Masterstudium Philosophie durch Verfahrensfehler gerettet
Unser Mandant studiert an der Universität Leipzig im Masterstudium Philosophie. In einem Pflichtmodul sollte eine Hausarbeit endgültig nicht bestanden sein. In dem Widerspruchsverfahren haben wir zahlreiche strategische Verfahrensfehler geltend gemacht. So wurden die Vorgaben der Prüfungsordnung zu der Prüfungsart nicht beachtet. Auch wurde die vorgegebene Prüfungszeit unterschritten. Schließlich wurde seitens der Universität eine Prüfungsfrist zu Unrecht auf die Modulprüfung bezogen. Insgesamt wurde dem Widerspruch stattgegeben und unser Mandant erhält einen weiteren Prüfungsversuch.