Erfolg bei Jura Staatsexamen in Berlin
Die staatliche Plichtfachprüfung war endgültig nicht bestanden. Für die Zulassung zur mündlichen Prüfung fehlte unserer Mandantin lediglich ein weiterer Punkt aus den Ergebnissen der Klausuren. Das Widerspruchsverfahren war leider nicht erfolgreich. Im Klageverfahren haben wir hinsichtlich der Bewertung von drei Klausuren Bewertugsfehler vorgetragen. Das Gericht konnte hinsichtlich einer Klausur überzeugt werden. Wir haben dann einen Vergleich abschliessen können wonach eine Klausur durch neue Prüfer erneut bewertet wird. Damit erhält unsere Mandantin eine grössere Chance als dies bei einem Erfolg im Klageverfahren möglich ist.