Neue Schulzuweisung erreicht!
In einem Fall, in dem der Sohn unserer Mandanten nach der 6. Klasse von einem Gymnasium auf eine Stadtteilschule wechseln musste, wurde der Sohn von der Schulbehörde einer nicht gewünschten Schule zugewiesen. Da die Wunschschule voll belegt war, konnten wir durch Verhandlungen mit der Schulbehörde ermöglichen, dass der Sohn einer anderen Schule zugewiesen wurde. Die Familie ist mit der neuen zugewiesenen Schule glücklich und wir wünschen einen guten Start ins Schuljahr 2023/2024.