Staatliche Pflichtfachprüfung gerettet!
Unser Mandant hatte in Berlin die staatliche Pflichtfachprüfung endgültig nicht bestanden. Für eine Zulassung zur mündlichen Prüfung benötigte er einen weiteren Punkt aus den Ergebnissen der Aufsichtsarbeiten. Wir haben Widerspruch eingelegt und das Überdenkungsverfahrens durchgeführt. Hinsichtlich der Aufsichtsarbeit im Strafrecht (S II) wurden zahlreiche substantiierte Einwendungen gegen die Bewertungen erhoben. Der Zweitprüfer hat seine Bewertung um 2 Punkte angehoben. Damit verbesserte sich auch die Gesamtbewertung und unser Mandant ist zur mündlichen Prüfung zugelassen. Ein professionell geführtes Überdenkungsverfahrens kann somit zum Erfolg führen.