Zweites Staatsexamen Jura in Berlin gerettet
Wir haben für unsere Mandantin das Widerspruchsverfahren in Berlin bezüglich des endgültigen Nichtbestehens der Zweiten juristischen Staatsprüfung geführt. Unsere Mandantin fehlten einige Punkte für die Zulassung zur mündlichen Prüfung. Wir haben zunächst das Überdenkungsverfahren durchgeführt und hier bezüglich der Aufsichtsarbeit Z 2 und S 1 substantiierte Einwendungen gegen die Kritik der Prüfer erhoben. Das Überdenkungsverfahren war hinsichtlich beider Aufsichtsarbeiten erfolgreich. Die Bewertung der Klausur im Strafrecht wurde um zwei Punkte angehoben. Die Bewertung der Klausur im Zivilrecht wurde um einen Punkt angehoben. Unsere Mandantin ist nunmehr zur mündlichen Prüfung zugelassen und kann sich den Termin selbst aussuchen. Dieser Erfolg im Widerspruchsverfahren ist bemerkenswert, da wir lediglich bei zwei Klausuren die Bewertungen angegriffen haben und das Überdenkungsverfahren in beiden Fällen erfolgreich war. Es zeigt sich somit, dass eine professionelle Begleitung im Widerspruchsverfahren das Examen doch noch retten kann.