Meisterprüfung, Erfolg im Widerspruchsverfahren
Die Meisterprüfung im Teil I im Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Handwerk wurde von unserer Mandantin zunächst nicht bestanden. Die Bewertung des Meisterprüfungsprojektes erfolgte evident rechtsfehlerhaft und die Bildung des Gesamtergebnisses war mit der erbrachten Leistung nicht in Einklang zu bringen. Das Fachgespräch wurde zu Unrecht nicht durchgeführt. Im Widerspruchsverfahren erließ die Handwerkskammer ein Abhilfebescheid und unsere Mandantin kann das Fachgespräch durchführen.