Pflegeexamen gerettet
Die staatliche Prüfung zur Pflegefachfrau wurde von unserer Mandantin endgültig nicht bestanden. Dabei hatte sie alle Teile außer dem mündlichen Teil der Prüfung erfolgreich absolviert. Wir konnten Verfahrensfehler und insbesondere eine Unterschreitung der Prüfungszeit vortragen. Nunmehr hat die zuständige Behörde in Hamburg ein Vergleichsangebot gemacht. Unsere Mandantin darf die Prüfung wiederholen.