Unser Mandant hatte die Fortbildungsprüfung „Geprüfte Tierpflegemeister“ vor der IHK Berlin nicht bestanden. Das Nichtbestehen betraf die handlungspezifische Qualifikation. Wir haben das...
Unser Mandant hatte die zweite juristische Staatsprüfung in Berlin endgültig nicht bestanden. Für ein Bestehen benötigte er einen halben Punkt zusätzlich aus den Ergebnissen der Aufsichtsarbeiten
Unsere Mandantin war aufgrund der Ergebnisse der Aufsichtsarbeiten noch nicht zur mündlichen Prüfung im Rahmen der staatlichen Pflichtfachprüfung in Rechtswissenschaften zugelassen worden
Unsere Mandanten hatten von dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg mitgeteilt bekommen, dass der Platz in der Jahrgangsstufe 1 an der Grundschule ihrer Wahl nicht zugesprochen werden könne
Unser Mandant hatte im Zweiten juristischen Staatsexamen knapp die Note „vollbefriedigend" verfehlt. Das Überdenkungsverfahren verlief zunächst erfolglos