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Hand über Computer

Täuschungsvorwurf vor Verwaltungsgericht Berlin aufgehoben.

Unser Mandant studiert an einer privaten Hochschule in Berlin im Studiengang „Pädagogik und Erwachsenenbildung in der Gesundheitswirtschaft“. Die Abschlussprüfung besteht aus der Masterarbeit und einem mündlichen Kolloquium. Die Prüfer haben aus der guten Leistung in der Masterarbeit und der eher schwachen Leistung im Kolloquium abgeleitet, dass unser Mandant bei der Erstellung der Masterarbeit getäuscht hat. Es wurde behauptet, er habe ein KI-Tool eingesetzt. Wir sind dem Täuschungsvorwurf inhaltlich und mit Verfahrensaspekten entgegengetreten. Das Verwaltungsgericht Berlin hat uns insbesondere darin Recht gegeben, dass es an einer Entscheidung des Prüfungsausschusses fehlt. Unser Mandant kann die mündliche Prüfung, also das Kolloquium, erneut ablegen und der Täuschungsvorwurf ist beseitigt.