Platz an der Wunschschule abgelehnt? Wir klagen Schulplätze ein. Kanzlei für Schulrecht führt Schulplatzklagen und Eilverfahren

Der Platz an der Wunschschule wurde abgelehnt? Sie haben für Ihr Kind keinen Platz an der gewünschten Schule erhalten? Diese Nachricht stellt für viele Familien einen gravierenden Einschnitt in die Lebensplanung der Familie dar. Auch der familiäre Alltag ist oft betroffen. Der Besuch einer bestimmten Schule kann die Entwicklung eines Kindes entscheidend prägen. Dabei geht es nicht nur um das erwünschte Konzept an der Wunschschule, sondern auch um die sozialen Kontakte und die neuen Freunde, die sog. "peer-group“. Schließlich ist die Lage einer Schule für die Organisation des familiären Alltags häufig entscheidend. Gerade bei mehreren Geschwisterkindern ist die Organisation des Alltags bei mehreren Schulen in großer Entfernung eine kaum zu bewältigende Aufgabe. Letztlich haben Sie sich vorher viele Gedanken gemacht, welche Schule am besten für Ihr Kind geeignet ist. Da ist die Enttäuschung natürlich groß, wenn der Wunsch zunächst unerfüllt bleibt.

Schulrecht & Schulplatzklagen Schulplatz einklagen in Hamburg
Abschlüsse an Schulen in Hamburg im Schuljahr 2020/2021

Kein Anspruch auf eine bestimmte Wunschschule

Leider besteht in Hamburg kein individueller Anspruch auf eine konkrete schulische Bildung. Insbesondere besteht kein Recht auf Aufnahme in eine bestimmte Schule. Der Bildungsanspruch bezieht sich grundsätzlich nur auf die Teilhabe an dem vorhandenen Schulwesen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht in Hamburg schon vor vielen Jahren grundsätzlich festgestellt. Aus dem Grundgesetz folgt allerdings ein Anspruch darauf, bei der Verteilung der Schulplätze gleichbehandelt zu werden, also nicht ohne vertretbaren Grund gegenüber anderen Schülern benachteiligt zu werden. Sind die bestehenden Kapazitäten an einer Schule nicht ausreichend, um alle Schulbewerber aufzunehmen, so kann eine gerechte Verteilung der Plätze nach einheitlichen Vorgaben eingefordert werden.

Wie werden die Schulplätze verteilt?

Die Verteilung der Schulplätze ist im Hamburger Schulgesetz ausdrücklich geregelt. Im Übrigen gelten verwaltungsinterne Richtlinien, die im Detail kompliziert und vielschichtig sind. An jeder einzelnen Schule wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Dabei werden zunächst Kinder berücksichtigt, die Gründe für eine sog. Vorabzuweisung zu einem Schulplatz nachweisen können. Solche vorzugswürdigen Zuweisungsgründe können ein sonderpädagogischer Förderbedarf oder die Lernortbestimmung von Kindern aus Erstaufnahmestellen oder Wohnunterkünften sein. Danach sind im Rahmen der geäußerten Erstwünsche zunächst die Kinder zu berücksichtigen, bei denen ein Härtefall vorliegt. Im nächsten Schritt werden die Kinder ausgewählt, die im kommenden Schuljahr ein Geschwisterteil auf der Schule haben. Sodann wird die Auswahl nach dem Kriterium der Schulweglänge getroffen. Erst nach den Erstwünschen kommen Zweit- und Drittwünsche nach dem Kriterium der Schulweglänge zum Zuge. Wenn keine Wunschschule zugewiesen werden kann, erfolgt in einem letzten Schritt die Zuweisung an eine Schule in altersangemessener Entfernung vom Wohnort. Dieses Verfahren wird von der Schulbehörde nicht immer ordnungsgemäß durchgeführt und ist auch grundsätzlich sehr fehleranfällig.

Was ist eine Schulplatzklage?

Nachdem dieses Verteilungsverfahren durchlaufen wurde, kommt es häufig zur Ablehnung des Platzes an der Wunschschule. Einzige Möglichkeit ist dann die Einlegung eines Widerspruchs. In diesem Widerspruchsverfahren wird überprüft, ob das Verteilungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde und ob die Kapazitäten an der Wunschschule ausgeschöpft worden sind. Kommt es hier zu einem Fehler im Verteilungsverfahren, oder wurden die Kapazitäten an der Wunschschule nicht ausgeschöpft, so besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Zuweisung eines Schulplatzes. Die Schulbehörde erhält im Widerspruchsverfahren die Möglichkeit, ihre eigene Entscheidung zu überprüfen und doch noch einen Schulplatz zuzuweisen. Bleibt die Behörde bei ihrer ablehnenden Haltung, so kann auch ein anschließendes Klageverfahren erforderlich sein.

