HANSEN & MÜNCH RECHTSANWÄLTE Kanzlei für BILDUNGSRECHT, PRÜFUNGSRECHT, HOCHSCHULRECHT UND BEAMTENRECHT

Wir sind Ihre kompetenten Ansprechpartner für das Bildungsrecht, das Prüfungsrecht, das Hochschulrecht und das Beamtenrecht. Wir stehen Ihnen zur Seite. Gemeinsam werden wir uns für das Erreichen Ihrer Ziele einsetzen.

Auf unser Wissen und unsere Erfahrung können Sie sich jederzeit verlassen. Seit über 15 Jahren sind wir als Kanzlei Hansen & Münch hoch spezialisiert tätig. Wir haben unzählige Lösungen für komplexe und meist existenzielle Probleme unserer Mandanten gefunden.

Jede Lösung macht und stolz und vertieft unser Wissen und unsere Erfahrung. Wir gehen für Sie voran, beschützen Sie und treffen mit Ihnen gemeinsam wichtige Entscheidungen. Vertrauen Sie uns.

Studienplatzklage, Masterstudienplatzklage, Prüfungsanfechtung,
Examensanfechtung, Hochschulrecht, Schulrecht,
Kindergartenrecht, Beamtenrecht

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  • Rechtsgebiet Studienplatzklagen

    Wir sind mit Studienplatzklagen im gesamten Bundesgebiet tätig. Bei ablehnenden Studienbescheiden oder abgelehnten Bewerbungen sind wir Ihr Ansprechpartner.

  • Rechtsgebiet Prüfungsrecht

    Das Prüfungsrecht zählt zu unseren Kernkompetenzen. Wir konnten schon viele Universitäts-, Schul- und Abschlussprüfungen zum Guten wenden.

  • Rechtsgebiet Examensanfechtung

    Für viele erfolgreiche Juristen waren wir der „Rettungsring". Bei Prüfungsanfechtungen im Bereich der juristischen Staatsexamina haben wir jahrelange und bundesweite Erfahrung.

  • Rechtsgebiet Hochschulrecht

    Bei fast jedem Problem, das mit einer Schule, Hochschule oder Fachhochschule im Zusammenhang steht, sind wir Ihre kompetenter Partner. Insbesondere die Zulassung zu einer solchen Bildungsinstitution stellt eines unserer Spezialgebiete dar.

  • Rechtsgebiet Vertretung von Hochschulen

    Wir haben große Erfahrung in der Beratung von staatlichen und privaten Hochschulen im Hochschulrecht und Prüfungsrecht.

  • Rechtsgebiet Schulrecht

    Schon seit vielen Jahren sind wir auf dem Gebiet des Schulrechts tätig. Wir stehen Ihnen bei schulrechtlichen Problemen aller Art zur Seite und helfen auch bei Schulplatzklagen.

  • Rechtsgebiet Beamtenrecht

    Auch das Beamtenrecht zählt zu unseren Schwerpunkten. Insbesondere für Lehrer, Professoren und sonstige im Bildungsbereich Tätige konnten wir viel erreichen.

  • Rechtsgebiet Kindergartenrecht

    Seit einigen Jahren besteht ein bundesweiter Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs auf einen Kitaplatz.


Unsere Erfolge und Neuigkeiten

Stattgebender Widerspruchsbescheid
12 | 2024 - #Prüfungsrecht #Modulprüfung #Bachelor #Baubetriebswirtschaftt

In einem Widerspruchsverfahren gegen eine norddeutsche Hochschule konnten wir einen stattgebenden Bescheid erwirken. Unser Mandant hatte den Bachelorstudiengang Baubetriebswirtschaft endgültig nicht bestanden. Es ging dabei um die Prüfungsleistung im Modul Vermessungskunde. Wir konnten im Widerspruchsverfahren herausarbeiten, dass der Zweitprüfer nicht ordnungsgemäß bestellt wurde. Es erging nunmehr ein stattgebender Bescheid und unser Mandant hat einen weiteren Prüfungsversuche.

