Zweites Staatsexamen in Hessen gerettet
Unsere Mandantin hatte das 2. Staatsexamen in Jura endgültig nicht bestanden. Im Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt haben wir zahlreiche Bewertungsfehler vorgetragen. Schließlich konnten wir das Gericht davon überzeugen, dass ein Prüfer folgerichtige Ausführungen zu Unrecht nicht zugunsten unserer Mandantin berücksichtigt hatte. Es kommt nunmehr zu einer Neubewertung der Klausur durch neue Prüfer. Dies bedeutet eine echte Chance doch noch zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden.