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Strategie

Erfolg bei staatlicher Pflichtfachprüfung in Sachsen

In Sachsen hatte unsere Mandantin die staatliche Pflichtfachprüfung in Jura endgültig nicht bestanden. Sie konnte die Voraussetzungen nach § 25 Abs. 2 SächsJAPO nicht erfüllen. Es fehlte ihr insbesondere eine weitere bestandene Aufsichtsarbeit. Wir haben das Widerspruchsverfahren geführt und eine sorgfältige Auswahl der Klausuren vorgenommen deren Bewertung wir im Überdenkungsverfahren angegriffen haben. Dabei haben wir die Personen der Prüfer ebenso berücksichtigt, wie die Aufgabenstellung und die Leistung unserer Mandantin. Im Ergebnis konnten wir zielgerichtet erreichen, dass die Aufsichtsarbeit Ö 1 von der Note „mangelhaft, 3 Punkte“ auf die Note „ausreichend, 4 Punkte“ angehoben wurde. Damit erreichen unsere Mandantin nunmehr die erforderliche Durchschnittspunktzahl von 3,60 Punkten und hat insbesondere die erforderlichen drei Aufsichtsarbeiten bestanden. Es erging ein stattgebender Widerspruchsbescheid des Landesjustizprüfungsamtes im Staatsministerium der Justiz. Unsere Mandantin ist zur mündlichen Prüfung zugelassen.