Vorläufige Zulassung zu einem Kurs im Studium der Zahnmedizin errreicht
Unsere Mandantin studiert Zahnmedizin an der Christian-Albrechts-Universität Kiel. Im letzten Wintersemester wurde ihr mitgeteilt, sie habe den “Integrierten Kurs III“ nicht bestanden. Diese Bewertung erfolgte zu Unrecht, da sie sämtliche Leistungen erfolgreich erbracht hatte und ein „Zeitabzug“ bei der Anfertigung von Zahnflächen zu Unrecht erfolgte. Auch wurde ihr zunächst mitgeteilt, sie habe den Kurs bestanden. Danach wurde diese Entscheidung rechtswidrig wieder rückgängig gemacht und das Nichtbestehen ausgesprochen. Durch diese rechtswidrige Entscheidung könnte sie im aktuellen Semester nicht an dem „Integrierten Kurs IV“ teilnehmen. Dies würde Sie in ihrem Studium um wenigstens ein Semester zurückwerfen. Wir haben daher nicht nur Widerspruch eingelegt, sondern in einem gerichtlichen Eilverfahren die vorläufige Zulassung zu dem „Integrierten Kurs IV“ beantragt. Diesem Antrag hat das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein heute in einem Beschluss stattgegeben. Diese erfreuliche Entscheidung ermöglicht unserer Mandantin die ungehinderte Fortsetzung des Studiums ohne Zeitverzug.