Zulassung zur mündlichen Prüfung nach Vergleich vor Verwaltungsgericht
Vor dem Verwaltungsgericht Köln konnten wir bezüglich eines endgültigen Nichtbestehens der Ersten juristischen Staatsprüfung einen Vergleich schließen. Wir hatten erfolgreich Bewertungsfehler und Verfahrensfehler vorgetragen. Entscheidend war, dass in einer Klausur Ausführungen unseres Mandanten nicht bei der Bewertung berücksichtigt wurden. In dem Vergleich hat sich das Prüfungsamt verpflichtet eine Aufsichtsarbeit durch neue Prüfer bewerten zu lassen. Diese Neubewertung hat nunmehr zu einer Anhebung der Bewertung geführt. Unser Mandant ist nach einem mehrjährigen Verfahren zur mündlichen Prüfung zugelassen. Hier zeigt sich, dass im Prüfungsrecht ein Vergleich häufig bessere Ergebnisse liefert als ein obsiegendes Urteil.