Mündlich-praktischer Teil der Ärztlichen Prüfung gerettet
Der mündlich-praktische Teil des ersten Abschnitts der ärztlichen Prüfung wurde von unserem Mandanten endgültig nicht bestanden. Wir führten das Widerspruchsverfahren und haben neben einem Überdenkungsverfahren auch Verfahrensfehler vorgetragen. Die Prüfer sind bei ihrer Bewertung geblieben und haben die Note nicht angehoben. Allerdings konnten wir erfolgreich vortragen, dass die Temperatur im Prüfungsraum zu hoch war. Auch ist es der Aufsicht nicht gelungen eine entsprechende Abhilfe zu schaffen. Aufgrund dieser unzumutbaren Prüfungsbedingungen hat das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit des Landes Brandenburg nun einen Vergleich angeboten. Unser Mandant erhält einen weiteren Prüfungsversuche.