Erfolg im Klageverfahren in Berlin
Unser Mandant hatte im Zweiten juristischen Staatsexamen knapp die Note „vollbefriedigend" verfehlt. Das Überdenkungsverfahren verlief zunächst erfolglos. Im anschließenden Klageverfahren konnten wir dann die Bewertungsfehlerhaftigkeit zahlreicher Klausuren nachweisen. Wir konnten einen Vergleich schließen. Nunmehr werden vier Klausuren neu bewertet. Es bestehen gute Chancen, dass unser Mandant nunmehr doch noch die Note „vollbefriedigend" erreicht.