Erstes Staatsexamen Jura, Überdenkungsverfahren in Niedersachsen erfolgreich
Die erste juristische Staatsprüfung wurde von unserer Mandantin endgültig nicht bestanden. Für eine Zulassung zur mündlichen Prüfung benötigte sie eine weitere bestandene Klausur. Wir haben die Führung des Widerspruchsverfahrens übernommen und die entsprechenden Stellungnahmen im Überdenkungsverfahren angefertigt. Bereits bei der zweiten Aufsichtsarbeit wurde die Bewertung von „mangelhaft, 3 Punkte“ auf die Note „ausreichend, 5 Punkte“ angehoben. Damit wurde die fehlende bestandene Klausur erreicht. Das Landesjustizprüfungsamt hat dann einen Widerspruchsbescheid erlassen mit dem unsere Mandantin zur mündlichen Prüfung zugelassen wurde.