Nach Überdenkungsverfahren Zulassung zum zweiten Wiederholungsversuch
Unser Mandant hatte in Sachsen das zweite Staatsexamen in Jura endgültig nicht bestanden. Für einen zweiten Wiederholungsversuch genügte die erzielte Durchschnittspunktzahl noch nicht. Wir haben das Widerspruchsverfahren und das Überdenkungsverfahren geführt. Eine Aufsichtsarbeit im Zivilrecht wurde durch die Prüferin um eine Notenstufe angehoben. Dadurch erhöhte sich die erzielte Durchschnittspunktzahl, der Bescheid über das endgültige Nichtbestehen wurde aufgehoben und unser Mandant wird zur zweiten Wiederholungsprüfung zugelassen.