Erstes Examen in NRW im Widerspruchsverfahren gerettet!
Unsere Mandantin war am Justizprüfungsamt bei dem OLG Hamm aufgrund der Ergebnisse in den Aufsichtsarbeiten nicht zur mündlichen Prüfung im Rahmen der staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen worden. Es fehlte ihr noch eine bestandene Klausur. Wir haben das Widerspruchs- und Überdenkungsverfahren geführt und in zwei Aufsichtsarbeiten die Bewertungen angegriffen. In einer Arbeit wurde die Bewertung von “mangelhaft” auf “ausreichend” angehoben. Es erging ein stattgebender Widerspruchsbescheid und unsere Mandantin wird zur mündlichen Prüfung geladen. Ein schöner Erfolg für unsere Mandantin.