Polizei Berlin: endgültig nicht bestandene Laufbahnprüfung gerettet
12 | 2024 - #Prüfungsrecht #Sportprüfung #Laufbahnprüfung #Polizei

Unsere Mandantin hatte die Laufbahnprüfung für den mittleren Dienst der Schutzpolizei endgültig nicht bestanden. Sie ist nach mehreren Prüfungsversuche an der Sportleistungsprüfung gescheitert. In der Teilprüfung konditionelle Übung fehlt fehlten ihr lediglich wenige Sekunden. Die Prüfung lässt an mehreren Verstößen gegen die Chancengleichheit. Dies hat auch die Polizeiakademie der Polizei Berlin eingestanden und gewährt eine weitere Wiederholungsprüfung. Die Laufbahnprüfung kann somit noch erfolgreich abgelegt werden.

#Examensanfechtung #Jura #Examensanfechtung #Überdenkungsverfahren - 12 | 2024

Zweites Staatsexamen Jura vor dem VG Lüneburg


Unser Mandant hat das zweite Staatsexamen mit gutem Ergebnis in Niedersachsen bestanden. Allerdings musste er die falsche Wahlpflichtklausur schreiben. Obwohl er im direkten Gespräch mit einem Vertreter des Prüfungsamtes eine Klausur aus dem Verwaltungsrecht gewählt hatte, musste er - entsprechend der Zweifelsregelung in der Prüfungsordnung - eine Aufsichtsarbeit aus dem Strafrecht ablegen. Er hat diesen Fehler gleich nach dem Erhalt der Ladung gerügt. Dennoch behauptete der Beklagte, es sei gegen die Rügepflicht verstoßen worden. Dies sah das Gericht anders. Darüber hinaus sah das Gericht in zwei Klausuren Bewertungsfehler. Da der Mandant keine neue Prüfung ablegen möchte konnten wir in zwei Klausuren eine Neubewertung erreichen. Ein schönes Ergebnis um die Fehler “schonend” zu beheben.    

Examensanfechtung
Prüfungsrecht
11 | 2024 - #Prüfungsrecht #Täuschungsvorwurf #TUHH #Anhörungsverfahren

Täuschungsvorwurf erfolgreich entkräftet


Gegenüber unserem Mandanten wurde ein Täuschungsvorwurf erhoben. Unmittelbar vor der Anfertigung einer Aufsichtsarbeit wurde ihm von einem Mitprüfling eine Aufgabe vorgelegt mit der Bitte diese zu lösen. Bei dieser Aufgabe handelte es sich um einen Teil der Aufsichtsarbeit. Dies wusste unser Mandant nicht und er bemühte sich aus Hilfsbereitschaft dem Mitprüfling bei der Lösung der Aufgabe zu helfen. Aufgrund dieser Hiilfestellung wurde ein Täuschungsvorwurf erhoben. Wir konnten im Anhörungsverfahren nachweisen, dass unser Mandant nicht über die zur Verfügung stehende Prüfungszeit getäuscht hat. Auch konnte der Vorwurf der Verwendung eines unzulässigen Hilfsmittels ausgeräumt werden. Die Aufsichtsarbeit wurde bewertet und unser Mandant hat die Prüfung bestanden.

#Examensanfechtung #Hessen #Jura #Staatsexamen #Überdenkungsverfahren - 11 | 2024

Jurastaatsexamen in Hessen: Zulassung zur mündlichen Prüfung im Widerspruchsverfahren


Unsere Mandantin hatte die staatliche Pflichtfachprüfung vor dem Justizprüfungsamt in Hessen endgültig nicht bestanden. Wir haben das Widerspruchsverfahren geführt und bezüglich einiger Klausurergebnisse das Überdenkungsverfahren begründet. In einer Klausur haben beide Prüfer ihre Bewertungen um jeweils einen Punkt angehoben. Mit dieser Korrektur sind die Voraussetzungen für die Zulassung zur mündlichen Prüfung erfüllt. Es erging ein stattgebender Widerspruchsbescheid und unsere Mandantin ist zur mündlichen Prüfung zugelassen. Die Kosten übernimmt das Land Hessen.

