Wiederholung der mündlichen Prüfung im Jura-Staatsexamen am VG Frankfurt erstritten.
Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main. Unsere Mandantin hatte die mündliche Prüfung im zweiten juristischen Staatsexamen nicht bestanden. Ziel war die Wiederholung der mündlichen Prüfung. Obwohl das Gericht Rechtsfehler bei der Prüfung nicht erkennen wollte, überzeugte unser Vortrag in der mündlichen Verhandlung zu Bewertungsfehlern in den Aufsichtsarbeiten. Es kam zu einem Vergleich und die mündliche Prüfung kann wiederholt werden. Wir wünschen für die Wiederholung viel Glück ![]()