Erfolg vor dem VG Frankfurt wegen befangenem Prüfer
Unser Mandant hat die staatliche Pflichtfachprüfung endgültig nicht bestanden. Wir haben zunächst das Widerspruchsverfahren und sodann das Klageverfahren geführt. Im Widerspruchsverfahren haben die Prüfer zu den Bewertungen einiger Aufsichtsarbeiten erneut Stellung genommen. Hierbei hat ein Prüfer Bemerkungen getätigt, die in hohem Maße unsachlich waren. Wir haben dann im Klageverfahren die Befangenheit gerügt und einen Verfahrensfehler vorgetragen. Darüber hinaus wurden zahlreiche Bewertungsfehler vorgetragen. Mit dieser Argumentation konnten wir das Gericht überzeugen. Zwei Aufsichtsarbeiten werden nunmehr geschwärzt und durch neue Prüfer bewertet.