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Berliner Bär

Staatliche Pflichtfachprüfung in Berlin

Unsere Mandantin hatte die staatliche Pflichtfachprüfung in Berlin endgültig nicht bestanden. Für eine Zulassung zur mündlichen Prüfung fehlten ihr Punkte aus den Ergebnissen der Aufsichtsarbeiten. Wir haben Widerspruch eingelegt und das Überdenkungsverfahren begründet. Die Bewertungen einer Aufsichtsarbeit im Zivilrecht und einer Aufsichtsarbeit im öffentlichen Recht wurden um jeweils einen Punkt angehoben. Damit wurde unsere Mandantin zur mündlichen Prüfung zugelassen.