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Staatliche Pflichtfachprüfung in Hamburg: Zulassung zur mündlichen Prüfung

Staatliche Pflichtfachprüfung in Hamburg: Zulassung zur mündlichen Prüfung!

Unser Mandant hatte die staatliche Pflichtfachprüfung an dem Hanseatischen Oberlandesgericht nicht bestanden. Für eine Zulassung fehlten ihm eine bestandene Klausur und ein Punkt aus den Ergebnissen der schriftlichen Prüfungen. Wir haben das Widerspruchs- und Überdenkungsverfahren geführt. Dabei ist es uns gelungen bei einer Klausur im öffentlichen Recht eine Anhebung zu erwirken. Diese Klausur wurde von “mangelhaft, 3 Punkte” auf “ausreichend, 4 Punkte” angehoben. Damit verlief das Widerspruchsverfahren erfolgreich und unser Mandant wird zur mündlichen Prüfung zugelassen.