Wir sind mit Studienplatzklagen im gesamten Bundesgebiet tätig. Bei ablehnenden Studienbescheiden oder abgelehnten Bewerbungen sind wir Ihr Ansprechpartner.
Wir sind Ihre kompetenten Ansprechpartner für das Bildungsrecht, das Prüfungsrecht, das Hochschulrecht und das Beamtenrecht. Wir stehen Ihnen zur Seite. Gemeinsam werden wir uns für das Erreichen Ihrer Ziele einsetzen.
Auf unser Wissen und unsere Erfahrung können Sie sich jederzeit verlassen. Seit über 15 Jahren sind wir als Kanzlei Hansen & Münch hoch spezialisiert tätig. Wir haben unzählige Lösungen für komplexe und meist existenzielle Probleme unserer Mandanten gefunden.
Jede Lösung macht und stolz und vertieft unser Wissen und unsere Erfahrung. Wir gehen für Sie voran, beschützen Sie und treffen mit Ihnen gemeinsam wichtige Entscheidungen. Vertrauen Sie uns.
Studienplatzklage, Masterstudienplatzklage, Prüfungsanfechtung,
Examensanfechtung, Hochschulrecht, Schulrecht,
Kindergartenrecht, Beamtenrecht
Wir sind mit Studienplatzklagen im gesamten Bundesgebiet tätig. Bei ablehnenden Studienbescheiden oder abgelehnten Bewerbungen sind wir Ihr Ansprechpartner.
Das Prüfungsrecht zählt zu unseren Kernkompetenzen. Wir konnten schon viele Universitäts-, Schul- und Abschlussprüfungen zum Guten wenden.
Für viele erfolgreiche Juristen waren wir der „Rettungsring". Bei Prüfungsanfechtungen im Bereich der juristischen Staatsexamina haben wir jahrelange und bundesweite Erfahrung.
Bei fast jedem Problem, das mit einer Schule, Hochschule oder Fachhochschule im Zusammenhang steht, sind wir Ihre kompetenter Partner. Insbesondere die Zulassung zu einer solchen Bildungsinstitution stellt eines unserer Spezialgebiete dar.
Wir haben große Erfahrung in der Beratung von staatlichen und privaten Hochschulen im Hochschulrecht und Prüfungsrecht.
Schon seit vielen Jahren sind wir auf dem Gebiet des Schulrechts tätig. Wir stehen Ihnen bei schulrechtlichen Problemen aller Art zur Seite und helfen auch bei Schulplatzklagen.
Auch das Beamtenrecht zählt zu unseren Schwerpunkten. Insbesondere für Lehrer, Professoren und sonstige im Bildungsbereich Tätige konnten wir viel erreichen.
Seit einigen Jahren besteht ein bundesweiter Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs auf einen Kitaplatz.
Unser Mandant hatte die Fortbildungsprüfung zum geprüften Betriebswirt wurde IHK Heilbronn-Franken endgültig nicht bestanden. Widerspruchsverfahren haben wir mehrere Verfahrensfehler geltend gemacht. Die IHK ist unserer Rechtsauffassung gefolgt und hat einen Abhilfebescheid erlassen. Die Fortbildungsprüfung unseres Mandanten ist nunmehr gerettet.
Unsere Mandantin hatte die Staatsprüfung zur Pflegefachfrau endgültig nicht bestanden. Lediglich ein Teil der mündlichen Prüfung konnte auch in der Wiederholungsprüfung nicht bestanden werden. Bereits im Widerspruchsverfahren hatten wir vorgetragen, dass die Prüfungszeit unterschritten wurde. Die Prüfungsbehörde hat diesen Vortrag allerdings nicht ernst genommen. Vor dem Verwaltungsgericht Berlin konnten wir nunmehr mit diesem Verfahrensfehler durchdringen. Unsere Mandantin hat nun die Möglichkeit die Prüfung doch noch zu bestehen.
Unser Mandant hatte die Meisterprüfung im Friseurhandwerk Teil II endgültig nicht bestanden. Für ein Erfolg in den Aufsichtsarbeiten fehlten lediglich wenige Punkte. Das Widerspruchsverfahren verlief zunächst erfolglos. Im Klageverfahren hat die Handwerkskammer nun ein Bestehen der Prüfung anerkannt. Mit einer strategisch geschickt Argumentation konnten wir Bewertungsfehler nachweisen. Ein schöner Erfolg, der unsere Mandantin die Ausübung des Meisterhandwerks ermöglicht.
