Widerspruch gegen endgültiges Nichtbestehen an FH-Potsdam erfolgreich
Unser Mandant hatte die Modulprüfung „Grundlagen Stadtbauwesen“ im Studiengang Bauingenieurwesen endgültig nicht bestanden. Der Aufbau und die Struktur der Prüfungsleistung sind mit den Vorgaben der Prüfungsordnung nicht in Einklang zu bringen. So besteht die Modulprüfung aus 3 Einzelprüfungen die jeweils gesondert bewertet werden und auch getrennt wiederholt werden können. Dies ist mit der Vorgabe in § 16 Abs. 3 der Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Bauingenieurwesen nicht in Einklang zu bringen (https://www.fh-potsdam.de/studium-weiterbildung/studiengaenge/bauingenieurwesen-beng). Es besteht somit ein Verstoß gegen den Gesetzesvorbehalt, da sich keine normative Grundlage für die Aufteilung in Teilprüfungen, die getrennte Wiederholbarkeit, und den Einsatz unterschiedlicher Prüfer findet. Auch wurde die Modulprüfung fehlerhaft als Gruppenprüfung durchgeführt. Der Fehler ergibt sich insbesondere daraus, dass einzelne Beiträge der Prüflinge nicht gesondert abgegrenzt und damit erkennbar waren. Bei Durchführung einer Gruppenprüfung müssen die einzelnen Prüfungsleistungen gesondert bewertbar sein. Schließlich ergab sich auch ein Verstoß gegen das Zweitprüferprinzip. Die Bewertung erfolgte fehlerhaft durch lediglich einen Prüfer. Dem Widerspruch wurde somit stattgegeben und das endgültige Nichtbestehen wurde aufgehoben.