Erfolg bei Jura Staatsexamen vor dem Verwaltungsgericht Köln
Die staatliche Pflichtfachprüfung wurde von unserem Mandanten endgültig nicht bestanden. Es fehlten einige wenige Punkte und eine bestandene Aufsichtsarbeit für die Zulassung zur mündlichen Prüfung. In einem ersten Widerspruchsverfahren wurden einige Bewertungen angehoben. Dennoch erfolgte keine Zulassung zur mündlichen Prüfung, weil noch ein einziger Punkt fehlt. In dem anschließenden Klageverfahren konnten wir erreichen, dass zwei Aufsichtsarbeiten aufgrund eines Verfahrensfehlers neu bewertet werden mussten. Bei der ursprünglichen Bewertung waren fälschlicherweise keine Hochschulprofessoren beteiligt. Auch diese Neubewertung führte allerdings nicht zu einer Zulassung zur mündlichen Prüfung. Wir führten ein erneutes Widerspruchsverfahren und erhoben schließlich abermals Klage. In der mündlichen Verhandlung konnten wir mehrere Bewertungsfehler erfolgreich anbringen. Es kam zu einem für den Kläger erfreulichen Vergleich. Eine Aufsichtsarbeit wird durch bisher unbeteiligte Prüfer erneut bewertet. Es steht zu erwarten, dass diese Neubewertung den fehlenden letzten Punkt erbringt.