Schulplatzklage in Berlin erfolgreich
Unsere Mandanten hatten von dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg mitgeteilt bekommen, dass der Platz in der Jahrgangsstufe 1 an der Grundschule ihrer Wahl nicht zugesprochen werden könne. Gegen diesen Bescheid haben wir Widerspruch eingelegt und das Verfahren der Schulplatzvergabe genau untersucht. Schon die Aufnahmekapazität wurde fehlerhaft ermittelt. Auch wurden fehlerhaft nur Geschwisterkinder berücksichtigt. Das gesamte Verfahren erfolgte somit fehlerhaft. Nach diesem Vortrag war bereits das Widerspruchsverfahren erfolgreich und der begehrte Paltz wurde zugewiesen. Wir wünschen einen schönen Start in die Schulzeit!