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Zwei Studenten klatschen sich ab.

Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover

Unser Mandant studiert im Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und hatte das Modul Musikwissenschaft/Musikpädagogik endgültig nicht bestanden. Wir haben im Widerspruchsverfahren zahlreiche Verfahrensfehler vorgetragen. Die Universität hat schließlich die fehlerhafte Bestellung der Prüfer zugestanden. Sämtliche Fehlversuche wurden aufgehoben und unser Mandant hat nunmehr wieder alle Versuche zur Verfügung. Ein schöner Erfolg.