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Verwaltungsgericht Schleswig

Staatliche Pflichtfachprüfung Schleswig-Holstein

Unsere Mandantin wurde in Schleswig-Holstein vor dem Justizprüfungsamt am OLG in Schleswig noch nicht zur mündlichen Prüfung im Rahmen der staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen. Obwohl sie bereits 3 Klausuren bestanden hatte fehlte ihr ein halber Punkt um die nach § 15 JAVO erforderlichen Durchschnittspunktzahl von 3,75 Punkten zu erreichen. Wir haben zunächst Widerspruch eingelegt und Akteneinsicht beantragt. Sodann haben wir aus den Aufsichtsarbeiten eine sorgfältige Auswahl getroffen und bestimmte Klausuren in das Überdenkungsverfahren eingebracht. Bei der Auswahl spielen die Personen der Prüfer eine ebenso wichtige Rolle, wie die Leistung des Prüflings, die Aufgabenstellung und die Bewertung. Unter anderem hatten wir eine Zivilgerichtsklausur ausgewählt, die mit sieben Punkten recht gut bewertet war. Bemerkenswert war allerdings, dass der Erstprüfer acht Punkte vergeben hat und der Zweitprüfer nur sechs Punkte. Erfreulicherweise konnten wir Erstprüfer davon überzeugen, im Überdenkungsverfahren seine Bewertung auf neun Punkte anzuheben. Damit ergab sich insgesamt der fehlende halbe Punkt und unsere Mandantin ist zur mündlichen Prüfung zugelassen. Es erging ein stattgebender Widerspruchsbescheid und das Land trägt die Kosten. Ein erfreuliches Ergebnis, und es wird wieder deutlich, wie entscheidend die Auswahl der Klausuren ist. Auch kommt es sehr darauf an im Rahmen des Überdenkungsverfahren den richtigen „Ton“ zu treffen und rechtlich ansprechend zu argumentieren.