Es ist eine Besonderheit der Schulplatzklage, dass eine Entscheidung bis zum Schuljahresbeginn getroffen sein muss. Aus diesem Grunde ist regelmäßig die Durchführung eines gerichtlichen Eilverfahrens erforderlich. Bei einem solchen Eilverfahren überprüft das Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit des Verteilungsverfahrens in einem Schnellverfahren und entscheidet über die vorläufige Zuweisung eines Schulplatzes. In der Praxis ist diese Entscheidung dann endgültig.

Brauche ich für eine Schulplatzklage einen Anwalt?

Eine Schulplatzklage inklusive des dazugehörigen Widerspruchsverfahrens wird nur erfolgreich verlaufen, wenn Sie Ihre Argumentation gut begründet darstellen. Dabei sollte insbesondere die Formulierung des Widerspruchs nicht unterschätzt werden. Wird nachvollziehbar argumentiert und können Fehler im Verteilungsverfahren aufgedeckt werden, so bietet die Schule bereits im Widerspruchsverfahren einen Schulplatz an. Ein solcher Erfolg kann viel eher bei der Vertretung durch einen Anwalt im Schulrecht bzw. Fachanwalt für Verwaltungsrecht erreicht werden. Das Einklagen eines Schulplatzes wird bereits im Widerspruchsverfahren mit der richtigen Anwältin/dem richtigen Anwalt an Ihrer Seite besser verlaufen. Dies gilt erst recht für das Einklagen eines Schulplatzes im gerichtlichen Verfahren und insbesondere im gerichtlichen Eilverfahren.

Das Schulrecht ist eine sehr spezielle Materie und von landesspezifischen Besonderheiten geprägt. Die Vorgehensweise der Schulbehörde und die Anwendung der jeweiligen Kriterien sind insbesondere spezialisierten Anwälten für Schulrecht aus Hamburg bekannt. Nutzen Sie unbedingt diese Kompetenz.

Wir führen seit vielen Jahren Schulplatzklagen bzw. Verfahren zum Einklagen von Schulplätzen in Hamburg. Wir haben somit große Erfahrung und schon unzähligen Schülern zum Erhalt ihres Wunschschulplatzes verholfen. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite, um die so wichtige Weichenstellung im Leben Ihres Kindes kompetent zu gestalten.

Habe ich Nachteile zu befürchten, wenn ich einen Schulplatz einklage?

Häufig werden wir von Mandanten gefragt, ob die Kinder Nachteile zu befürchten hätten, wenn sie sich den Schulplatz einklagen. Tatsächlich ist diese Sorge völlig unbegründet. Vielmehr betrachten es gerade die SchulleiterInnen es als ein Kompliment, wenn so große Mühen aufgenommen werden um den Besuch ihrer Schule zu ermöglichen. Darüber hinaus können auch wir mit Schulplatzklagen nur berechtigte Ansprüche durchsetzen. Steht Ihnen nach dem Schulrecht ein Anspruch auf einen Schulplatz an der Wunschschule zu, so wird dies nicht zu Nachteilen für Ihr Kind führen. Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, dass ihr Kind keine anderen Schüler „verdrängt“. Auch bei einer erfolgreichen Schulplatzklage verliert kein anderes Kind seinen Schulplatz. Vielmehr wird stets die Kapazität weiter erhöht.


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    Neuigkeiten aus dem Schulrecht

    #Schulrecht #Schulplatz #Wunschschule #Schulwechsel #Stadtteilschule - 8 | 2024

    Erfolgreiches Verfahren für einen Siebtklässler - Schulplatz


    Am Ende der 6. Klasse müssen einige SchülerInnen das Gymnasium verlassen und auf eine Stadtteilschule wechseln. Dies ist bereits eine große Umstellung für die SchülerInnen. Da besonders beliebte Stadtteilschulen über keine freie Kapazität verfügen, werden die SchülerInnen an andere Schulen verwiesen. Das Kind unserer Mandanten konnte im Widerspruchsverfahren einen Schulplatz auf seiner Wunschschule erhalten und beginnt jetzt dort das Schuljahr. Wir wünschen einen guten Start ins neue Schuljahr.

    Schulrecht
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    8 | 2024 - #Schulrecht #Schulplatz #Schulwechsel #Schulzuweisung

    Erfolgreicher Schulwechsel auf die Stadtteilschule


    Nach der 6. Klasse musste das Kind einer unserer Mandanten das Gymnasium verlassen. Dies war bereits eine große Umstellung für den Schüler. Die zugewiesene Schule war jedoch mehrere Kilometer von der Wohnung der Familie entfernt. In Abstimmung mit der Schulbehörde und der Familie konnte ein Vergleich geschlossen werden. Die inzwischen zugewiesene Schule ist auch mit dem Fahrrad gut zu erreichen. Wir wünschen dem Schüler einen guten Start ins neue Schuljahr.

