Erfolg bei staatlicher Pflichtfachprüfung in Berlin
Unsere Mandantin war aufgrund der Ergebnisse der Aufsichtsarbeiten noch nicht zur mündlichen Prüfung im Rahmen der staatlichen Pflichtfachprüfung in Rechtswissenschaften zugelassen worden. Die Prüfung war endgültig nicht bestanden.Wir haben das Überdenkungsverfahrens hinsichtlich einer Aufsichtsarbeit im Zivilrecht begründet. Die Bewertung wurde von 2 Punkten auf 4 Punkte angehoben. Damit wurde die fehlende Bewertung im Bereich der Notenstufe „ausreichend“ erreicht und die Mandantin ist zur mündlichen Prüfung zugelassen.