden sein. Wir konnten der Universität einen Verfahrensfehler nachweisen. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Würzburg wurde gewonnen.
Die Zuweisungs- bzw. die Ablehnungsbescheide der Hamburger Grundschulen wurden versendet. Insbesondere die Schule Alsterdorfer Straße in Hamburg-Nord und die Schule Schnuckendrift in Harburg mussten viele Ablehnungsbescheide verschicken. Aber auch die Schule auf der Uhlenhorst, die Grundschule am Gut, die Max-Brauer-Schule, die Adolph-Diesterweg-Schule und die Brüder-Grimm-Schule mussten 15 und mehr Absagen versenden.
Besonders in Bergedorf konnten viele Erstwünsche nicht erfüllt werden. Neben der Adolph-Diesterweg-Schule mussten auch die Schule Nettelnburg und Schule Mittlerer Landweg über 10 Absagen verschicken. In Altona hat die Kapazität an der Schule Windmühlenweg und der Fridtjof-Nansen-Schule für die hohe Zahl der Erstwünsche nicht ausgereicht. In Eimsbüttel hatten die Schule Tornquiststraße und die Grundschule Sachsenweg nicht ausreichend Plätze. In Wandsbek musste neben der Grundschule am Gut auch die Schule Traberweg und die Schule Heinrich-Helbing-Straße viele Kinder abweisen. In Hamburg-Mitte ist noch die Schule Hohe Landwehr davon betroffen, vielen Kindern eine Absage erteilen zu müssen.
Allein an diesen 16 Schulen konnten daher über 200 Erstwünsche nicht erfüllt werden. Unabhängig davon, ob Sie den Zweit- oder Drittwunsch erhalten haben, oder Ihnen eine ungewollte Schule zugewiesen wurde, stellt sich jetzt die Frage, ob Widerspruch eingelegt werden soll. Wenn Sie bei diesem Problem Unterstützung benötigen, rufen Sie uns gerne an oder schicken uns eine E-Mail mit dem Ablehnungsbescheid und Ihrer Telefonnummer. Wir geben unser Bestes, für Sie noch einen Platz an einer Wunschschule zu erstreiten!
Erfolg im Klageverfahren wegen Abiturprüfung. Das Abitur wurde von unserem Mandanten in Rendsburg nicht bestanden. Sowohl die mündliche Prüfung als auch eine schriftliche Prüfung wurden verfahrensfehlerhaft durchgeführt. Bei der mündlichen Prüfung war der Vorsitzende der Abiturprüfungskommision fehlerhaft anwesend. Außerdem wurde das Überdenkungsverfahren fehlerhaft durchgeführt. Der Kläger darf nun die mündliche Prüfung wiederholen. Ein schöner Erfolg!
Die erste juristische Staatsprüfung wurde von unserer Mandantin endgültig nicht bestanden. Für eine Zulassung zur mündlichen Prüfung benötigte sie eine weitere bestandene Klausur. Wir haben die Führung des Widerspruchsverfahrens übernommen und die entsprechenden Stellungnahmen im Überdenkungsverfahren angefertigt. Bereits bei der zweiten Aufsichtsarbeit wurde die Bewertung von „mangelhaft, 3 Punkte“ auf die Note „ausreichend, 5 Punkte“ angehoben. Damit wurde die fehlende bestandene Klausur erreicht. Das Landesjustizprüfungsamt hat dann einen Widerspruchsbescheid erlassen mit dem unsere Mandantin zur mündlichen Prüfung zugelassen wurde.
Wir sind hier um Ihr Problem möglichst rasch und unkompliziert zu lösen. Wir hören Ihnen zu und berücksichtigen Ihre Wünsche. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber der Hochschule, der Prüfungsbehörde oder dem Dienstherrn. Wenden Sie sich an uns als Ihre Problemlöser.
Wir nehmen uns Zeit und sind für Sie da!
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Rechtsanwältin
Erteilt werden kann ein Mandat telefonisch oder in unseren Büroräumen in Hamburg. Sämtliche erforderlichen Unterlagen können wir Ihnen per Post oder E-Mail zusenden. Grundsätzlich stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.
Wir wissen, dass manche Fragen, z.B. wenn man durch eine existenzielle Prüfung gefallen ist, auf der Seele lasten und man schnelle Hilfe benötigt.
Durch eine konsequente Spezialisierung und ständige Fortbildung gewährleisten wir eine kompetente und professionelle Bearbeitung Ihrer Fragen und Fälle.
Unsere Beratung umfasst das gesamte Öffentliche Recht. Unsere praxiserfahrenen Anwälte sind Fachanwälte im Verwaltungsrecht und ausgewiesene Fachleute in Teilgebieten des Verwaltungsrechts.
Rufen Sie uns gerne an, wir beraten Sie bundesweit. Gerne können Sie uns Ihre Frage oder eine Nachricht zuschicken. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!