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Eingang der Universität Hamburg

Erfolgreiches Klageverfahren gegen TU-HH

Unser Mandant wurde von der technischen Universität Hamburg-Harburg aufgrund einer Untätigkeit im Studium von mindestens vier Semestern exmatrikuliert. Wir konnten im Klageverfahren erfolgreich vortragen, dass die Voraussetzungen von § 42 Abs. 4 HmbHG nicht erfüllt sind. Tatsächlich hat unser Mandant das Studium durch den Besuch von Vorlesungen und Veranstaltungen „betrieben“. Von Prüfungsleistungen musste er lediglich krankheitsbedingt zurücktreten. Darüber hinaus konnten wir erfolgreich das Bestehen einer besonderen persönlichen Härte aufgrund schwerwiegender Umstände nachweisen. Im Ergebnis konnten wir einen Vergleich schließen und unser Mandant auf der Studium fortsetzen