Abhilfebescheid nach Täuschungsvorwurf in Pflegeexamen
Das schleswig-holsteinische Institut für berufliche Bildung hat gegenüber unserer Mandantin einen Täuschungsvorwurf erhoben. Es wurde ihr vorgeworfen in der praktischen Prüfung unerlaubt ein Telefonat geführt zu haben. Dies sollte während einer Pause passiert sein. Der Vorwurf war unbegründet und wurde von uns energisch bestritten. Tatsächlich wurde das Telefon schon nicht in der Prüfung verwendet und es handelte sich auch nicht um ein unzulässiges Hilfsmittel. Das Widerspruchsverfahren endete in einem Abhilfebescheid und der Vorwurf wurde vollständig zurückgenommen.