Erfolg im Widerspruchsverfahren gegen die Hochschule Mittweida
Unser Mandant studiert im Bachelorstudiengang Allgemeine und Digitale Forensik. Er hat sich hier eine Modulprüfung endgültig nicht bestanden. Wir haben im Widerspruchsverfahren zahlreiche Verfahrensfehler vorgetragen. Unter anderem konnten wir herausarbeiten, dass es an einer Bestellung der Prüfer für die Wiederholungsprüfung gefehlt hat. Die Bestellung bezog sich ausschließlich auf den ersten Prüfungstermin. Dies bedeutet einen erheblichen Verfahrensfehler, was die Hochschule auch zugestanden hat. Es erging ein Abhilfebescheid und die Universität trägt die Kosten des Verfahrens. Unser Mandant kann sein Studium fortsetzen.