    #Schulrecht #Schulplatz #Stadtteilschule #Gymnasium #Wunschschule - 8 | 2024

    Erfolgreiche Verfahren für die 5. Klässler in Hamburg


    Auch in diesem Jahr konnten aufgrund der hohen Schülerzahlen einige Familien nicht den Wunschschulplatz erhalten. Besonders die Campus-Stadtteilschulen waren in diesem Jahr wieder viel gefragt und mussten viele SchülerInnen abweisen. Die Enttäuschung ist besonders groß, wenn keine der angegebenen Wunschschulen über freie Kapazität verfügt und eine vollkommen andere Schule zugewiesen wird. In diesem Jahr haben wir wieder Familien zu einem Platz an der Erstwunschschule oder einer weiteren Wunschschule, verholfen. Wir wünschen allen SchülerInnen einen guten Schulstart.

    Schulrecht
    Schulrecht
    7 | 2024 - #Schulrecht #Schulplatz #Schulzuweisung #Wunschschule

    Erfolgreiche Zuweisung an die Erstwunschschule


    Die Sommerferien nähren sich nun dem Ende und auch in diesem Jahr konnten wir Familien von zukünftigen Erstklässlern dazu verhelfen, einen Schulplatz an der Erstwunschschule zu erhalten. Dies war zwar nicht in allen Fällen möglich, jedoch konnten wir in einigen Fällen erreichen, dass unseren Mandanten die Zweit- oder Drittwunschschule oder ein Vergleich angeboten wurde, mit dem die Familien glücklich sind. Wir wünschen den zukünftigen Erstklässlern einen guten Schulstart!

    #Schulrecht #Schulplatz #Wunschschule # - 7 | 2024

    Schulplatz an Berliner Grundschule - Erfolgreicher Widerspruch


    In Berlin konnten Mandanten von uns keinen Platz an der Wunschgrundschule erhalten und haben daher von uns das Widerspruchsverfahren durchführen lassen. Das Widerspruchverfahren verlief erfolgreich und nun kann die Einschulung an der gewünschten Schule erfolgen. Wir wünschen einen guten Schulstart!

    Schulrecht
    Schulrecht
    6 | 2024 - #Schulrecht #Schule #Hamburg #Notenanfechtung

    Anhebung der Zeugnisnote im Fach Mathematik


    Die Tochter unserer Mandanten wurde im Fach Mathematik zu Unrecht mit der Note 5 bewertet. Die Tochter hat die 6. Klasse eines Hamburger Gymnasiums besucht. Die Benotung führte dazu, dass die Schülerin das Gymnasium verlassen musste. Bei der Überprüfung der Klassenarbeiten stellte sich heraus, dass es zu Bewertungsfehlern gekommen ist. Die Note wurde angehoben und die Schülerin darf nun auf dem Gymnasium verbleiben.

    #Schulrecht #Schulplatz #Schulplatzvergabe #Hamburg #Widerspruch #Schulplatzklage - 2 | 2024

    Verfahren der Schulplatzzuweisung erklärt auf Youtube


    Die Anmeldungen für die Schulplätze in diesem Jahr in Hamburg sind abgeschlossen. Falls Sie sich Fragen, wie das Schulplatzverfahren in Hamburg abläuft, haben wir das Verfahren nun für Sie in einem Video erklärt. Auf unserem neuen Youtube Kanal werden Sie dieses Video und in Zukunft weitere Videos unter anderem zum Thema Schulrecht finden. Link:

    Schulrecht
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    11 | 2023 - #Schulrecht #prüfungsanfechtung #Abitur #mündlichePrüfung #Mathematik #Präsentation

    Erfolg - Prüfungsanfechtung gegen die Bewertung der mündlichen Abiturprüfung


    In der mündlichen Abiturprüfung hat unser Mandant eine Präsentationsprüfung im Fach Mathematik abgelegt. Diese wurde leider nur mit 3 Punkten bewertet. Gemeinsam mit dem Mandanten haben wir einen Widerspruch gegen die Bewertung erhoben. Erfolgreich konnten wir vortragen, weshalb die 3 Punkte nicht der Leistung unseres Mandanten entsprochen haben. Die Benotung wurde auf 8 Punkte angehoben. 

    #Schulrecht #Schulrecht #Privatschule #fristloseKündigung #Kündigung - 10 | 2023

    Erfolgreiches Verfahren gegen die fristlose Kündigung eines Privatschulvertrages


    Der Privatschulvertrag unserer Mandantin wurde fristlos gekündigt. Um die Beschulung ihrer Tochter zu sichern, haben wir einen Eilantrag bei Gericht erstellt. In diesem haben wir erfolgreich dargelegt, dass die fristlose Kündigung unwirksam war. Das Gericht hat daher entschieden, dass die Privatschule verpflichtet wird, die Schülerin weiterhin zu unterrichten.