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Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

Unser Mandant hatte die staatliche Pflichtfachprüfung wiederholt - und damit endgültig - nicht bestanden. In einem ersten Klageverfahren konnten wir bereits erfolgreich vorbringen, dass an der Korrektur von mehreren Klausuren kein Professor beteiligt war. Leider hatte auch die Neubewertung zu keiner Anhebung der Bewertung geführt. Es wurden weitere zwei Klageverfahren gegen das Ergebnis der Neubewertung und das Ergebnis des letzten Prüfungsversuchs erforderlich. In diesen beiden Klageverfahren konnten wir in der gemeinsamen mündlichen Verhandlung mit mehreren Verfahrens- und Bewertungsfehlern durchdringen. Nunmehr wird die aussichtsreiste Aufsichtsarbeit vollständig von neuen Prüfern erneut bewertet.