Täuschung durch Verwendung von KI in Aufsichtsarbeit
Unsere Mandantin studiert in einem Bachelorstudiengang an der Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm. Ihr wurde in einer Aufsichtsarbeit vorgeworfen, im Prüfungsraum KI/ChatGPT verwendet und die Informationen für die Prüfungsarbeit genutzt zu haben. Es wurde der Vorwurf eines Täuschungsversuchs erhoben und diese nach Anhörung durch einen Bescheid festgestellt. Die Prüfungsleistung wurde als nicht bestanden gewertet. Wir haben Widerspruch eingelegt und im Widerspruchsverfahren aufgezeigt, dass ein Täuschungsversuch nicht nachgewiesen werden kann. Für die Annahme eines Anscheinsbeweises fehlt es aufgrund der modernen Thematik „KI bzw. ChatGPT“ an allgemeinem Erfahrungswissen. Darüber hinaus findet sich in dem Protokoll der Prüfung nichts zur unerlaubten Verwendung eines Mobiltelefons. Dieses Protokoll entfaltet eine negative Beweiskraft. Wir konnten die Hochschule überzeugen und es erging ein stattgebender Bescheid. Unsere Mandantin kann ihr Studium fortsetzen. Der Fall ist sehr praxisrelevant, da es um die Täuschung durch die Verwendung von künstlicher Intelligenz in einer Aufsichtsarbeit geht.