Erfolg gegen Täuschungsvorwurf - VG Arnsberg
Unsere Mandantin hat in ihrem BWL-Studium an der FernUni Hagen eine Handykamera als externe Kamera verwendet. Der Bildschirm war die ganze Zeit nicht nutzbar und zur Wand gewendet. Die FernUni Hagen hat dann eine Täuschung angenommen, weil mit dem Handy ein unzulässiges Hilfsmittel verwendet worden sei. Wir haben im Klageverfahren damit argumentiert, dass das Handy nicht als solches genutzt wurde und auch nicht genutzt werden konnte. Das Handy war als Hilsmittel schon nicht geeignet. Das VG Arnsberg hat uns recht gegeben, die Klausur ist bestanden.