Zweites juristisches Staatexamen Rheinland-Pfalz gerettet
Unser Mandant hatte die Zweite Juristische Staatsprüfung in Rheinland-Pfalz endgültig nicht bestanden. Für die Zulassung zur mündlichen Prüfung fehlte ein Punkt aus den Ergebnissen der Aufsichtsarbeiten. Trotz der besonders anspruchsvollen Gestaltung des Widerspruchsverfahrens in Rheinland-Pfalz gelang uns ein erfolgreicher Vortrag. Ein Prüfer wurde aufgrund einer bewertungsfehlerhaften Kritik ausgetauscht und der neue Prüfer vergab den entscheidenden zusätzlichen Punkt. Unser Mandant ist nunmehr zur mündlichen Prüfung zugelassen.