Zweite juristische Staatsprüfung Niedersachsen
Unser Mandant hatte die zweite juristische Staatsprüfung in Niedersachsen endgültig nicht bestanden. Es fehlten ihm wenige Punkte aus den Ergebnissen der Aufsichtsarbeiten für die Zulassung zur mündlichen Prüfung. Wir haben das Überdenkungsverfahren durchgeführt und konnten erwirken, dass die Bewertung in einer Aufsichtsarbeit um zwei Punkte angehoben wurde. Es erging ein stattgebender Widerspruchsbescheid und unser Mandant ist zur mündlichen Prüfung zugelassen. Es zeigt sich somit, dass ein gründlich und sorgfältig geführtes Überdenkungsverfahren auch in Niedersachsen das Examen in Jura retten kann.