Schulplatz in der weiterführenden Schule in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein gilt die freie Schulwahl bei den weiterführenden Schulen. Dennoch kann leider nicht jedem dieser Wünsche entsprochen werden. Unser Mandant erhielt weder an seiner Erstwunschschule noch an der Zweit- oder Drittwunschschule einen Platz aufgrund von Kapazitätsgründen. Die einzige Schule, die noch über freie Plätze verfügte, entsprach leider nicht den Wünschen und Interessen des Schülers. Im Widerspruchsverfahren konnten wir jedoch einen Platz an der Erstwunschschule erreichen, deren sportliche und naturwissenschaftliche Ausrichtung genau den Interessen unseres Mandanten entsprach. Wir wünschen einen reibungslosen Schulwechsel und eine erfolgreiche Schullaufbahn!