Universität Mannheim. Keine Täuschung durch Verwendung von KI
Die Universität Mannheim hat unserem Mandanten vorgeworfen bei einer Hausarbeit unbefugt KI-Systeme verwendet zu haben. Der Nachweis sollte im Wesentlichen durch den Hinweis darauf erbracht werden, dass einzelne Fußnoten fehlerhaft seien. Manche Quellen seien nicht existent. In der inhaltlichen Stellungnahme im Anhörungsverfahren haben wir im Einzelnen herausgearbeitet, dass die Verwendung von KI-Systemen aufgrund der Rahmenbedingungen in dem Lehrmodul zulässig ist. Darüber hinaus konnten wir den denkbaren Anscheinsbeweis durch den Hinweis darauf entkräften, dass die Auffälligkeiten durch Flüchtigkeitsfehler entstanden sind. Letztlich konnte die unerlaubte Verwendung von KI-Systemen nicht nachgewiesen werden. Die Arbeit wird inhaltlich bewertet.