Die Meisterprüfung im Teil I im Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Handwerk wurde von unserer Mandantin zunächst nicht bestanden. Die Bewertung des Meisterprüfungsprojektes erfolgte evident rechtsfehlerhaft und die Bildung des Gesamtergebnisses war mit der erbrachten Leistung nicht in Einklang zu bringen. Das Fachgespräch wurde zu Unrecht nicht durchgeführt. Im Widerspruchsverfahren erließ die Handwerkskammer ein Abhilfebescheid und unsere Mandantin kann das Fachgespräch durchführen.
Unser Mandant hatte die Zweite Juristische Staatsprüfung in Rheinland-Pfalz endgültig nicht bestanden. Für die Zulassung zur mündlichen Prüfung fehlte ein Punkt aus den Ergebnissen der Aufsichtsarbeiten. Trotz der besonders anspruchsvollen Gestaltung des Widerspruchsverfahrens in Rheinland-Pfalz gelang uns ein erfolgreicher Vortrag. Ein Prüfer wurde aufgrund einer bewertungsfehlerhaften Kritik ausgetauscht und der neue Prüfer vergab den entscheidenden zusätzlichen Punkt. Unser Mandant ist nunmehr zur mündlichen Prüfung zugelassen.
Die Universität Mannheim hat unserem Mandanten vorgeworfen bei einer Hausarbeit unbefugt KI-Systeme verwendet zu haben. Der Nachweis sollte im Wesentlichen durch den Hinweis darauf erbracht werden, dass einzelne Fußnoten fehlerhaft seien. Manche Quellen seien nicht existent. In der inhaltlichen Stellungnahme im Anhörungsverfahren haben wir im Einzelnen herausgearbeitet, dass die Verwendung von KI-Systemen aufgrund der Rahmenbedingungen in dem Lehrmodul zulässig ist. Darüber hinaus konnten wir den denkbaren Anscheinsbeweis durch den Hinweis darauf entkräften, dass die Auffälligkeiten durch Flüchtigkeitsfehler entstanden sind. Letztlich konnte die unerlaubte Verwendung von KI-Systemen nicht nachgewiesen werden. Die Arbeit wird inhaltlich bewertet.
Unsere Mandantin studiert im Bachelorstudiengang öffentliche Verwaltung an der Hochschule Osnabrück. Im Modul „BWL und Managementtheorien des öffentlichen Sektors“ wurde das endgültige Nichtbestehen festgestellt. Es drohte ein endgültiger Misserfolg in der Abschlussprüfung. Im Widerspruchsverfahren haben wir mehrere Verfahrensfehler vorgetragen. Unter anderem ist es nach unserer Auffassung rechtswidrig, die Bewertung einer einheitlichen Klausur auf mehrere Prüfer zu verteilen. Insofern bestand ein Verstoß gegen die Prüfungsordnung. Darüber hinaus bestehen Bedenken im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit der Prüfungsordnung. Die Hochschule Osnabrück hat dann einen stattgebenden Bescheid erlassen und unsere Mandantin zu einem weiteren Prüfungsversuch zugelassen. Das Widerspruchsverfahren war somit vollumfänglich erfolgreich.
Wir sind hier um Ihr Problem möglichst rasch und unkompliziert zu lösen. Wir hören Ihnen zu und berücksichtigen Ihre Wünsche. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber der Hochschule, der Prüfungsbehörde oder dem Dienstherrn. Wenden Sie sich an uns als Ihre Problemlöser.
Wir nehmen uns Zeit und sind für Sie da!
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Rechtsanwältin
Erteilt werden kann ein Mandat telefonisch oder in unseren Büroräumen in Hamburg. Sämtliche erforderlichen Unterlagen können wir Ihnen per Post oder E-Mail zusenden. Grundsätzlich stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.
Wir wissen, dass manche Fragen, z.B. wenn man durch eine existenzielle Prüfung gefallen ist, auf der Seele lasten und man schnelle Hilfe benötigt.
Durch eine konsequente Spezialisierung und ständige Fortbildung gewährleisten wir eine kompetente und professionelle Bearbeitung Ihrer Fragen und Fälle.
Unsere Beratung umfasst das gesamte Öffentliche Recht. Unsere praxiserfahrenen Anwälte sind Fachanwälte im Verwaltungsrecht und ausgewiesene Fachleute in Teilgebieten des Verwaltungsrechts.
Rufen Sie uns gerne an, wir beraten Sie bundesweit. Gerne können Sie uns Ihre Frage oder eine Nachricht zuschicken. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!