Fortbildungsprüfung Tierpflegemeister
Unser Mandant hatte die Fortbildungsprüfung „Geprüfte Tierpflegemeister“ vor der IHK Berlin nicht bestanden. Das Nichtbestehen betraf die handlungspezifische Qualifikation. Wir haben das Widerspruchsverfahren geführt und hier zum Überdenkungsverfahren umfassend vorgetragen. Auch einige Rechtsfehler wurden in die Begründung aufgenommen. Im Ergebnis wurden 5 Punkte zusätzlich vergeben und die Prüfung ist nunmehr bestanden. Es erging ein stattgebender Widerspruchsbescheid.infügen.