Zweite juristische Staatsprüfung vor dem Verwaltungsgsgericht Lüneburg
Vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg hatten wir in einem vorangegangenen Klageverfahren hinsichtlich des endgültigen Nichtbestehens der Zweiten juristischen Staatsprüfung einen Vergleich abgeschlossen. Nach diesem Vergleich sollten Klausuren von neuen Prüfern neu bewertet werden. Auch sollten jegliche Randbemerkungen entfernt werden. Dieser Vergleich wurde durch das Prüfungsamt fehlerhaft umgesetzt. Die Auswahl der Prüfer erfolgte fehlerhaft und die Klausur wurde nicht vollständig „geschwärzt“.Gegen das negative Prüfungsergebnis haben wir dann erneut Widerspruch eingelegt und geklagt. Dieses Klageverfahren ist nunmehr erfolgreich beendet und das Prüfungsamt muss eine abermalige Neubewertung in korrekter Umsetzung des damaligen Vergleichs durchführen. Eine erfolgreiche Examensanfechtung.