Examensanfechtung
Prüfungsrecht
11 | 2024 - #Prüfungsrecht #Pflegeprüfung #Nichtbestehen #Verfahrensfehler

Pflegeexamen in Schleswig Holstein gerettet


Am Institut für berufliche Bildung in Schleswig-Holstein hatte unsere Mandantin das Pflegeexamen in der Wiederholungsprüfung nicht bestanden. Wir haben das Widerspruchsverfahren gegen das endgültige Nichtbestehen geführt. Als Verfahrensfehler haben wir vorgetragen, dass eine der Fachprüfer nicht durchgängig bei der praktischen Prüfung anwesend war. Tatsächlich müssen sämtliche Prüfer die gesamte Prüfungsleistung zur Kenntnis nehmen. Dieser Verfahrensfehler konnte von dem Institut für berufliche Bildung nicht entkräftet werden. Es erging ein Abhilfebescheid und unsere Mandantin erhält einen weiteren Prüfungsversuche. Diese Entscheidung zeigt einmal mehr die Bedeutung von Verfahrensfragen im Prüfungsrecht.

#Examensanfechtung #Jura #Sachsen #Zweitwiederholung #Staatsexamen - 11 | 2024

Nach Überdenkungsverfahren Zulassung zum zweiten Wiederholungsversuch


Unser Mandant hatte in Sachsen das zweite Staatsexamen in Jura endgültig nicht bestanden. Für einen zweiten Wiederholungsversuch genügte die erzielte Durchschnittspunktzahl noch nicht. Wir haben das Widerspruchsverfahren und das Überdenkungsverfahren geführt. Eine Aufsichtsarbeit im Zivilrecht wurde durch die Prüferin um eine Notenstufe angehoben. Dadurch erhöhte sich die erzielte Durchschnittspunktzahl, der Bescheid über das endgültige Nichtbestehen wurde aufgehoben und unser Mandant wird zur zweiten Wiederholungsprüfung zugelassen.  

Examensanfechtung

Ihre Problemlöser

Wir sind hier um Ihr Problem möglichst rasch und unkompliziert zu lösen. Wir hören Ihnen zu und berücksichtigen Ihre Wünsche. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber der Hochschule, der Prüfungsbehörde oder dem Dienstherrn. Wenden Sie sich an uns als Ihre Problemlöser.
Wir nehmen uns Zeit und sind für Sie da!

  • Frank Hansen

    Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht

  • Alexander Münch LL.M.

    Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht

  • Elena Luft

    Rechtsanwältin


Jetzt Probleme lösen mit HANSEN & MÜNCH

Erteilt werden kann ein Mandat telefonisch oder in unseren Büroräumen in Hamburg. Sämtliche erforderlichen Unterlagen können wir Ihnen per Post oder E-Mail zusenden. Grundsätzlich stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.

Schneller Termin

Wir wissen, dass manche Fragen, z.B. wenn man durch eine existenzielle Prüfung gefallen ist, auf der Seele lasten und man schnelle Hilfe benötigt.

Kompetente Beratung

Durch eine konsequente Spezialisierung und ständige Fortbildung gewährleisten wir eine kompetente und professionelle Bearbeitung Ihrer Fragen und Fälle.

Fachanwälte

Unsere Beratung umfasst das gesamte Öffentliche Recht. Unsere praxiserfahrenen Anwälte sind Fachanwälte im Verwaltungsrecht und ausgewiesene Fachleute in Teilgebieten des Verwaltungsrechts.

Bundesweit

Rufen Sie uns gerne an, wir beraten Sie bundesweit. Gerne können Sie uns Ihre Frage oder eine Nachricht zuschicken. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!

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